Berlin (ots) – Zum Tag des Gedenkens an die Opfer des
Nationalsozialismus erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Hartmut Koschyk:
Die Nazi-Barbarei brachte Millionen Menschen unsägliches Leid und
den Tod. Vor 64 Jahren wurden die Überlebenden des
Konzentrationslagers Auschwitz befreit. Dies nehmen wir zum Anlass
aller Opfer des Nationalsozialismus zu gedenken: der ermordeten und
gequälten Juden, Sinti und Roma, Homosexueller, Menschen mit
Behinderungen und politisch Andersdenkender – Millionen Menschen, die
unter der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft entrechtet,
verfolgt, gequält und ermordet wurden. Ihr aller Schicksal mahnt uns:
allen Gegnern unserer freiheitlich, demokratischen Grundordnung
entgegenzutreten, damit solch schreckliches Unrecht sich nicht
wiederholt. Diese Verantwortung ruft der Tag des Gedenkens an die
Opfer des Nationalsozialismus in Erinnerung.
Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben unsere Verfassung als
wehrhafte Demokratie konzipiert. Das war die Lehre aus dem Scheitern
der Weimarer Republik und den folgenden 12 schrecklichen Jahren der
NS-Tyrannei – denen 40 Jahre SED-Diktatur in einem Teil Deutschlands
folgten. Unser Grundgesetz atmet deshalb den Geist der Freiheit und
Toleranz. Toleranz kann und darf es aber niemals gegenüber den
Feinden der Demokratie geben. Mit welcher Ideologie sie auch immer
daher kommen, muss ihnen mit aller Entschiedenheit entgegengetreten
werden. Das ist das Vermächtnis aller Opfer von Terror und Gewalt in
Deutschland. Es ist Auftrag und Verpflichtung aller Demokraten, das
Bewusstsein dafür wach zu halten, dass dauerhaft nur eine lebendige
und wehrhafte Demokratie Erfolg und Bestand hat.
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