Berlin/Bonn (ots) – Der KSI (Internationaler Verein für Kreditschutz- und Insolvenzrecht) fordert eine Änderung der gerichtlichen Zuständigkeiten für Insolvenzverfahren. Die geplante Insolvenzrechtsreform solle dazu genutzt werden, künftig die Kammern für Handelssachen mit den Verfahren zu betrauen. Der KSI bemängelt fehlenden unternehmerischen Sachverstand bei den derzeit zuständigen Vollstreckungsabteilungen der Amtsgerichte. Der Verein hat den Bundesministerien für Wirtschaft und Justiz aktuell ein Positionspapier zu diesem Thema vorgelegt.
Barbara Brenner, Leiterin des KSI-Büros Deutschland, betont: “Insolvenzrecht ist Wirtschaftsrecht. Daher wäre es im Sinne aller Beteiligten, die Verfahren von Richtern leiten zu lassen, die über den erforderlichen wirtschaftlichen Sachverstand verfügen. Derzeit ist dies durch die Zuständigkeit der Vollstreckungsabteilungen der Amtsgerichte leider nicht der Fall. Dort kennt man sich zwar mit Rechtsmitteln und Formvorschriften aus, eine kompetente Unterstützung und Überwachung der Verwalter ist von dieser Seite allerdings nicht möglich.” Brenner empfiehlt stattdessen, das vorhandene Know-how der Handelsrichter zu nutzen. “Sanierungswillige Unternehmen, Arbeitnehmer, Investoren sowie Gläubiger haben das Recht auf ein kompetent geführtes Verfahren. Dazu gehören sachkundige Richter, die das Zahlenwerk des Verwalters selbst nachvollziehen können und über einen “unternehmerischen Blick” verfügen. Diese Bedingung erfüllen die Handelsrichter. Es wäre schade, wenn dieses wertvolle Potenzial hierzulande weiterhin ungenutzt bliebe”, so Brenner weiter. Bedauerlich sei die Tatsache, dass Deutschland dem internationalen Standard hinterher hinke. In ganz Europa, ja weltweit, liege die Zuständigkeit für Unternehmensinsolvenzen bei den Handelsgerichten. Deutschland sei mit seiner “Vollstreckungsgerichtsbarkeit” fachlich absolutes Schlusslicht.
Eine deutliche Absage erteilt der KSI den Plänen der Bundesregierung zur Schaffung einer eigenen “Insolvenzgerichtsbarkeit”. “Damit wäre nichts gewonnen. Die dringend notwendige fachliche Kompetenz kann dort in absehbarer Zeit nicht aufgebaut werden. Eine Einbindung der Kammern für Handelssachen ist aus unserer Sicht für ein modernes Insolvenzrecht ohne Alternative”, unterstreicht Brenner.
Weitere Informationen unter www.ksi-deutschland.de.
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