Heizkosten werden in Zukunft genauer abgerechnet: Immonet erklärt das Urteil und gibt Tipps zum Heizkosten sparen



Hamburg (ots) – Hamburg – Gute Neuigkeiten für Mieter: Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs müssen sie nun genau das zahlen, was sie in der letzten Heizperiode verbraucht haben. Das Immobilienportal Immonet erklärt, was das Urteil für Mieter bedeutet und wie sich Heizkosten sparen lassen.

Vermieter muss Heizkosten präziser abrechnen Ganz Deutschland bibbert unter den sibirischen Temperaturen und vielen Mietern graut bereits vor der nächsten Heizkostenabrechnung. Passend ist da das Urteil des Bundesgerichtshofs, das die Rechte der Mieter stärkt.

Bislang berechnen die Vermieter die Heizkosten auf Basis der Vorauszahlung, die sie an den Energieversorger leisten. Diese Abrechnung, die an den Mieter weitergeleitet wird, hinkt aber verrechnungstechnisch ein Jahr hinterher. Der Mieter zahlt also in diesem Jahr nicht den Betrag von 2011, sondern den von 2010. Hat der Mieter Heizkosten gespart, werden diese bislang erst im darauffolgenden Jahr vergütet.

Dieser Vorgehensweise hat der Bundesgerichtshof jetzt einen Riegel vorgeschoben. Der Vermieter orientiere sich nicht am Verbrauch, heißt es, sondern an der Vorauszahlung. Diese Berechnung sei ein Verstoß gegen die Heizkostenverordnung, begründeten die Richter ihre Entscheidung (Az: VIII ZR 156/11). Zukünftig darf daher nur noch der tatsächliche Verbrauch berechnet werden.

Gerechter aber nicht günstiger

Wer nun auf eine geringere Heizkostenabrechnung spekuliert, sollte sich nicht zu früh freuen. Experten rechnen damit, dass sich die neue Berechnung auf lange Sicht nicht wesentlich auswirkt. Nur der Zeitpunkt der Abrechnung wird sich wohl verschieben. Die Vermieter müssen sich bei ihren Berechnungen nun nach den Abrechnungen der Energielieferanten richten. Diese schicken ihre Rechnung in der Regel am Ende der Heizperiode, also im März oder April raus.

Heizkosten sparen ohne zu frieren Damit bei der nächsten
Heizkostenrechnung nicht der große Schock kommt, hat Immonet Tipps
zum Sparen zusammengestellt. Dafür muss man aber nicht gleich mit dem
Skianzug auf dem Sofa sitzen.
– Kaufen Sie im Baumarkt Reflexionsfolie und kleben sie
diese hinter den Heizkörper, damit die Wärme besser
abstrahlt.
– Überprüfen Sie die Dichtungen an Fenstern und Türen.
Ritzen können sogar Laien mit selbstklebenden Streifen aus
dem Baumarkt schließen.
– Stellen Sie vor dem Lüften die Heizung aus. Stoßlüften ist
wesentlich energiesparender als Fenster gekippt zu lassen.
– Die ideale Temperatur für Wohnräume beträgt 20 bis 22
Grad, für Küchen 18 bis 20 Grad, das Schlafzimmer sollte
nicht wärmer als 18 Grad sein, und im Badezimmer muss es
nicht wärmer als 23 Grad sein.
– Thermohygrometer messen die Temperatur sowie
Luftfeuchtigkeit und zeigen an, wann gelüftet werden muss.
– Möbel und Gardinen niemals vor die Heizung stellen.
– Programmierbare Heizkörperthermostate senken die
Raumtemperatur automatisch ab, wenn niemand zu Hause ist.
– Die Absenkung der Raumtemperatur um ein Grad spart sechs
Prozent Heizenergie.
– Die Warmwassertemperatur sollte nie höher als 60 Grad
sein.
– In den Heizkörpern sollte sich keine Luft anstauen.

Textabdruck nur bei redaktionellem Hinweis und Verlinkung auf das Immobilienportal Immonet.

Originalmeldung: http://www.immonet.de/service/heizkosten-urteil.html

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