Berlin (ots) – Anlässlich des Urteils des
Bundesverfassungsgerichts zum Regelsatz für Kinder von Hartz
IV-Empfängern erklären die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach MdB und die
familienpolitische Sprecherin, Dorothee Bär MdB:
Das Urteil des Gerichts hat zur Klarheit beigetragen. In der
Praxis hat sich gezeigt, dass die Regelsätze für Kinder von
Hartz-IV-Empfängern nicht einfach pauschal von den Sätzen für
Erwachsene abgeleitet werden können. Kinder haben andere und nicht
zwangsläufig weniger Bedürfnisse als Erwachsene, um sich bestens
entwickeln zu können. Daher unterstützen wir die Entscheidung des
Gerichts, die eine an den tatsächlichen Bedürfnissen von Kindern und
Jugendlichen orientierte Neuberechnung der Regelsätze notwendig
macht.
Laut Verfassungsgericht müssen verlässliche Zahlen die Grundlage
der Kinderregelsätze sein, auch einmalige besondere Bedarfe müssen
anerkannt werden. Die Forderung des Bundesverfassungsgerichts, eine
Härtefallregelung vorzulegen, macht dies deutlich.
Nun muss es darum gehen, zeitnah eine Evaluation des Bedarfssatzes
vorzunehmen und die wirklich notwendigen finanziellen Leistungen zu
ermitteln, um Kindern und Jugendlichen eine gute und gesunde
Entwicklung sowie eine ausreichende gesellschaftliche Teilhabe zu
ermöglichen. Das Urteil hat die notwendige Klarheit geschafft, an der
sich die zuständigen Gremien orientieren können. Wir werden nun mit
der Bundesregierung darüber beraten, wie die Sätze angepasst werden
können, denn Arbeitslosigkeit der Eltern darf kein Grund für
Kinderarmut sein. Kindern und Jugendlichen gesellschaftliche Teilhabe
und eine Perspektive zu ermöglichen, ist aber nicht nur eine Frage
der materiellen Besserstellung. Wir sind uns einig, dass es eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, Kindern aus benachteiligten
Familien Chancen zu eröffnen.
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