BA zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Neuberechnung der ALG II Regelsätze



Nürnberg (ots) – Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
zur Höhe der Regelleistungen in der Grundsicherung hat keine
Auswirkungen auf die laufenden Auszahlungen des Arbeitslosengeldes II
(ALG II) Die derzeitigen Regelsätze bleiben bis zum Jahresende
bestehen, bis dahin muss der Gesetzgeber eine Neuregelung treffen.

Es wird auch keine rückwirkende Festsetzung der Regelleistungen
geben. Wenn der Gesetzgeber die Regelleistung neu festlegt, werden
die Leistungen ab Januar 2011 automatisch angepasst. Eine neue
Antragstellung ist nicht erforderlich.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes räumt ein, dass in
besonderen Härtefällen ein laufender Bedarf geltend gemacht werden
kann. Beratungsstellen haben daher bereits aufgefordert,
entsprechende Anträge bei den Grundsicherungsstellen einzureichen.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) weist darauf hin, dass es sich nur
um seltene Einzelfälle handeln wird, die als außergewöhnliche
Belastung anerkannt werden können.

Das Bundessozialgericht sieht zum Beispiel eine außergewöhnliche
Belastung, wenn einem geschiedenen Elternteil Kosten zur Wahrnehmung
des Umgangsrechtes mit seinen Kindern entstehen. Einmalige
Aufwendungen (Anschaffungen, Reparaturen) sind davon nicht betroffen.
Dafür gibt es bereits entsprechende Regelungen.

“Wir werden uns nun zeitnah mit dem Arbeitsministerium
verständigen, in welchen Fällen wir besondere Bedarfe gewähren
können. Ich möchte aber nochmals betonen, dass dies nach Meinung des
obersten Gerichts nur seltene Ausnahmen und nicht die Regel sein
werden. Wir werden aktiv vor Ort zu den möglichen Zusatzleistungen
informieren”, so Heinrich Alt, Vorstandsmitglied bei der
Bundesagentur für Arbeit.

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de

Pressekontakt:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax:  0911/179-1487  

Trackback URL

, , , , , , , ,

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Quelle Firmenname) verantwortlich. Dieser ist auch grundsätzlich Urheber, sowie auch für jegliche Bilder und weiteren Materialien in dieser Pressemitteilung.

Blogspan.net (Alexander Baumgärtner) übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

No Comments on "BA zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Neuberechnung der ALG II Regelsätze"

Hi Stranger, leave a comment:

ALLOWED XHTML TAGS:

<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>

Subscribe to Comments