Ermittlungsverfahren gegen Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg hinsichtlich aller Vorwürfe eingestellt / Pressemitteilung der Verteidiger von Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg



Berlin (ots) – In Bezug auf den Vorwurf der unerlaubten Verwertung urheberechtlich geschützter Werke nach § 106 UrhG hat die Verteidigung dem von der Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des Gerichts unterbreiteten Vorschlag der Einstellung des Verfahrens nach § 153 a StPO aus folgenden Gründen zugestimmt: Mit dieser Einstellung ist kein strafrechtlicher Schuldvorwurf verbunden, ein langwieriges Verfahren wird endgültig abgeschlossen und der von unserem Mandanten gezahlte Betrag kommt der Deutschen Kinderkrebshilfe, mithin einem sehr guten Zweck zu Gute.

Für unseren Mandanten gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung. Unser Mandant ist nicht bestraft. Eine Registereintragung erfolgt nicht. Die Kosten des Verfahrens trägt folglich die Staatskasse.

Soweit Anzeigen wegen Betrugs, Untreue und des Missbrauchs von Titeln erfolgt sind, entbehren diese jeder tatsächlichen und rechtlichen Grundlage.

Damit ist das Verfahren mit einem guten Ergebnis rechtskräftig erledigt.

Alexander Graf von Kalckreuth
Rechtsanwalt

Dr. Klaus Leipold
Rechtsanwalt

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Alexander Graf von Kalckreuth
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

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