DZ Bank wegen DG Immobilienfonds zum Schadesersatz verurteilt



Bonn (ots) – Die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank Frankfurt (DZ Bank, ehemals DG Bank) hatte seit den 1980er Jahren gemeinsam mit ihrer Tochtergesellschaft DG ANLAGE Gesellschaft mbH (DG Anlage GmbH) rund 50 geschlossene Immobilienfonds aufgelegt und bundesweit vorwiegend über die dem genossenschaftlichen Verbund angehörenden Volks- und Raiffeisenbanken vertrieben. Die DZ Bank fungierte für alle Anleger als “Treuhänderin”. Zahlreiche dieser Fonds führen bei den Anlegern – häufig “Kleinanleger” im fortgeschrittenen Lebensalter – zu einem Totalverlust oder Beinahe-Totalverlust. Der Schaden für viele Tausend Anleger liegt bislang insgesamt bei über 800 Millionen Euro und dürfte sich noch weiter erhöhen.

Das OLG Frankfurt am Main hat nunmehr am 13.05.2009 zu dem DG Immobilienfonds Nr. 34 aus dem Jahr 1994 ein erstes Urteil gegen die DZ Bank und die DG Anlage GmbH erlassen und sie zur Zahlung von rund 19.000,00 EUR nebst Zinsen und zur Rücknahme der Beteiligung verurteilt. Der von Rechtsanwalt Dr. Gerd Krämer, Meilicke Hoffmann & Partner Rechtsanwälte, Bonn (erstinstanzlicher Prozessbevollmächtigter war Herr Rechtsanwalt Ulrich Kaminski, Bonn), vertretene Kläger befand sich bei Zeichnung der Anlage bereits im siebzigsten Lebensjahr und war über die Risiken des Fonds und Interessenskonflikte bei der DZ Bank nicht aufgeklärt worden.

Das Urteil, gegen das die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen wurde, bedeutet für Tausende von DG-Geschädigten, dass sie Schadensersatzansprüche gegen die DZ Bank und deren Tochtergesellschaft geltend machen können. Die Entscheidung ist zum DG Fonds Nr. 34 ergangen, doch stellt sich die Situation in mehreren anderen Fonds, etwa dem DG Fonds Nr. 35, ähnlich dar. Es ergibt sich damit aus den DG Immobilienfonds ein Haftungsrisiko für die DZ Bank in dreistelliger Millionen-Höhe.

Bonn, 13.05.2009

Pressekontakt:

Dr. Gerd Krämer
Meilicke Hoffmann & Partner Rechtsanwälte
Poppelsdorfer Allee 114
53115 Bonn
Telefon: (0049) 228/72543-42
Telefax: (0049) 228/72543-40
E-Mail: kraemer@meilicke-hoffmann.de
www.meilicke-hoffmann.de

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3 Comments on "DZ Bank wegen DG Immobilienfonds zum Schadesersatz verurteilt"

  1. vobaschaden
    16/05/2009 at 18:38 Permalink

    Gott-sei-Dank, endlich beginnt die Gerechtigkeit doch noch, wenn auch spät, sich durchzusetzen. Die DZ-Bank und die Volksbanken haben tausende von Anlegern auf den Leim gelockt, ihnen eine sichere Anlage zur Altersvorsorge versprochen und dann das Ersparte über die Jahre hinweg abgenommen. Hier kommt endlich ein Gericht dahinter, dass diese Bankengruppe sich nicht mit “Verjährung” aus der Affäre ziehen kann. Das Urteil ist ein erster Meilenstein dazu, die betroffenen Menschen wieder als Kunden ernst zu nehmen und zu entschädigen.

  2. Detektiv
    27/05/2009 at 08:22 Permalink

    Die Genossen werden jetzt wohl von ihrem hohen Ross runter steigen müssen. Lange Zeit mussten die geschädigten Anleger eine unglaubliche Arroganz der DZ-Bank ertragen. Am schlimmsten war, dass die Volks- und Raiffeisenbanken gegen ihre eigenen Mitglieder gearbeitet und das skrupelllose Treiben der DZ-Bank noch unterstützt haben.

    Es belibt zu hoffen, dass die geschwächten Genossen noc hdie Kraft haben, zu erkennen, dass sie sich selbst in eine Sackgasse manövriert haben. Umkehren ist der einzige Ausweg!

  3. Bankfachmann
    27/05/2009 at 17:34 Permalink

    Die Verantwortlichen bei der DZ-Bank und bei den Volks- und Raiffeisenbanken sollten endlich erkennen, dass sie großen Mist gebaut haben, in dem sie das Vertrauen der Kunden (zumeist Mitglieder der jeweiligen Bank) schamlos ausgenutzt haben.

    Die Arroganz, mit der sie den Geschädigten bisher begegnet sind, ist wirklich total daneben. Vielleicht geht jetzt, nach dem das Urteil gesprochen ist, endlich bei manchen ein Licht auf. Das Gehalt eines jeden Bankers wird von seinen Kunden bezahlt – von niemand anderem!

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