Bei Berufstätigkeit im Freien Zeckenbisse dokumentieren / BGW: Infektionsfolgen können durch gesetzliche Unfallversicherung getragen werden



Hamburg (ots) – Zeckenbisse können zu schweren gesundheitlichen Schäden führen. Zieht sich eine Erzieherin beim Kita-Ausflug, ein Gärtner oder ein anderer Berufstätiger bei der Arbeit im Freien einen Zeckenbiss zu, sollte dies unbedingt im Betrieb dokumentiert werden. Wenn es später zu Folgeerkrankungen kommt und der Zeckenbiss nachweislich während der Arbeit geschah, übernimmt gegebenenfalls die gesetzliche Unfallversicherung die Organisation und die Kosten des Heilverfahrens. Darauf weist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hin. Sie selbst ist für Gesundheits-, Pflege- und Sozialberufe zuständig.

Zecken können die bakterielle Infektionskrankheit Borreliose und in großen Gebieten Süd- und Mitteldeutschlands auch die Viruserkrankung Frühsommer-Meningo-Enzephalitis (FSME) übertragen. “Wird die Zecke innerhalb eines Tages nach dem Biss entdeckt und fachgerecht entfernt, ist das Infektionsrisiko noch relativ gering”, erläutert Dr. Frank Haamann von der BGW. “Dies sollte immer so bald wie möglich geschehen, etwa mit einer Zeckenkarte oder einer speziell dafür bestimmten Pinzette. Wer sich nicht zutraut, die Zecke selbst zu entfernen, sollte einen Arzt aufsuchen.”

Gegen die Borreliose gibt es keine Impfung, aber eine wirksame Antibiotika-Therapie, die so früh wie möglich beginnen sollte. Ein sicheres Zeichen für eine Borreliose ist die sogenannte Wanderröte, die sich um den Zeckenbiss herum bildet. Dabei handelt es sich um einen in der Größe zunehmenden Fleck, der sich im Lauf der Zeit weiter ausdehnt und schließlich immer blasser wird.

Bei der FSME ist es anders: Hier gibt es keine spezielle Therapie, dafür ist aber die Impfung ein wirksamer Schutz. Die BGW empfiehlt Arbeitgebern, die Kosten für die Impfung von potenziell gefährdeten Arbeitnehmern, die sich häufig im Freien aufhalten, zu erstatten.

Diese und weitere aktuelle Meldungen der BGW finden Sie unter www.bgw-online.de im Pressezentrum.

Über uns

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. Sie ist für rund sieben Millionen Versicherte in fast 630.000 Unternehmen zuständig und damit Deutschlands zweitgrößte Berufsgenossenschaft.

Pressekontakt:

Sandra Bieler und Michael Muth
Pappelallee 33/35/37, 22089 Hamburg
Tel.: (040) 202 07-27 14
E-Mail: presse@bgw-online.de

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