Berlin (ots) – Anlässlich der heutigen Sachverständigenanhörung
zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben
sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften im Finanzausschuss des
Deutschen Bundestages erklären der finanzpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Leo Dautzenberg MdB, und der zuständige
Berichterstatter, Manfred Kolbe MdB:
Die heutige Sachverständigenanhörung hat den steuerpolitischen
Kurs der Koalition eindrucksvoll bestätigt. So haben die Experten
deutlich gemacht, wie wichtig auch eine weitere Liberalisierung bei
den Postdienstleistungen durch eine Angleichung der Umsatzbesteuerung
ist. Mit der Anpassung der Steuerbefreiung für Umsätze der Deutschen
Post AG an die Liberalisierung auf dem Postmarkt und die Vorgaben des
Gemeinschaftsrechts stärken wir den Wettbewerb und leisten zugleich
einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Konjunktur. Wichtig ist
auch, dass entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag die
Grundversorgung der Bürger mit Postdienstleistungen auch weiterhin
umsatzsteuerfrei bleibt. Diese Maßnahme ist ein weiteres wichtiges
Signal der Koalition zur raschen Überwindung der Krise.
Zur selben positiven Einschätzung kommt die
Sachverständigenanhörung auch bei den anderen konjunkturstärkenden
Maßnahmen, die wir mit diesem Gesetz umsetzen wollen.
Mit der beabsichtigten Konkretisierung der Besteuerung von sog.
Funktionsverlagerungen führen wir das deutsche
Unternehmenssteuerrecht an die internationalen Standards heran und
schaffen damit günstige Rahmenbedingungen für mehr Wachstum und
Beschäftigung gerade in dem Zukunftsbereich Forschung und
Entwicklung. Zugleich stärken wir damit die Steuerbasis in
Deutschland. Gewinner werden auch die Kommunen sein. Außerdem werden
wir durch die zielgenaue Ausgestaltung des sog. gewerbesteuerlichen
Bankenprivilegs für Leasing- und Factoringunternehmen
aufkommensneutral erreichen, dass diese wichtigen
Mittelstandsfinanzierer im Umfang ihrer Finanzierungstätigkeit auch
entsprechende gewerbesteuerliche Rahmenbedingungen erhalten wie
Kreditinstitute. Ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der
Eigenkapitalbasis der Unternehmen ist zudem die vorgesehene
Erweiterung der Möglichkeiten der Mitarbeiterkapitalbeteiligung. Die
hier bislang schon bestehende Steuerbefreiung soll auch auf
Vermögensbeteiligungen durch Entgeltumwandlung ausgedehnt werden.
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