Berliner Zeitung: Inlandspresse – keine Vorabmeldung Die "Berliner Zeitung" zum BGH-Unterhaltsurteil



Berlin (ots) – Das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs konsequent. Wer ein Kind im Grundschulalter hat, verliert seinen Anspruch auf Unterhalt und kann arbeiten gehen – eben auch in Vollzeit. Wenn das Kind, wie im verhandelten Fall, an einer Ganztagsschule betreut werden kann, entfällt das Argument, der Geschiedene müsse sich nachmittags um das Kind kümmern. Dass die jüngsten Urteile zum Unterhaltsrecht Aufregung auslösen, hängt vor allem damit zusammen, dass erst jetzt den meisten bewusst wird, welche Tragweite die Reform der großen Koalition hat. Gerade für Westdeutsche, die sich an das Versorgungsprinzip gewöhnt hatten, war die Neuregelung eine kleine Revolution.

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