Arbeitsrechts-Experte Prof. Dr. Volker Rieble: Kündigungsschutzprozesse werden für Arbeitgeber zum Lotteriespiel / Arbeitsrichter setzen vermehrt auf "Vergleichsquetsche"



Hamburg (ots) – Arbeitsrecht berücksichtigt Interessen von Familienunternehmen zu wenig / Deutschland hat ein “Industriearbeitsrecht”

Hamburg, 25. Januar 2012 – Der Ausgang von Kündigungsschutzprozessen ist für Arbeitgeber kaum noch vorhersehbar. In einem Interview mit dem Wirtschaftsmagazin ‘impulse’ (Ausgabe 2/2012, EVT 26. Januar) erläuterte der renommierte Arbeitsrechtler Prof. Dr. Volker Rieble: “Der Kündigungsschutzprozess wird zum Lotteriespiel, bei dem der Arbeitgeber dem Richter ausgeliefert ist.”

Weiter kritisierte der Inhaber des Lehrstuhls für Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht an der Ludwig-Maximillians-Universität München den immer größeren Hang der Arbeitsgerichte zu einem Vergleich: “Es ist inzwischen so, dass viele Richter eine sogenannte Vergleichsquetsche bedienen.” Dabei übe das Gericht häufig “unsachgemäßen Druck” aus, das sei “in Extremfällen kriminell”. Das Gericht dürfe die Parteien nicht um jeden Preis vergleichen, weil es kein Urteil schreiben will, betonte Rieble. Selbst Straftäter würden heute in Kündigungsschutzprozessen verstärkt abgefunden.

Rieble, der zugleich auch Direktor des Zentrums für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (ZAAR) ist, sieht zudem eine Ungleichbehandlung von Familienunternehmen im deutschen Arbeitsrecht im Vergleich zu Aktiengesellschaften. “Familienunternehmen sind deutlich unterschätzt, sie leisten die eigentliche Arbeit in Deutschland. Aber unser Arbeitsrecht ist leider nicht auf sie zugeschnitten. Unser Arbeitsrecht ist Industriearbeitsrecht, ausgerichtet an Aktiengesellschaften”, so Rieble im ‘impulse’-Interview.

Pressekontakt:

Joachim Haack, Sprecher G+J Wirtschaftsmedien,
c/o PubliKom Kommunikationsberatung GmbH
Telefon: +49-40-39-92-72-0, E-Mail: jhaack@publikom.com

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