Berlin (ots) – Zu neuen Medienberichten über den illegalen Handel
mit Bankverbindungsdaten erklärt der innenpolitische Sprecher der
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
Der Handel mit Bankverbindungsdaten ist hochkriminelles Verhalten.
Dafür gibt es schon heute Strafvorschriften. Die Täter müssen mit
aller Konsequenz bestraft werden.
Die Äußerungen des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar
verlangen aber dringend nach einer Klarstellung: Datendiebstahl und
illegaler Datenhandel sind kein Grund, um einen Generalverdacht gegen
ganze Wirtschaftszweige zu schüren. Der Bundesdatenschutzbeauftragte
täte besser daran, kriminelle Machenschaften beim Namen zu nennen,
statt wolkig von einem “grauen Datenmarkt” zu sprechen. Statt wie
Schaar die Dinge zu vermischen, müssen wir sie klar
auseinanderhalten: Wer illegal mit Daten handelt, ist ein Straftäter.
Wer dagegen in redlicher Weise um Kunden wirbt, tut etwas betriebs-
und volkswirtschaftlich Sinnvolles. Es muss auch weiterhin für
Unternehmen möglich sein, mit legal erworbenen Daten um Kunden zu
werben.
Bei aller berechtigten Empörung über kriminelle Umtriebe: Wir
dürfen das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Das eine ist die
moderate Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes. Etwas anderes
dagegen sind hochkriminelle Machenschaften Einzelner, die wir auch
durch neue Rechtsvorschriften nicht gänzlich verhindern werden.
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