Doppelte Haushaltsführung bei Ehegatten: Kennen Sie die Abzugsmöglichkeiten und die Fallstricke?



Neustadt a. d. W. (ots) – Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:

Arbeitgeber fordern immer mehr Mobilität von ihren Arbeitnehmern und so kann es vorkommen, dass berufstätige Ehegatten an unterschiedlichen Arbeitsorten tätig sind. Hat einer oder gar beide aus beruflichen Gründen am Beschäftigungsort eine Zweitwohnung, können deren Kosten grundsätzlich als Werbungskosten abgezogen werden.

Allerdings hat das höchste deutsche Finanzgericht, der Bundesfinanzhof, in seiner Entscheidung vom 05. Oktober 2011, Aktenzeichen VI B 58/11, die Grenzen der Abzugsmöglichkeiten aufgezeigt. Nach dieser Entscheidung verlagert sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen in der Regel an den Beschäftigungsort, wenn der Arbeitnehmer dort mit seinem Ehepartner in eine familiengerechte Wohnung einzieht, auch wenn die frühere Familienwohnung beibehalten und zeitweise noch genutzt wird. Ob die bisherige Familienwohnung oder die Wohnung am Beschäftigungsort der Lebensmittelpunkt ist, an dem die Ehegatten in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben, erfordert eine Abwägung aller Umstände des Einzelfalles. Indizien können sich aus einem Vergleich von Größe und Ausstattung der Wohnungen sowie aus Dauer und Häufigkeit der Aufenthalte in den Wohnungen ergeben.

“Voraussetzung für den Abzug von Kosten für doppelte Haushaltsführung ist, dass die Zweitwohnung am Arbeitsort nahezu ausschließlich tatsächlich zu beruflichen Zwecken genutzt wird” so Jörg Strötzel, Vorsitzender der VLH. “Das ständige Zusammenleben der Ehegatten in der Zweitwohnung ist steuerschädlich!”

Insofern rät die VLH allen von doppelter Haushaltsführung
betroffenen Ehepartnern, darauf zu achten, dass
– der Ehepartner nur gelegentlich und nicht dauerhaft in der
Zweitwohnung am Beschäftigungsort ist und
– die Erstwohnung mehrmals im Monat aufgesucht wird, bzw.
dort andere Familienangehörige wie z.B. Kinder,
pflegebedürftige Eltern leben.

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und betreut über 700.000 Mitglieder. Durch seine bundesweit rund 2.800 örtliche Beratungsstellen – viele davon sind nach DIN 77700 zertifiziert – erstellt er Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.vlh.de bzw. können unter der kostenfreien Rufnummer 0800/1817616 erfragt werden. Dieser Pressetext steht auch im Internet unter ” http://ots.de/MoLQu ” zum Download bereit.

Ansprechpartner:

Bernhard Lauscher, Steuerberater, Pressesprecher der VLH
Tel.: 06321 / 4901-0
Fax: 06321 / 4901-49
Email: presse@vlh.de
Web: www.vlh.de / Presse

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