DIHK legt Eckpunkte zum Umgang mit dem Internet vor



Berlin (ots) – Wer sich mit dem enormen Entwicklungspotenzial des Internets befasst, muss sich auch mit den damit verbundenen Herausforderungen auseinandersetzen. Das macht der DIHK-Vorstand in seinem heute beschlossenen “Eckpunktepapier zu Fragen der digitalen Welt” deut-lich, das auch der Enquete-Kommission “Internet und Digitale Gesellschaft” des Bundestages vorgelegt werden wird. Er formuliert darin insgesamt 16 zentrale Aussagen, die das Netz, die Ordnung des Internets sowie Rechtsfragen betreffen. Die wichtigsten Forderungen:

Der freie Netzzugang für private wie geschäftliche Nutzer muss gewährleistet sein, damit die Potenziale des Internets ausgeschöpft werden können; Überregulierungen und neue Monopole müssen vermieden werden. Zudem ist es Aufgabe des Staates, die Netzinfrastruktur und ihren Ausbau flächendeckend sicher zu stellen.

Eine Zensur im Internet darf es nicht geben. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, Neutralität be-züglich der beförderten Inhalte zu wahren und alle Anwender bzw. Nutzer gleichberechtigt zu behandeln. Kreativität und neue Geschäftsmodelle im Netz dürfen nicht behindert werden. So-weit die Nutzung von Inhalten des Internets im jeweiligen Staat illegal ist, hat deren Löschung Vorrang gegenüber einer Sperrung durch den Internetzugangsanbieter, damit der Zugang zum Internet erhalten bleibt.

Die Grundrechte der Unternehmen und des Einzelnen müssen bestmöglich auch in der digitalen Welt geschützt werden. Vor allem Urheber- und Markenrechte werden noch missachtet. Unter-stützt werden daher die im ACTA-Abkommen international vorgeschlagenen zivilrechtlichen An-sprüche. Auch die so genannte Cyberkriminalität erfordert ein internationales Vorgehen.

Ziel des Urheberrechts muss es sein, die kulturelle Vielfalt und die Weiterentwicklung unserer zunehmend von Wissensvorsprüngen abhängigen Wirtschaft und Gesellschaft zu fördern. Daher muss das Urheberrecht auf Schutzlücken überprüft werden. Sofern ein Leistungsschutzrecht für Verleger dabei eine Rolle spielen wird, muss es zu einem fairen Interessensausgleich zwischen Schutzrechtsinhabern, der Öffentlichkeit und der Wirtschaft führen. Statt gesetzlich vorge-schriebener Abgaben, könnte in diesem Fall eine Vergütung auf Grundlage freiwilliger Lizenz-modelle erfolgen. Die Schranken des Urheberrechts – wie zum Beispiel das Zitatrecht – dürfen nicht angetastet werden.

Gerade im Bereich des Urheberrechts brauchen wir effiziente und klare Regelungen, die die legale Nutzung von Inhalten auf möglichst einfache Art und Weise erlauben und den Urhebern, Werkmittlern und der Wirtschaft die Vergütung für ihre Tätigkeit gewährleisten. Dies ist für die Akzeptanz in der Breite der Bevölkerung und der Wirtschaft unabdingbar.

Daten- und Identitätsschutz im Netz muss gewährleistet werden. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sollte in der EU wie bereits in Deutschland anerkannt werden. Um ihm ge-recht zu werden, muss der Selbstdatenschutz gestärkt werden. Daneben muss es die Möglich-keit des geregelten Vergessens geben, d. h. die automatische Löschung von Daten, die bereits bei Dateneinstellung ins Netz als Merkmal angegeben werden muss. Ebenfalls ist ein Identitäts-schutz von Personen und Unternehmen notwendig. Dies betrifft auch Zahlungsvorgänge über das Netz.

Die Anonymität des Mediums Internet darf nicht zum Missbrauch einladen. Wer für Inhalte im Netz Verantwortung trägt, muss deshalb für die Nutzer erkennbar und identifizierbar sein.

Die Vertragsfreiheit muss auch im EU-Binnenmarkt gewahrt bleiben: Unternehmen müssen wei-terhin frei entscheiden können, ob sie über die Grenzen hinweg zu welchen Konditionen liefern möchten. Einen Zwang zum Vertragsabschluss lehnen wir ab.

Pressekontakt:

Ansprechpartnerin:
Ute Brüssel
Pressesprecherin

DIHK – Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 030/20308 1602
Fax: 030/20308 1666

mailto:bruessel.ute@dihk.de
http://www.dihk.de

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