Frankfurt am Main (ots) – (…)
Volker Bouffier hat einen Beschluss des höchsten hessischen
Verwaltungsgerichts ignoriert, weil dieser ihm bei der Vollziehung
einer Personalentscheidung nicht passte. Bouffier bestreitet diesen
Rechtsbruch, präsentierte dazu gestern konstruierte Erklärungen und
wird doch von einer erdrückenden Beweislast widerlegt.
Nur ein “Eigentor”, wie gestern selbst einige
CDU-Landtagsabgeordnete einräumten?
Ein Urteil einfach mal so vom Tisch zu wischen, ist mehr als das.
Diese Bewertung verschärft sich noch, wenn all das ein Minister tut,
dessen höchste Aufgabe es ist, Gesetz und Recht zu verteidigen.
Das Motiv für die Grenzüberschreitung liegt auf der Hand: Welcher
Minister lässt sich schon gerne von einem Gericht in seine
Personalentscheidungen hineinreden? Doch kein Zeitdruck, keine
Schwierigkeit, selbst weit zurückliegende Tätigkeiten noch zu
dokumentieren, kann es rechtfertigen, sich über einen Spruch der
dritten Gewalt hinwegzusetzen.
Volker Bouffier muss sich darüber im Klaren sein, dass er mit
seinem Verhalten nicht nur seine eigene politische Existenz
gefährdet, sondern auch 18.000 hessische Polizeibeamte diskreditiert,
die jeden Tag ihren Kopf hinhalten. Wenn selbst der Minister sich
nicht mehr an ein Gerichtsurteil gebunden fühlt, auf was kann dann
noch der Streifenpolizist gegenüber Randalierern verweisen? Oder der
Beamte bei einer Verkehrskontrolle?
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Peter Schmitt
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12/03/2010 at 14:25 Permalink
Herr Bouffier hat ja auch bei uns in Südhessen seine Freunde aus der Partei und seinem Heimatort bei Lotto untergebracht. Diese Vetternwirtschaft passiert doch fast täglich.