EKD bekräftigt: Keine kirchliche Trauung ohne vorhergehende standesamtliche Eheschließung /Ausarbeitung zum evangelischen Verständnis von Ehe und Eheschließung als Orientierungshilfe empfohlen



Hannover (ots) – Nach evangelischem Verständnis bleibt die
zivilrechtliche Eheschließung auf dem Standesamt Voraussetzung für
eine kirchliche Trauung. Dies bekräftigt die Evangelische Kirche in
Deutschland (EKD) in einer heute veröffentlichten gutachtlichen
Äußerung. Die Arbeitsgruppe unter der Leitung von Bischof Martin Hein
(Kassel), die den Text verfasst hat, erklärt darin, dass es auch
künftig in den Gliedkirchen der EKD keine rein kirchlich
geschlossenen Ehen geben soll. “Dem hier vorgetragenen evangelischen
Verständnis von Ehe und Eheschließung entspricht es vielmehr, dass
die Ehe als bürgerlich-rechtliche geschlossen und ihr in einem
Gottesdienst Gottes Segen zugesprochen wird.” Die Ausarbeitung
erscheint unter dem Titel “Soll es künftig kirchlich geschlossene
Ehen geben, die nicht zugleich Ehen im bürgerlich-rechtlichen Sinne
sind? Zum evangelischen Verständnis von Ehe und Eheschließung” als
Nummer 101 in der Reihe EKD-Texte.

Anlass der vom Rat in Auftrag gegebenen gutachtlichen Äußerung ist
eine zum Jahresbeginn 2009 in Kraft getretene Änderung im
Personenstandsgesetz, die das staatliche Verbot für kirchliche
Trauungen ohne vorhergehende standesamtliche Eheschließung aufgehoben
hat. Somit ist es aus der Perspektive des staatlichen Rechts
zulässig, eine kirchliche Trauung ohne vorherige zivilrechtliche
Eheschließung vorzunehmen. “Doch damit ist nichts darüber gesagt, ob
von dieser Möglichkeit aus der Perspektive des evangelischen
Eheverständnisses und der kirchlichen Ordnung Gebrauch gemacht werden
soll”, schreibt der Vorsitzende des Rates der EKD, Bischof Wolfgang
Huber, in seinem Vorwort.

Der Text ruft in Erinnerung, dass sich die evangelische Kirche
zwar zunächst gegen die 1875 eingeführte obligatorische Zivilehe
gewehrt hat, sich dann aber auf das Verbot der religiösen
Voraustrauung einlassen konnte, “weil sie sich mit ihrem
Eheverständnis hinreichend im staatlichen Eherecht wiederfand.” So
seien die wesentlichen Merkmale des christlichen Ehebegriffs von der
staatlichen Rechtsordnung übernommen worden: die Ehe als “öffentlich
dokumentierte, dauerhafte, ausschließliche und freiwillig
eingegangene Verbindung von Mann und Frau, die für Kinder offen ist.”

Die rechtliche Gestalt der Ehe, die sie durch die standesamtliche
Trauung erhält, dient nach evangelischem Verständnis dem Schutz der
Ehe und besonders des Schwächeren in der Partnerschaft und ist als
“Stütze und Hilfe” zu würdigen. “Eine Trennung von Recht und Liebe
ist gerade unter der Perspektive der schwächeren Position bei
möglichen, realistischerweise eben immer wieder sich ereignenden
Konflikten ethisch inakzeptabel” (S. 15). Daher halte die
evangelische Theologie “nicht aus Zwang, sondern aus innerer
Einsicht” an der zivilrechtlichen Konsequenz von Eheschließungen
fest. “Nur so können derzeit die genannten Kriterien für die Ehe,
aber auch ein verantwortlicher Umgang mit ihrem Scheitern geregelt
werden.”

Kirchenkonferenz wie Rat der EKD haben der Ausarbeitung
zugestimmt. Der Rat hat sie ausdrücklich als Orientierungshilfe
empfohlen. Angesichts noch fehlender Erfahrungen mit der neuen
Rechtslage und einer Reihe von offenen Fragen verstehe sich der Text
als Zwischenbericht, erklärt der Ratsvorsitzende in seinem Vorwort.
“In Übereinstimmung mit dieser gutachtlichen Äußerung befürworten Rat
und Kirchenkonferenz der EKD die Weiterarbeit an den mit dem
evangelischen Verständnis von Ehe und Familie verbundenen Fragen.”
Diese Fragen bilden den Abschluss des Textes.

Der EKD-Text 101 “Soll es künftig kirchlich geschlossene Ehen
geben, die nicht zugleich Ehen im bürgerlich-rechtlichen Sinne sind?
Zum evangelischen Verständnis von Ehe und Eheschließung” ist zu einem
Stückpreis von EUR 1,00 erhältlich beim Kirchenamt der EKD
(Herrenhäuser Straße 12, 30419 Hannover, Telefon: 0511/2796-460,
Email: versand@ekd.de. Er ist auch nachzulesen im Internet unter
http://www.ekd.de/download/ekd_texte_101.pdf

Hannover, 15. September 2009

Pressestelle der EKD
Silke Römhild

Pressekontakt:
Evangelische Kirche in Deutschland
Reinhard Mawick
Herrenhäuser Strasse 12
D-30419 Hannover
Telefon: 0511 – 2796 – 269
E-Mail: reinhard.mawick@ekd.de  

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