Berlin (ots) – Zur vereinbarten Neuorganisation der Grundsicherung
für Arbeitssuchende (SGB II) erklärt der kommunalpolitische Sprecher
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Peter Götz MdB:
Die bisherige erfolgreiche Arbeitsvermittlung aus einer Hand wird
in eine verfassungsgemäße Form überführt werden. Das ist gut für die
Bewältigung der Langzeitarbeitslosigkeit. Für die Arbeitsuchenden und
ihre Familien herrscht damit ebenso Klarheit und Sicherheit wie für
die Mitarbeiter in den Verwaltungen.
Mit dem Kompromiss stellen wir nicht nur sicher, dass die Kommunen
auch in Zukunft mit der Bundesarbeitsverwaltung in gemeinsamen
Einrichtungen zusammenwirken können. Auch die kommunale Option wird
auf eine zukunftsfeste verfassungsrechtliche Grundlage gestellt.
Aus kommunaler Sicht ist die Ausweitung der Zahl der Optionskommunen
von 69 auf 110 von besonderer Bedeutung. Sie gibt weiteren
Landkreisen und kreisfreien Städten Gelegenheit zur
eigenverantwortlichen Wahrnehmung der Betreuung von
Langzeitarbeitslosen. Ihre Stärke liegt in der auf die örtlichen
Verhältnisse abgestimmten Hilfe.
Unser Ziel ist eine gleichberechtigte und partnerschaftliche
Zusammenarbeit von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit vor Ort. Die
im christlich-liberalen Koalitionsvertrag beschriebene Kompetenz und
Erfahrung der Kommunen kommt so bestmöglich zum Tragen.
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