DENIC: Startschuss für Ein-Buchstaben-Domains und Zwei-Buchstaben-Domains fällt am 23. Oktober



(pressebox) Koeln, 15.10.2009,

Wie viele Interessierte wissen, hat die Volkswagen AG gegen DENIC geklagt, weil sie nicht die Domain vw.de registrieren darf. Die Satzung der DENIC schloss die Registrierung von Domains aus zwei Buchstaber, genauer: zwei Zeichen, aus.

Nachdem die DENIC vor dem Bundesgerichtshof gegen Volkswagen unterlag, hat sie jetzt die Konsequenz gezogen.

Sabine Dolderer von der DENIC erklärt:
"Wir werden daher die Domainrichtlinien mit Wirkung zum 23. Oktober 2009 9:00 Uhr (MESZ) ändern und die bisherigen Einschränkungen bei der Registrierung von Second-Level-Domains unterhalb von .de weitgehend abschaffen. Zugelassen werden künftig auch ein- und zweistellige Domains sowie reine Zifferndomains. Interessenten können außerdem Domains registrieren, die einem Kfz-Kennzeichen oder einer Top-Level-Domain entsprechen. So entsteht die Chance eine Vielzahl neuer Domains zu registrieren. Die Einführungsphase während der die neuen Domains registriert werden können startet am 23. Oktober 2009 9:00 Uhr (MESZ). "

Das Verfahren, das gewählt wurde, ist das "Windhund"-Verfahren, das im Englischen als
?First come ? first served? bezeichnet wird.

DENIC-Mitglied Secura hat grosse Erfahrung mit solchen Verteilungsmethoden und nimmt ab sofort de-domains zur Kostenlosen Vor-Registrierung an. Nur wenn eine Domain erfolgreich durch Secura registriert wird, muss der Kunde bezahlen.

Hans-Peter Oswald
http://www.domainregistry.de/…

Trackback URL

, , , , , , , , , , , , ,

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Quelle Firmenname) verantwortlich. Dieser ist auch grundsätzlich Urheber, sowie auch für jegliche Bilder und weiteren Materialien in dieser Pressemitteilung.

Blogspan.net (Alexander Baumgärtner) übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

No Comments on "DENIC: Startschuss für Ein-Buchstaben-Domains und Zwei-Buchstaben-Domains fällt am 23. Oktober"

Hi Stranger, leave a comment:

ALLOWED XHTML TAGS:

<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>

Subscribe to Comments