Einstweilige Verfügung gegen BILD im Fall Nadja Benaissa



Berlin (ots) – Als Anwalt von Frau Nadja Benaissa in presserechtlichen Angelegenheiten weise ich auf Folgendes hin:

Das Landgericht Berlin hat am Dienstag, den 14. April 2009, per einstweiliger Verfügung der BILD-Zeitung, die als erste über den Fall berichtet hat, unter Androhung von Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, untersagt, weiter über ein “gegen die Antragstellerin eingeleitetes Ermittlungsverfahren wegen schwerer Körperverletzung und/oder den Gegenstand der Untersuchungshaft zu berichten.”

Das Landgericht hat eine Abwägung zwischen dem öffentlichen Informationsinteresse und dem Privatsphärenschutz der Klientin vorgenommen und kommt zu dem eindeutigen Ergebnis, dass hier eine Berichterstattung in Ansehung der Persönlichkeitsrechte von Frau Benaissa vollständig zu unterbleiben hat. Der Umstand, dass im vorliegenden Fall der zuständige Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Interviews gegenüber Boulevardmagazinen gegeben hat, lässt keine andere Bewertung zu. Wie wir bereits gestern deutlich gemacht haben, hätte hier eine Presseerklärung der Staatsanwaltschaft aufgrund des eindeutigen Überwiegens des Privatsphärenschutzes unserer Klientin unterbleiben müssen. Die Kanzlei Schertz Bergmann hatte den zuständigen Pressesprecher auf diese nach Landespressegesetz vorzunehmende Abwägung vor seiner Presseerklärung ausdrücklich hingewiesen. Wie sich aus der Entscheidung des Landgerichts Berlin vom gestrigen Tage indes ergibt, ist die Berichterstattung über den Fall unzulässig.

Wir bitten um dringende Beachtung!

Pressekontakt:

Dr. Schertz Rechtsanwalt
Schertz Bergmann Rechtsanwälte
Kurfürstendamm 53
10707 Berlin

Tel.: 030 880015-0
Fax: 030 880015-55
E-Mail: cs@schertz-bergmann.de
Internet: www.schertz-bergmann.de

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