Berlin (ots) – Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über
die Verfassungsbeschwerde der Kirchen gegen das Berliner
Ladenöffnungsgesetz erklärt die Beauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Kirchen und Religionsgemeinschaften,
Ingrid Fischbach MdB:
Es ist erfreulich, dass das Bundesverfassungsgericht entschieden
hat, dass das Berliner Ladenöffnungsgesetz so nicht bestehen kann.
Das besonnene Urteil aus Karlsruhe unterstreicht, dass der Sonntag
kein Tag wie jeder andere ist.
Zu Recht schützt unser Grundgesetz den Sonntag als Tag der
Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung. Der Sonntagsschutz kommt
allen zugute: der arbeitsfreie Sonntag schafft Zeit für den
gemeinsamen Gottesdienst und Besinnung. Der Sonntag ist der Tag, an
dem Familien ihre freie Zeit gemeinsam gestalten können.
Der sonntägliche Abstand vom Alltag und von der täglichen Arbeit
ist wichtig, um innezuhalten, auszuruhen, sich mit Familien und
Freunden treffen zu können, persönlichen Interessen oder
ehrenamtlichem Engagement nachgehen zu können. Diese wertvolle Zeit
muss nun auch in Berlin weiter geschützt bleiben.
Genau zu Beginn der Adventszeit hat das Bundesverfassungsgericht
heute ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt, das die
Öffnungszeiten für den Einzelhandel unter anderem an allen vier
Adventssonntagen vorgesehen hatte.
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