Flosbach/Brinkhaus: Keine Überregulierung durch Brüssel bei den Eigenkapitalvorschriften für Banken



Berlin (ots) – Die christlich-liberale Koalition stemmt sich gegen das Vorhaben der Europäischen Kommission, die neuen Eigenkapitalvorschriften (Basel III) unterschiedslos auf alle Banken anzuwenden. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige Berichterstatter, Ralph Brinkhaus:

“Es darf nicht sein, dass für regional ausgerichtete und kleine Banken die gleich hohen Anforderungen gelten wie für Großbanken. In dem ab Herbst auf europäischer Ebene anstehenden Verhandlungsprozess werden wir uns gegen Überregulierung wehren.

Wir haben uns immer für eine Regulierung mit Augenmaß eingesetzt und werden das auch zukünftig tun. Die neuen bankaufsichtsrechtlichen Regelungen (Basel III) müssen regionale und kleine Banken abhängig von ihrer Risikostruktur differenziert behandeln. Wir werden uns sehr genau ansehen, was die Europäische Kommission hier vorschlagen wird.

Gerade für unseren stark diversifizierten und mittelständisch geprägten deutschen Bankensektor ist eine Regulierung mit Augenmaß wichtig. Die Europäische Kommission muss sich zutrauen, den Unterschieden in den jeweiligen nationalen Bankensektoren und der unterschiedlichen Risikostruktur von Banken Rechnung zu tragen. Eine abgestufte Regulierung je nach Risikostruktur ist nicht neu. Die Gruppe der zwanzig bedeutendsten Industrie- und Schwellenländer (G20) unterscheidet selbst zwischen global systemrelevanten Banken und übrigen Banken, für die nicht so hohe Anforderungen gelten sollen wie für global systemrelevante Banken. Eine solche Differenzierung brauchen wir auch auf europäischer Ebene.

Außerdem müssen wir unsere deutschen Banken vor Wettbewerbsnachteilen schützen. Wenn in anderen G20-Staaten Basel III ebenfalls nur auf Großbanken angewendet wird, ist das ein Punkt, den wir nicht außer Acht lassen können.”

Hintergrund:

Die Europäische Kommission strebt bei der Umsetzung von Basel III eine grundlegende Neugestaltung des europäischen Bankenaufsichtsrechts an. Hierzu gehören u.a. Neuregelungen zur Höhe und Qualität der Eigenmittel sowie zum Risiko- und Liquiditätsmanagement.

Es wird erwartet, dass die Europäische Kommission ihre Vorschläge für die Neuregelungen Ende Juli veröffentlicht. Das Europäische Parlament und der Rat haben anschließend über den Vorschlag der Europäischen Kommission zu beschließen. Dieser Verhandlungsprozess beginnt im September 2011 und soll rechtzeitig vor der erstmaligen Anwendung der neuen Vorschriften ab dem 1. Januar 2013 abgeschlossen sein.

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