Düsseldorf (ots) – Transfergesellschaften und ihre Arbeit wurden
von Dr. Hilmar Schneider, Direktor Arbeitsmarktpolitik am Bonner
Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA), im ARD-Morgenmagazin am 21.
August in einer Weise bewertet, der der Bundesverband der Träger im
Beschäftigtentransfer e.V. (BVTB) deutlich widerspricht.
Dr. Schneider behauptet, dass von Transfergesellschaften betreute
gekündigte Mitarbeiter schlechter da ständen als die von der
Bundesagentur für Arbeit betreuten, weil sie auf ihre Abfindung
verzichten ohne bessere Chancen auf einen neuen Job zu haben. Zwar
gebe es auch Transfergesellschaften, die einen guten Job machen.
Damit Arbeitnehmer aber wissen, ob sie sich in gute Hände begeben,
fordert Dr. Schneider eine Offenlegung von guten
Transfergesellschaften und ihrer Erfolgskriterien sowie mehr
Wettbewerb.
Der BVTB meint, dass Dr. Schneider und das IZA unter dem
Präsidenten Klaus Zumwinkel die Qualitätsentwicklung der
Transfergesellschaften, die sich in den letzten Jahren auch durch die
Arbeit des BVTB vollzogen hat, bewusst ausblenden. Die Behauptungen
basieren auf Daten, die aufgrund der viel zu geringen Anzahl der
untersuchten Fälle nicht valide und objektiv, sondern unbrauchbar
sind. “Vielmehr bemüht Dr. Schneider seit Jahren immer die gleichen
Floskeln und interpretiert die Praxis, ohne sie zu kennen. Davon
zeugen auch Ideen wie die ‘Versteigerung von Arbeitslosen’. Mit
seinen Kommentierungen leistet er weder einen Beitrag zur
Weiterentwicklung von Transfergesellschaften noch zur ‘Zukunft der
Arbeit’”, kommentieren die BVTB-Vorstandsmitglieder Christa Burbach,
Heinrich-Jürgen König, Harald Müller und Michael Wacker einstimmig.
Im Gegensatz zu Dr. Schneider stellt der BVTB fest, dass
Beschäftigte, Personal abgebende Unternehmen und öffentliche Hand von
Transfergesellschaften profitieren und dass gute Transferanbieter
leicht zu finden sind. Zur Bewertung von Transfergesellschaften und
deren Bedeutung für den Arbeitsmarkt informiert der BVTB:
1. Der Beschäftigtentransfer vermittelt mit den beiden
Instrumenten Transfergesellschaft und Transferagentur von Entlassung
bedrohte Beschäftigte in neue Arbeit und zwar bevor sie arbeitslos
werden. Im Gegensatz zur “reinen” Abfindung steht die berufliche
Neuorientierung durch professionelle Beratung, Qualifizierung und
Vermittlung im Mittelpunkt – selbstverständlich ohne einen Verzicht
auf Abfindungen. Damit leistet Beschäftigtentransfer als ein
Instrument aktiver Arbeitsmarktpolitik einen zukunftsweisenden
Beitrag zur Ausbalancierung von Flexibilisierungsanforderungen und
sozialer Sicherheit und schafft angesichts von Strukturwandel,
Veränderungsprozessen in Unternehmen und zunehmender Abkehr vom
Normalarbeitsverhältnis einen wichtigen Puffer im
Beschäftigungssystem.
2. Der Beschäftigtentransfer ist effektiver und effizienter als
die Arbeitsvermittlung alter Prägung nach konventioneller Kündigung.
Modellrechnungen zeigen: Transfergesellschaften und -agenturen
vermitteln deutlich mehr Menschen in eine neue Beschäftigung bei
gleichzeitig erheblich geringeren Vermittlungskosten.
3. Ziel des BVTB ist eine Vermittlungsquote im
Beschäftigtentransfer, die deutlich höher ist als bei der
Bundesagentur für Arbeit. Dieses Ziel verfolgt der BVTB über die
Einführung seines “Qualitätslabel BT”. Neben der effizienten
Projektsteuerung und der Transparenz in der Projektabwicklung spielt
die Kompetenz der Berater sowie die Intensität und Effizienz der
Beratung eine große Rolle. Im Gegensatz zur Bundesagentur für Arbeit
werden grundsätzlich nicht mehr als 50 Mitarbeiter von einem Berater
betreut.
4. Die Einhaltung dieser Qualitätsstandards wird alle zwei Jahre
bei allen Mitgliedern durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle
überprüft. Wer diese Standards nach Prüfung nicht erfüllt, muss den
Verband verlassen. Darüber hinaus verpflichten sich die Mitglieder,
ihre Arbeitsergebnisse zweimal im Jahr bei einer neutralen Stelle
(G.I.B. NRW) der Bewertung zu stellen. Weder Dr. Schneider, dessen
Untersuchung mit einem Bruchteil der Zahlen auskommen wollte, noch
die Bundesagentur für Arbeit verfügen über entsprechend valide
Zahlen.
5. Vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales werden die
Qualitätskriterien des BVTB als wertvoller Beitrag zur Sicherung und
Steigerung von Qualität und Effizienz im Beschäftigtentransfer
anerkannt. Im September setzen der BVTB und das Ministerium ihre
Gespräche fort.
Der Bundesverband der Träger im Beschäftigtentransfer
(www.bvtb.de) entwickelt die Instrumente des Beschäftigtentransfers
weiter, fördert ihren Einsatz und vertritt sie in der Öffentlichkeit.
Er setzt Standards für die Beratung sowie Projektsteuerung und
-abwicklung, um die Qualität und Transparenz des
Beschäftigtentransfers in der Breite zu gewährleisten und seine
Verantwortung gegenüber Teilnehmern, Personal abgebenden Unternehmen
und der öffentlichen Hand zu sichern. Ein zertifiziertes
Zulassungsverfahren lässt nur Transferanbieter im BVTB zu, die die
hohen Standards des “Qualitätslabels BT” erfüllen.
Pressekontakt:
Weitere Informationen: BVTB – Bundesverband der Träger im
Beschäftigtentransfer e.V., Chemiepark Knapsack, Industriestraße /
Geb. 0196, 50354 Hürth, Tel. 02233 48-6599, Fax: 02233 48-946599,
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