Fischer/Wichtel: Mehr Transparenz und Effizienz bei der Festlegung von Flughafenentgelten



Berlin (ots) – Am gestrigen Donnerstag hat der der Deutsche Bundestag Änderungen zum Luftverkehrsgesetz beschlossen. Dazu erklären der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer, sowie der zuständige Berichterstatter, Heinz Peter Wichtel:

“Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die Neuregelungen über Flughafenentgelte. Damit wird für transparentere Preise im Flugverkehr gesorgt und die Diskriminierung einzelner Anbieter verhindert. Sowohl die Interessen der Flughafenbetreiber als auch die Interessen der Luftfahrtunternehmen werden darin angemessen berücksichtigt.

Mit dem Gesetz wird das nationale Recht an neue EU-Vorgaben angepasst und ergänzt. Jetzt gelten klare, nachvollziehbare Kriterien zur Berechnung von Flughafenentgelten. Effizienzgesichtspunkte spielen künftig eine größere Rolle bei der Genehmigung von Entgelten. Wir begrüßen, dass dabei auch verstärkt Lärmschutzgesichtspunkte und Schadstoffemissionen einbezogen werden. Ein wichtiger Punkt ist, dass künftig Flughafenbetreiber und Fluggesellschaften regelmäßig Gespräche führen sollen, um mögliche Probleme zeitnah zu lösen. Mit den Regelungen können die Flughäfen auch weiterhin wählen, welche Geschäftsmodelle sie für angemessen erachten und ihnen zusätzliche Erwerbsquellen ermöglichen.”

Hintergrund:

Die im März 2009 durch verabschiedete Richtlinie 2009/2012/EG verlangt von den Mitgliedstaaten die Festlegung gemeinsamer Standards bei den Flughafenentgelten für Flughäfen mit jährlich mehr als fünf Millionen Flugbewegungen. Das vorliegende Änderungsgesetz setzt diese Richtlinie um und regelt auch das Verfahren zur Genehmigung von Flughafenentgelten neu, die durch die Genehmigungsbehörden der Länder erteilt werden. Flughafenentgelte sind zum Beispiel Gebühren, die für Dienstleistungen wie das Starten und Landen von Flugzeugen oder Abfertigen von Passagieren und Gepäck erhoben werden.

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