Gericht hebt Berichterstattungsverbot gegen BILD auf



Berlin (ots) – BILD darf über Vorwürfe gegen zurückgetretenen Innenminister von Brandenburg berichten/ Sieg für die Pressefreiheit

Das Landgericht Berlin hat heute eine Einstweilige Verfügung gegen die Axel Springer AG aufgehoben, die jegliche Berichterstattung über den ehemaligen Innenminister des Landes Brandenburg und den Verdacht seiner Beteiligung an einem Sozialbetrug bereits im Vorfeld verboten hatte.

BILD-Sprecher Tobias Fröhlich: “Die Entscheidung des Landgerichts Berlin ist ein Sieg für die Pressefreiheit in Deutschland. Der Versuch, die Presse mundtot zu machen, ist trotz politischen Drucks gescheitert. Die Ergebnisse der BILD-Recherchen haben das Gericht offensichtlich überzeugt, dass in einem solchen Fall von höchstem öffentlichem Interesse eine Berichterstattung zwingend geboten ist.”

BILD weist den von Rainer Speer bei seiner Erklärung erhobenen Vorwurf, seine Ex-Geliebte sei bedrängt worden, kategorisch zurück – es handelt sich dabei offenbar um den Versuch des Politikers, von möglichen eigenen Verfehlungen abzulenken. Die ehemalige Geliebte wurde im Zuge einer notwendigen Recherche an einem einzigen Tag, dem 30. August 2010, sachlich mit Fragen konfrontiert. Die weitere Kommunikation verlief ausschließlich absprachegemäß über ihre Anwälte.

Pressekontakt:

Tobias Fröhlich
Tel: +49 (0) 30 25 91-7 76 20
tobias.froehlich@axelspringer.de

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