HAMBURGER ABENDBLATT setzt sich im Rechtsstreit gegen Eva Herman durch



Hamburg (ots) – Im Rechtsstreit um einen Artikel im HAMBURGER ABENDBLATT zu Äußerungen der Buchautorin und ehemaligen Tagesschau-Sprecherin Eva Herman auf einer Pressekonferenz im Jahr 2007 hat jetzt in letzter Instanz der Bundesgerichtshof entschieden: Das HAMBURGER ABENDBLATT durfte in der gewählten Form über die damaligen Äußerungen Eva Hermans zur NS-Familienpolitik berichten. Die von Eva Herman geltend gemachten Ansprüche auf Schmerzensgeld, Unterlassung und Richtigstellung wurden abgewiesen, das vorangegangene Urteil des Oberlandesgerichtes Köln aufgehoben.

Das HAMBURGER ABENDBLATT hatte sich an den Bundesgerichtshof gewandt, weil die Revision vom Oberlandesgericht Köln nicht zugelassen worden war. Daraufhin hatte der Bundesgerichtshof die Revision angenommen und am 21. Juni 2011 erneut über den Streit verhandelt.

Das Gericht machte in seiner Entscheidung deutlich, dass die umstrittene Äußerung Eva Hermans vom HAMBURGER ABENDBLATT “weder unrichtig noch verfälscht oder entstellt” wiedergegeben worden sei. Die Äußerung lasse, so der Bundesgerichtshof, “im Gesamtzusammenhang betrachtet gemessen an Wortwahl, Kontext der Gedankenführung und Stoßrichtung” nur die Deutung zu, die das HAMBURGER ABENDBLATT ihr beigemessen habe.

Claas-Hendrik Soehring, Leiter Verlagsrecht der Axel Springer AG: “Mit dem heutigen Urteil hat der Bundesgerichtshof einmal mehr Fehlentscheidungen der unteren Instanzen korrigiert. Selbstverständlich müssen auch Prominente wie Eva Herman eine kritische Auseinandersetzung mit ihren öffentlichen Äußerungen hinnehmen – alles andere liefe auf bloßen Verlautbarungs- und Gefälligkeitsjournalismus hinaus und hätte mit objektiver, unabhängiger publizistischer Arbeit nichts zu tun.”

Diese Presseinformation kann unter www.axelspringer.de abgerufen werden. Folgen Sie uns auch auf Twitter unter http://twitter.com/axel_springer

Pressekontakt:

Viviana Plasil
Tel: +49 (0) 30 25 91-7 76 41
viviana.plasil@axelspringer.de

Trackback URL

, , , , , , , , , , , ,

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Quelle Firmenname) verantwortlich. Dieser ist auch grundsätzlich Urheber, sowie auch für jegliche Bilder und weiteren Materialien in dieser Pressemitteilung.

Blogspan.net (Alexander Baumgärtner) übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

No Comments on "HAMBURGER ABENDBLATT setzt sich im Rechtsstreit gegen Eva Herman durch"

Hi Stranger, leave a comment:

ALLOWED XHTML TAGS:

<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>

Subscribe to Comments