DStGB zur Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken: Gefahr für kommunale Investitionen



Berlin (ots) – Anlässlich der für heute vorgesehenen Beschlussfassung des Deutschen Bundestages zur Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken sagte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, heute in Berlin:

“Eine Laufzeitverlängerung darf die von den Kommunen und ihren Stadtwerken auf den Weg gebrachten Investitionen für den Ausbau der erneuerbaren Energie nicht gefährden. Planung und Ausbau von Energieerzeugungsanlagen sind keine kurzfristigen Entscheidungen, sondern langfristige Prozesse. Die Stadtwerke haben sich darauf eingestellt, dass in wenigen Jahren die Atomkraftwerke vom Netz gehen und dann die Nachfrage nach ihrer Stromerzeugung steigt. Eine Änderung der politischen Vorgaben muss einen Ausgleich vorgesehen, damit die Stadtwerke keinen Wettbewerbsnachteil erleiden und der zügige Ausbau regenerativer Energien vorangeht.”

Landsberg wies auch auf die negativen Auswirkungen der Laufzeitverlängerung auf die regionale Wirtschaft hin. “Wir befürchten, dass mit der Laufzeitverlängerung auch eine Schwächung von regionaler Wirtschaft und Arbeitsmarkt verbunden ist. Wird die Investitionsfähigkeit der Stadtwerke geschwächt, hat dies negative Auswirkung auf die Unternehmen in den Gemeinden und Regionen, die auf Aufträge der Stadtwerke angewiesen sind.”

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Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de

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