Braunschweig (ots) – Es ist zwar verständlich, dass Ernst August
sich von dem Vorwurf reinwaschen wollte, ein brutaler Schläger zu
sein. Und es ist auch verständlich, dass er auf eine strafrechtliche
Verfolgung des Diskobetreibers hofft, der vermutlich lügt.
Doch der Prinz hat das Gefühl für das rechte Maß verloren. Man muss
nicht auf Biegen und Brechen alle Rechtsmittel ausschöpfen, nur um
die Ehre wiederherzustellen. Eine Ehre, die Ernst August schon
mehrfach durch sein eigenes Verhalten beschädigt hat.
Er hat den Diskobetreiber geohrfeigt, hat sich dafür nicht
entschuldigt, sondern nur sich selbst immer wieder als Opfer
dargestellt. Das ist schon längst keine Frage der Ehre mehr, sondern
hier geht es in erster Linie um Starrsinn. Das ist traurig.
Pressekontakt:
Braunschweiger Zeitung
Redaktion
Heinz-Peter Lohse
Telefon: (05 31) 39 00-0
chefredaktion@bzv.de
No Comments on "Braunschweiger Zeitung: Kommentar zum Urteil/Prozess Ernst August"