Einkommensteuererklärung 2011: Schon jetzt Belege sammeln und Erklärung vorbereiten



Neustadt a. d. W. (ots) – Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:

Wie jüngst die OFD Koblenz mit ihrer Pressemitteilung vom 04.01.2012 mitteilte, können Steuerzahler frühestens ab Mitte März 2012 mit ihrem Einkommensteuerbescheid für 2011 rechnen. Grund hierfür ist die Tatsache, dass viele gesetzliche Änderungen den Start der finanzamtsinternen Steuerberechnung verschieben und die Finanzämter die Einkommensteuererklärung erst im März endgültig bearbeiten können.

“Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen wird eine Frist bis zum 28. Februar 2012 eingeräumt, um die für die Steuerberechnung benötigten Daten, wie z.B. Lohnsteuerbezugsdaten oder Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge oder Rentenbezugsmitteilungen an die Finanzämter zu senden”, so Jörg Strötzel, Vorsitzender der VLH. “Daher wird der fertige Steuerbescheid voraussichtlich nicht vor Mitte März in die Briefkästen der Bürger gelangen.”

Die VLH rät daher allen betroffenen Bürgern, ihre Einkommensteuererklärungen für 2011 schnellstmöglich zu fertigen und dem Finanzamt zu übersenden, können doch fast 90 % der Bürger mit einer Steuererstattung rechnen. “Nach unseren Feststellungen”, so Strötzel weiter, “nimmt der steuerliche Beratungsbedarf bei Arbeitnehmern und Rentnern stets zu, zumal hin und wieder die an die Finanzverwaltung von Versicherern und andern Stellen übertragenen Daten fehlerhaft seien”. Bei Unsicherheiten sollten sich daher Arbeitnehmer und Rentner stets steuerlich beraten lassen, da man bei seiner Steuererklärung viel Geld verschenken könne.

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und betreut über 700.000 Mitglieder. Durch seine bundesweit rund 2.800 örtliche Beratungsstellen – viele davon sind nach DIN 77700 zertifiziert – erstellt er Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.vlh.de bzw. können unter der kostenfreien Rufnummer 0800/1817616 erfragt werden. Dieser Pressetext steht auch im Internet unter “

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