Finanzexperten der SKD Frankfurt geben ihre Erfahrungen weiter: Arbeitslosengeld lässt sich durch Nebenjobs aufstocken



Frankfurt (ots) – Arbeitslosigkeit bringt viele in finanzielle Bedrängnis. Doch das schmale Budget als Arbeitsloser lässt sich leicht aufbessern, denn Einkünfte aus Nebenjobs werden nicht oder nur zum Teil vom Arbeitslosengeld I abgezogen. SKD Frankfurt erläutert die Bedingungen.

Bezieher von Arbeitslosengeld I dürfen einen Nebenjob ausüben. Dieser muss allerdings bei der Arbeitsagentur angemeldet werden und darf nicht mehr als 15 Stunden pro Woche in Anspruch nehmen. Das gilt grundsätzlich für alle Nebenjobs bei Arbeitslosengeld I.

Knifflig wird es bei der Anrechnung des Verdienstes. Wer die Nebenbeschäftigung schon vor dem Beginn der Arbeitslosigkeit ausgeübt hat, erhält einen Freibetrag in Höhe des durchschnittlichen Nettoeinkommens aus dem Nebenjob. Hat man also bisher im Monat 200 Euro Netto nebenher verdient, beträgt der Freibetrag 200 Euro und es wird nichts vom Arbeitslosengeld abgezogen. Dies gilt auch, wenn mehrere Nebentätigkeiten ausgeübt wurden, beispielsweise eine als Arbeitnehmer und eine als Selbständiger. Die Obergrenze von 15 Stunden Tätigkeit pro Woche darf dabei allerdings nicht überschritten werden, ansonsten gilt die Person nicht mehr als arbeitslos. Der oder die Nebenjobs müssen zudem mindestens 12 Monate in den letzten 18 Monaten vor Beginn des Arbeitslosengeldbezugs ausgeübt worden sein. Auch wer bereits Arbeitslosengeld I bezieht, kann sich ein Zubrot verdienen. Ihm steht ein Freibetrag von 165 Euro monatlich zu. Alles, was darüber hinausgeht, wird vom Arbeitslosengeld abgezogen.

Monika Fauser, Geschäftsführerin der SKD Steueroptimierte Kapitalanlagen Deutschland GmbH ( http://www.skd-frankfurt.de ), begrüßt diese Regelung. “Sie ermöglicht Arbeitslosen ihr Einkommen aufzubessern und hält ihre Verbindung zum Arbeitsmarkt aufrecht”, so Fauser. Sie ergänzt: “Ähnlich wie im Fall der Nebenjobs macht der Staat seinen Bürgern in vielen Bereichen finanzielle Zugeständnisse. Insbesondere Kapitalanlagen und die Altersvorsorge bieten ein hohes Potenzial an finanziellen Vorteilen durch Steueroptimierung.” Genau darauf hat sich SKD Frankfurt spezialisiert. Die SKD-Chefin erklärt: “Unser Steuersystem ist sehr komplex, es bietet jedoch interessante Steuererleichterungen durch Förderungen und Subventionen. Die Berater der SKD entwickeln für jeden Kunden eine individuelle Anlagestrategie, die ihm beides ermöglicht: Vermögen für eine sichere Zukunft aufzubauen und gleichzeitig Steuern zu sparen.”

Pressekontakt:

SKD Steueroptimierte Kapitalanlagen Deutschland GmbH
PR Abteilung: Oliver Christan
Tel.: 069-6032910
e-mail: pr@skd-frankfurt.de
http://www.skd-frankfurt.de

Trackback URL

, , , , , , , , , , , ,

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Quelle Firmenname) verantwortlich. Dieser ist auch grundsätzlich Urheber, sowie auch für jegliche Bilder und weiteren Materialien in dieser Pressemitteilung.

Blogspan.net (Alexander Baumgärtner) übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

No Comments on "Finanzexperten der SKD Frankfurt geben ihre Erfahrungen weiter: Arbeitslosengeld lässt sich durch Nebenjobs aufstocken"

Hi Stranger, leave a comment:

ALLOWED XHTML TAGS:

<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>

Subscribe to Comments