Deutsche Eierwirtschaft fordert Moratorium für Kleingruppenhaltung: "Vor der Entscheidung wissenschaftliche Erkenntnisse abwarten!"



Berlin (ots) – In der Auseinandersetzung um die Zukunft der Kleingruppenhaltung von Legehennen fordert der Bundesverband Deutsches Ei (BDE) gemeinsam mit dem Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) als Dachorganisation ein Moratorium, um gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse in eine bundeseinheitliche Lösung einfließen zu lassen. “Das Thema Kleingruppenhaltung ist schlicht noch nicht entscheidungsreif”, warnt Dr. Bernd Diekmann, Vize-Präsident des ZDG und Vorsitzender des BDE, im Vorfeld der Agrarministerkonferenz in Suhl vor übereilten, politisch motivierten Entscheidungen.

Dass der Bundesrat sich in seiner Sitzung vom 23. September nicht auf eine gemeinsame Position zum Verordnungsentwurf von Bundesministerin Aigner habe verständigen können, verdeutliche den bestehenden Klärungsbedarf. Diese inhaltliche Lücke will die deutsche Eierwirtschaft durch fachliche Bewertung und wissenschaftliche Expertisen ausfüllen: Unter Federführung des Instituts für Tierschutz und Tierhaltung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) läuft aktuell ein umfassendes Forschungsvorhaben zur “Weiterentwicklung der Kleingruppenhaltung für Legehennen”. Bis diese Ergebnisse vorliegen und ausgewertet sind, soll für die Kleingruppenhaltung ein bundesweites Moratorium gelten, fordern ZDG und BDE: “Es wäre in höchstem Maße falsch und fahrlässig, Ergebnisse einer von der Bundesregierung initiierten wissenschaftlichen Untersuchung ohne triftigen Grund zu vernachlässigen”, so Diekmann. Zumal es aus rein wissenschaftlicher Perspektive keinen Grund gebe, von der Kleingruppenhaltung abzurücken: “Internationale Forschungserkenntnisse zu vergleichbaren Haltungsformen sprechen eindeutig für die Beibehaltung der Kleingruppenhaltung”, zitiert Diekmann aktuelle Studien.

Gemeinsam appellieren ZDG und BDE an die Landesminister sowie an Bundesministerin Aigner, eine Moratoriumslösung als fairen Kompromiss für alle Beteiligten verbindlich in der Verordnung zu verankern. “Ein Moratorium ist der richtige Weg und dient in der Sache einer abgesicherten Entscheidungsfindung”, betont Diekmann das Bedürfnis der deutschen Legehennenhalter nach verlässlichen rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen. In diesem Zusammenhang verweisen beide Verbände auf die unsichere Rechtslage auf EU-Ebene und die dadurch entstandenen Wettbewerbsnachteile: “Die deutsche Eierwirtschaft hat schon 2009 als Vorreiter die konventionelle Käfighaltung abgeschafft – und muss jetzt mit ansehen, wie zahlreiche andere Staaten das EU-weite Verbot kalt lächelnd aussitzen”, empört sich Diekmann.

Die Kleingruppenhaltung war in Deutschland erst vor rund fünf Jahren auf Entscheidung des Bundesrates eingeführt worden: Dieser bezeichnete in seinem Beschluss vom 7. April 2006 die Kleingruppenhaltung explizit als “weitere artgerechte Haltungsform” neben der Boden- und Freilandhaltung. Die Tiergerechtheit der Kleingruppenhaltung hat auch das Bundesverfassungsgericht nie in Abrede gestellt: Der Beschluss vom 12. Oktober 2010, in dem die Regelungen zur Kleingruppenhaltung von Legehennen und die hierzu erlassenen Übergangsvorschriften in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung für verfassungswidrig erklärt werden, bezieht sich lediglich auf einen Verfahrensfehler.

Pressekontakt:

ZDG Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V.
Christiane Riewerts
Claire-Waldoff-Str. 7
10117 Berlin
Tel. 030 288831-40
Fax 030 288831-50
E-Mail: c.riewerts@zdg-online.de
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