Berliner Zeitung: Kommentar zum Karlsruhe-Urtei über den Strafvollzug



Berlin (ots) – Ist es auch Wahnsinn, hat es doch den Segen des Bundesverfassungsgerichts. Die Idee, der Staat dürfe aus Kostengründen und zur Effizienzsteigerung selbst seine ureigenen Aufgaben an Private delegieren, selbst Gefängnisse ließen sich als Profit-Center betreiben, hat sich längst als Irrlehre herausgestellt, aber vor dem höchsten deutschen Gericht hat sie Bestand. Die Delegation staatlicher Aufgaben auf Private war in den meisten Fällen problematisch, aber hier war und ist sie fatal. Der unmittelbare, körperliche Zwang ist in diesen Einrichtungen keine Ausnahme, sondern die tägliche Regel. Noch mehr als Strafgefangene sind die Gemaßregelten der Gewalt unterworfen – das muss die Staatsgewalt sein, wenn der Staat nicht die Idee von sich selbst verlieren will.

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