Deutsche AIDS-Hilfe bedauert Urteil im "Benaissa-Prozess" / Falsches Signal für die HIV-Prävention in Deutschland



Bielefeld (ots) – Das Amtsgericht Darmstadt hat heute die Sängerin zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die Deutsche AIDS-Hilfe e.V. (DAH) bedauert das Urteil gegen die Sängerin Nadja Benaissa: Von dem Urteil gehen die falschen Botschaften aus, die der HIV-Prävention und der Emanzipation von chronisch Kranken in Deutschland Schaden zufügen werden.

Carsten Schatz, Mitglied im Bundesvorstand der DAH: “Ich halte dieses Urteil für falsch. Es wird der HIV-Prävention dramatischen Schaden zufügen. Wir sehen die Politik nun in der Pflicht, das Strafrecht der Lebensrealität anzupassen.”

Silke Klumb, Bundesgeschäftsführerin der DAH: “Wir alle tragen Verantwortung dafür, wie mit dem Thema HIV und Aids umgegangen wird: Daher muss jeder Einzelne dazu beitragen, dass alle Menschen über HIV sprechen und Safer Sex praktizieren können. Nur dann kann HIV-Prävention wirklich gelingen.”

Marianne Rademacher, Frauenreferentin der DAH ergänzt: “Wenn die Verhütung vor allem Frauen und HIV-Positiven einseitig zugeschrieben wird, setzen wir die gemeinsame Verantwortung zweier Menschen außer Kraft.”

In Bielefeld kommen ab heute auf den “Positiven Begegnungen” 500 Vertreterinnen und Vertreter der HIV-Selbsthilfe zur größten Konferenz in Europa zusammen.

Gut zu wissen: www.aidshilfe.de

Pressekontakt:

Jörg Litwinschuh: mail@litwinschuh.de, Tel. 0177-28 22 581

Deutsche AIDS-Hilfe e.V.
Wilhelmstr. 138
10963 Berlin

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