Degeto und Hans-Wolfgang Jurgan trennen sich einvernehmlich KPMG-Abschlussbericht: Keine strafbaren Handlungen



Erfurt (ots) – Der Aufsichtsrat der Degeto Film GmbH hat den Abschlussbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG über die Geschäftsführungsprüfung sowie den Abschluss der forensischen Prüfung der KPMG beraten und deren Empfehlungen zugestimmt. Im Ergebnis hat die forensische Untersuchung von KPMG keine Pflichtverletzungen und/oder strafbare Handlungen des ehemaligen Geschäftsführers Hans-Wolfgang Jurgan festgestellt. Abgesehen von den bereits im ersten Prüfungsbericht festgestellten organisatorischen und kaufmännischen Mängeln gibt es keine Hinweise auf Begünstigungen einzelner Produzenten bei Lizenzeinkäufen und Produktionsaufträgen, auch keine Hinweise auf Absprachen zum Schaden der Degeto sowie private Begünstigungen von Herrn Jurgan. Die in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfe und Unterstellungen gegen Herrn Jurgan konnten durch die KPMG-Prüfung nicht belegt werden.

Die Gesellschafterversammlung hat deshalb der einvernehmlichen Einigung mit Herrn Jurgan über die Beendigung des Dienstvertrages zum 31.12.2011 und den Eintritt in den Ruhestand zugestimmt. Im November 2011 hatte die Gesellschafterversammlung der Degeto entschieden, den damaligen Geschäftsführer Hans-Wolfgang Jurgan von seinen Aufgaben als Geschäftsführer der Degeto abzuberufen.

Hans-Wolfgang Jurgan (61) war seit 1977 bei der Degeto beschäftigt, davon die letzten elf Jahre als deren Geschäftsführer. Unter seiner Verantwortung entstanden zahlreiche publikumsattraktive Programmreihen, Fernsehproduktionen und Kino-Koproduktionen, die der ARD hohe Zuschauerakzeptanz brachten. Dazu zählen beispielsweise die Reihen “Donna Leon” und “Mord in bester Gesellschaft”, diverse Mankell-Verfilmungen, die beliebten “Traumhotels” sowie herausragende Eventproduktionen wie “Luther”, “Die Flucht”, “Mogadischu”, “Im Meer der Lügen”, “Die Laconia”, “Haltet die Welt an” oder auch “Der Mann mit dem Fagott”.

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