Bundesverfassungsgericht legt Grundlage für Wettbewerbsgleichheit zwischen den Baustoffen / Deutsche Gesellschaft für Mauerwerksbau begrüßt Abschaffung der Zwangsabgaben an den Holzabsatzfonds



Berlin (ots) – Mit seiner Entscheidung zum Holzabsatzfonds hat das Bundesverfassungsgericht die Voraussetzung für einen fairen Wettbewerb zwischen den Baustoffen Holz, Beton und Ziegeln geschaffen. Die Politik muss jetzt den Forderungen widerstehen, mit einer neu gestalteten Holzförder-Agentur die Marktbedingungen erneut zu verzerren. Denn das Verfassungsgericht hat nicht nur entschieden, dass die bisherigen Zwangsabgaben an den Holzabsatzfonds “mit dem Grundgesetz unvereinbar” und eine “unzulässige Sonderabgabe” sind. Das höchste deutsche Gericht hat darüber hinaus festgestellt, dass die Erhebung der Zwangsabgabe deswegen nicht gerechtfertigt ist, weil die Holzwirtschaft weder im internationalen Wettbewerb noch im Wettbewerb mit anderen Baustoffen spezifischen Nachteilen ausgesetzt ist.

Die Deutsche Gesellschaft für Mauerwerksbau (DGfM) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, warnt aber vor dem politischen Reflex, die Holzabsatzförderung nun aus anderen Mitteln zu finanzieren. “Der Holzabsatzfonds führte zu einem Eingriff des Staates in den freien Wettbewerb zwischen den einzelnen Baustoffen. Nach den klaren Worten der höchsten Richter sollten sich Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner und ihre Kollegen aus den Ländern nicht dazu verleiten lassen, die Holzwirtschaft weiter einseitig zu protegieren und damit die Marktbedingungen auch zukünftig weiter zu verzerren”, so Dr. Ronald Rast, Geschäftsführer der DGfM.

Der Holzabsatzfonds hat mit großem Mitteleinsatz Marketing für den Baustoff Holz betrieben und ist dabei in den letzten Jahren auch zu vergleichenden Darstellungen der am Markt etablierten Baustoffe übergegangen. Allein im vergangenen Jahr setzte der Fonds rund 15,9 Millionen Euro für Marketingmaßnahmen ein, was nur durch die Erhebung der Zwangsabgabe möglich war, die nun vom Verfassungsgericht für nichtig erklärt worden ist. Das schaffte einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Materialien und Bauweisen. Die Entscheidung, welcher Baustoff in der jeweiligen Situation am besten geeignet ist, sollte nicht wieder durch eine einseitige politische Förderung beeinflusst, sondern alleine vom Bauherrn getroffen werden.

Über die Deutsche Gesellschaft für Mauerwerksbau e.V. (DGfM)

Die DGfM ist der Dachverband der Mauerstein erzeugenden Industrien. Die Gesellschaft vertritt die gemeinschaftlichen Interessen des Mauerwerksbaus. Rund 80 Prozent aller Wandkonstruktionen im deutschen Wohnungsbau werden im Mauerwerk errichtet. Als Wirtschaftsverband wahrt die DGfM die Interessen ihrer Mitglieder etwa gegenüber Bauordnungsbehörden und nimmt technisch wissenschaftliche Aufgaben sowie die technische Interessenvertretung im Bereich der nationalen und europäischen Normung wahr. Derzeit repräsentiert die DGfM 225 Firmen mit einem Jahresumsatz von über 1,1 Milliarden Euro.

Weitere Informationen finden sich unter www.dgfm.de

Pressekontakt:

Christof Fischoeder
Weber Shandwick
Tel: 030-20351-10
Fax: 030-20351-29
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