Frankfurter Neue Presse: Der Wolf und die lieben Justiz-Geißlein. Ein Kommentar von Georg Haupt über die Verurteilung des Schwerverbrechers Thomas Wolf durch die hessische Justiz.



Frankfurt am Main (ots) – Wehrlos indessen ist eine Gesellschaft gegen chronisch Kriminelle auch dann nicht, es gibt ja noch die Sicherungsverwahrung. In einer solchen wäre Thomas Wolf bis zum Ende seines verpfuschten Lebens ganz sicher auch verschwunden, wenn das Bundesverfassungsgericht in diesem Jahr nicht deren Anforderungen drastisch verändert hätte. Derartige Schutzmaßnahmen können jetzt nur noch gegen schwere Gewalt- und Sexualstraftäter verhängt werden. Zu letzteren zählt Thomas Wolf eindeutig nicht, zu ersteren aber qua juristischer Definition auch nicht – weil seine Bomben nur Attrappen und seine Pistolen nicht geladen waren. Eine Definition dieses Gewaltbegriffs erscheint zynisch, entspricht aber geltendem Recht. So werden wir von Thomas Wolf also leider in einigen Jahren bestimmt wieder hören. Es steht zu vermuten, dass dieses nichts Gutes sein wird.

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Frankfurter Neue Presse
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