Bundesrechnungshof: Viele falsche Steuerbescheide



Neustadt a. d. W. (ots) – Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:

Aufgabe der Rechnungshöfe ist es, u.a. den Steuervollzug bei der Finanzverwaltung zu prüfen. Wie nun der Bundesrechnungshof mitteilte, wurden hierbei massive Mängel beim Vollzug der Steuergesetze für Arbeitnehmer festgestellt. In einem vorgestellten Gutachten wird als Hauptursache dafür die komplizierte Gesetzgebung, häufige Neuregelungen und die Personalknappheit in den Finanzämtern dafür verantwortlich gemacht.

Obwohl die Finanzverwaltung immer mehr mit EDV arbeite, sei die korrekte Anwendung der Steuergesetze bei der Arbeitnehmerveranlagung weiterhin nicht gewährleistet. So weise die Technik Mängel in der Weise auf, dass diese nicht gewährleistet, dass Finanzbeamte die Fälle ausreichend prüfen. Dies sei einer der Hauptgründe für unzutreffende Steuerfestsetzungen. Insbesondere bei den Werbungskosten hätten die Fehlerquoten zwischen 36 und 68 % betragen.

“Damit sei es für die betroffenen Arbeitnehmer umso wichtiger, vor der Fertigung ihrer Steuererklärung zu prüfen, ob alle erwerbsbedingten Aufwendungen geltend gemacht sind. Ebenso müssten ergehende Steuererbescheide genau auf ihre Richtigkeit geprüft werden, da Bescheidfehler nicht selten sind,” so Jörg Strötzel, Vorsitzender der VLH.

Nachdem der Bundesrechnungshof gerade bei den Werbungskosten die größte Fehlerhäufigkeit feststellte, sollten betroffene Arbeitnehmer mit Auswärtstätigkeiten, Einsatz an mehreren Arbeitsstätten bzw. Filialen, weiter entfernten Arbeitsorten, Arbeitszimmern bzw. Montage- und Bauarbeiter, Lkw-Fahrer, Rettungssanitäter etc. prüfen, ob sie sich steuerlich beraten lassen, um wirklich alle Steuervorteile auszuschöpfen.

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und betreut über 700.000 Mitglieder. Durch seine bundesweit rund 2.800 örtliche Beratungsstellen – viele davon sind nach DIN 77700 zertifiziert – erstellt er Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.vlh.de bzw. können unter der kostenfreien Rufnummer 0800/1817616 erfragt werden. Dieser Pressetext steht auch im Internet unter “

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