Barthle: Notfallinstrumente zur Verteidigung des deutschen Finanzsystems



Berlin (ots) – Der Haushaltsausschuss des Deutsche Bundestages hat heute das Zweite Finanzmarktstabilisierungsgesetz abschließend beraten. Mit dem Gesetz wird insbesondere der Ende 2010 geschlossene Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) wieder für neue Anträge geöffnet. Mit dem Gesetz wird der Beschluss des Europäischen Rates vom 26. Oktober 2011 zum sogenannten Bankenpaket umgesetzt. Zum Gesetz erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Norbert Barthle:

“Mit dem Gesetz stellen wir vorsorgliche Instrumente bereit, um ein Übergreifen der Staatsschuldenkrise auf das deutsche Finanzsystem und die Realwirtschaft zu verhindern. Die Steuerzahler werden so vor Belastungen geschützt. Wir senden ein starkes Signal aus, dass wir wie in der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008 dazu bereit sind, das deutsche Finanzsystem zu stabilisieren und stärken so das Vertrauen in die Stabilität des Banken- und Finanzsektors insgesamt.

Auch mit diesem Gesetz gilt die verfassungsrechtliche Schuldenbremse ohne Wenn und Aber. Das Gesetz enthält eine gute und strenge Regelung, mit der die überjährige Kreditermächtigung des SoFFin mit der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse im Haushaltsvollzug in Einklang gebracht wird.

Die Koalition hat heute im Haushaltsausschuss die Kontrollverantwortung des Haushaltsgesetzgebers gestärkt: Zunächst ist nur ein Teil der Kreditermächtigung des SoFFin in Höhe von rund 20 Milliarden Euro verfügbar. Weitere 30 Milliarden Euro sind gesperrt und können aus Gründen der Geheimhaltung nur durch Einwilligung des Finanzmarktgremiums nach § 10a des Gesetzes freigegeben werden. Über diesen Vorgang ist umgehend der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zu unterrichten. Damit schaffen wir einen angemessenen Ausgleich zwischen den notwendigen Spielräumen der Exekutive und der Kontrollverantwortung des Haushaltsgesetzgebers.

Um allen Marktteilnehmern klar deutlich zu machen, dass es sich um eine zeitlich befristete Notfallmaßnahme handelt, ist das Gesetz bis zum 31. Dezember 2012 befristet.”

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