Berlin (ots) – Die Deutsche AIDS-Hilfe e.V. (DAH) kritisiert die Verhaftung von Nadja Benaissa, Sängerin der No-Angels, wegen angeblich bewussten Infizierens von Sexualpartnern mit dem HI-Virus.
Dazu erklärt Marianne Rademacher, Frauenreferentin der Deutschen AIDS-Hilfe: “Nadja Benaissa sollte so schnell wie möglich freigelassen werden. Ihre Verhaftung ist nach Einschätzung der uns bisher vorliegenden Informationen eine unverhältnismäßige Aktion der hessischen Justiz. Wir fordern die Medien auf, sachlich über den Fall zu berichten und Frau Banaissa nicht vorzuverurteilen. Die Verantwortung für den angeblich ungeschützten Sexualverkehr wird allein Frau Benaissa zugeschoben, ohne nach der Mitverantwortung ihrer Sexualpartner zu fragen. Die deutsche Politik der HIV- und Aidsbekämpfung wird aber gerade deshalb als beispielhaft betrachtet, weil sie von der Verantwortung jedes einzelnen, von der Solidarität und der Bekämpfung jeder Art von Stigmatisierung ausgeht. Die hessische Justiz will offenbar ein Exempel statuieren. Die Justiz ist und darf aber keine Akteurin der HIV-Prävention in Deutschland sein.”
Seit den 1990er Jahren haben die Verurteilungen im Zusammenhang mit HIV-Übertragungen zugenommen. Das ist nicht ohne Auswirkungen auf die Präventionsarbeit im HIV/Aids-Bereich geblieben. Die öffentlichkeitswirksame Bestrafung von Menschen mit HIV/Aids kann aber leicht die Illusion entstehen lassen, der Staat habe das Problem unter Kontrolle, und so Personen dazu veranlassen, ihr Schutzverhalten (Safer Sex) zu vernachlässigen. Strafrechtliche Prozesse haben in solchen Fällen keine abschreckende Wirkung. Denn nur eine Person, die weiß, dass sie HIV-positiv ist, kann strafrechtlich belangt werden. Die Kriminalisierung der HIV-Übertragung führt unter Umständen dazu, dass Menschen es vorziehen, sich aus Angst vor Repressionen nicht testen zu lassen. Die DAH geht weiterhin von gemeinsamer Verantwortung aller Beteiligten in einvernehmlichen sexuellen Kontakten aus. Das war und bleibt die Basis unserer Arbeit.
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15/04/2009 at 00:49 Permalink
Es ist also kein Verbrechen, mit dem Wissen, das man HIV-positiv ist ungeschützten Sex mit jemandem zu machen, ohne dem das zu sagen, dass man HIV-positiv ist? (“Ooh, das hab ich nich gewollt, ich war nur einfach so geil…”)
Das – sei – kein – Verbrechen?
Ein Mensch soll also nicht klagen, wenn er Geschädigter eines sexuellen Verbrechens wurde? Er sei selber schuld, dass er betrogen wurde?
Und ein Mensch der ein sexuelles Verbrechen beging – in diesem Falle dem Geschädigten nicht nur dauerhaften gravierende psychische und gesellschaftliche Schäden, sondern auch noch unheilbare gravierende organische Schäden zufügend, soll womoglich auch noch straffrei und auch psychiatrisch unbehandelt ausgehen?
Ist hier eigentlich irgend jemandem nicht klar, dass es sich mit einem solchen Verbrechen um ein besonders schweres Delikt der Gesundheitsschädigung handelt, begangen aus purer Selbstsucht?
Und es bestehe kein Grund für derzeitige Inhaftierung, weil von den Täter bemitleidenden Menschen derzeit ausgeschlossen werden könne, dass die bereits mehrfach begangene Tat nicht wiederholt werde? – oder wie?!
Ist dieses besonders schwerwiegende Delikt, nicht – sowieso strafrechtlich zu verfolgen, sondern auch – gründlich psychiatrisch zu behandeln?
Oder können alle nun einfach machen, was sie nur wollen? – oder wie?!
Wir brauchen da keine Maßnahmen?
Und dass das “Image” des betreffenden Täters durch die Veröffentlichung der Angelegenheit hin ist – das sei nicht verdient? – auch nicht gerecht? – diene auch nicht dem Schutz anderer?
Oder sollte der vertrauende Geschädigte sich vielleicht etwa noch bedanken, für einen vom Täter bewusst aber verheimlicht ausgeübten krank machenden, todbringenden sexuellen Akt (ist Sexualität nicht eigentlich für das Gegenteil gedacht!) und sollte der Geschädigte sich vielleicht auch noch entschuldigen, dass er so gutmütig ist, dieses schwerwiegende Verbrechen nur anzuzeigen, anstatt es auf natürlichem Wege zu bereinigen?!