Berlin (ots) – Greenpeace prüft gemeinsam mit der regionalen
Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg, juristisch gegen den
weiteren Ausbau des geplanten Atommüll-Endlagers im Salzstock
Gorleben vorzugehen. Röttgen plant, den Salzstock auf Basis des
Rahmenbetriebsplanes von 1983 zu erkunden, obwohl es eine Neufassung
des Bergrechts von 1990 gibt. Das verstößt nach Ansicht der
Umweltverbände gegen geltendes Recht und wäre somit illegal. Röttgen
müsste somit einen neuen Rahmenbetriebsplan beim Bergamt Celle
einreichen, der eine Umweltverträglichkeitsprüfung und die
Beteiligung der Öffentlichkeit beinhaltet. Greenpeace fordert die
sofortige Aufgabe des Standortes Gorleben und eine neue
ergebnisoffene Endlagersuche nach Atomrecht.
Rahmenbetriebsplan von 1983 ist längst überholt
“Der Rahmenbetriebsplan von 1983 ist vollkommen überholt. Röttgens
Endlagerpolitik ist buchstäblich ein Rückfall in die Atommauscheleien
der 1980er Jahre unter Kohl”, erklärt Greenpeace-Atomexperte Mathias
Edler. “Seit den Achtzigern haben sich sämtliche Voraussetzungen für
den Bau der Anlage geändert.” Statt dem in den 80ern verfolgten
Ein-Endlager-Konzept ist heute auch Schacht Konrad als Endlager neben
Gorleben vorgesehen. Atommüllarten und -mengen haben sich in 27
Jahren gravierend geändert, ebenso die Einlagerungskonzepte. Die
Frage nach der besseren Eignung von anderen Wirtsgesteinen (Granit,
Ton) ist bis heute unbeantwortet.
Deckmantel ergebnisoffene Erkundung
Eine ergebnisoffene Erkundung hat es in Deutschland bislang nicht
gegeben. Seitdem Gorleben 1977 aus sachfremden Motiven zum
Endlagerstandort auserkoren worden ist, sind Fakten geschaffen
worden: 91 Castorbehälter mit hochradioaktiven Abfällen sind bereits
nach Gorleben gebracht worden und stehen in einem Zwischenlager
direkt über dem Salzstock. Eine Konditionierungsanlage zur
endlagerfähigen Verpackung des Atommülls ist ebenfalls seit 2000
betriebsbereit. Die Schachtdurchmesser von neun Metern erlauben das
Absenken von Atommüllcontainern.
“Von einer ergebnisoffenen Erkundung kann daher keine Rede sein.
Das Ergebnis soll von vornherein feststehen: Gorleben. Ob das legal
ist, darüber werden wohl deutsche Gerichte entscheiden müssen”.
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