Köln (ots) – Der frühere Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Köln Bonn, Gustav Adolf Schröder, weist hiermit ausdrücklich darauf hin, dass er während seiner Tätigkeit als Vorstandschef zu keinem Zeitpunkt einer Nebentätigkeit nachgegangen ist. Eine erteilte Nebentätigkeitsgenehmigung der seinerzeitigen Stadtsparkasse Köln ist daher niemals zum Tragen gekommen. Als Rechtsanwälte von Herrn Schröder weisen wir ausdrücklich auf diese Fakten hin, nachdem die Sparkasse Köln Bonn heute gegenüber der Presse die bezeichnete Nebentätigkeitserlaubnis thematisiert hat.
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