Ergebnis der Anhörung: Gesetz ist wegen gravierener Mängel nicht beschlussreif / Verband der deutschen Internetwirtschaft zum Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen



Köln / Berlin (ots) – Zu den Ergebnissen der heutigen öffentlichen Expertenanhörung des Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages zum Entwurf für ein “Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen” erklärt Oliver Süme, stellv. Vorstandsvorsitzender von eco:

“In ihrer überwiegenden Mehrheit waren die zur heutigen Anhörung geladenen Sachverständigen so wie wir der Ansicht, dass das von den Koalitionsfraktionen eingebrachte Gesetz gravierende Mängel hat und so nicht beschlussreif ist. Die heute ausgemachten Schwachstellen sind zahlreich und komplex, bis hin zu begründeten Zweifeln ob der Entwurf überhaupt verfassungsgemäß ist. Von allen Experten werden wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderpornografie gefordert, aber gerade das vorgelegte Gesetz löst nach derzeitigem Stand diesen Anspruch nicht ein. Es ist dem gemeinsamen Anliegen nicht förderlich, wenn der Gesetzgeber überhastet ein fehlerhaftes Gesetz verabschiedet. Die netzseitige Zugangserschwerung wirft eine Vielzahl schwieriger Fragen auf, die unbedingt klar geregelt werden müssen.

Der Gesetzgeber sollte deshalb vom Gesetz in der jetzigen Form Abstand nehmen. Wenn überhaupt, kommt an Stelle der vorgesehenen Änderung des Telemediengesetzes nur die Schaffung eines Spezialgesetzes in Frage, weil nur dieses die komplexen Fragestellungen umfassend und klar genug regeln kann.”

Pressekontakt:

eco Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.
Marienstr. 12
10117 Berlin
Maritta Strasser
Tel.: 030/24 08 36 96
E-Mail: Maritta.Strasser@eco.de,
Web: www.eco.de

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