Nürnberg (ots) – Zum 1. Januar 2010 werden das Kindergeld und die
Kinderfreibeträge erhöht
Der Bundesrat hat heute dem von der Bundesregierung beschlossenen
Wachstums-beschleunigungsgesetz und den darin enthaltenen Änderungen
zum Kindergeld zugestimmt.
Das Kindergeld erhöht sich um jeweils 20 Euro pro Kind und steigt
somit für das erste und zweite Kind auf 184 Euro, für das dritte Kind
auf 190 Euro sowie für jedes weitere Kind auf 215 Euro. Zugleich wird
der steuerliche Kinderfreibetrag zum 1. Januar 2010 von derzeit 6024
Euro auf 7008 Euro angehoben. Das Kindergeld wird nach Ablauf eines
Jahres vom Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung mit dem
Freibetrag verrechnet.
Die Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages entlastet
Familien mit Kindern noch deutlicher als bisher.
Kindergeldberechtigte müssen, um die neuen Beträge zu erhalten,
keinen neuen An-trag stellen. Die Familienkasse der Bundesagentur für
Arbeit (BA) wird die höheren Kindergeldbeträge in allen laufenden
Zahlungen ab Januar 2010 berücksichtigen.
Weitere Fragen zum Kindergeld können über die Service-Rufnummer der
Familien-kasse unter 01801 54 63 37* oder bei der zuständigen
Familienkasse geklärt werden.
*(Festnetzpreis: 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise abweichend. Ab dem
01.03.2010 gilt: Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min)
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.
Pressekontakt:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
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Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487
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