Antragsfrist abgeschafft – bestimmte Ghetto-Überlebende können neben der "Ghettorente" nun auch Zahlungen aus dem sogenannten Ghetto-Fonds erhalten



Frankfurt (ots) – Die Claims Conference hat in Verhandlungen mit der Bundesregierung erreicht, dass die Antragsfrist für Zahlungen aus dem Ghetto-Fonds entfällt. Der Fonds bietet berechtigten jüdischen Überlebenden der NS-Ghettos eine einmalige Zahlung von 2.000 EUR. Ursprünglich war die Antragstellung im Ghetto-Fonds bis zum 31. Dezember 2011 befristet. Kürzlich hat die Bundesregierung beschlossen den Anspruch berechtigter jüdischen Überlebenden der Ghettos, die “ohne Zwang” gearbeitet haben, anzuerkennen und Zahlungen sowohl von der deutschen Sozialversicherung, als auch eine Einmalzahlung von 2.000 EUR nach den Maßgaben des Ghetto-Fonds zu erhalten. Bis dahin war es anspruchsberechtigte Überlebende nicht möglich, beide Zahlungen zu erhalten. Hier haben die Verhandlungen der Claims Conference zu einem Wandel Maßnahmen des Ghetto-Fonds geführt.

“Wir wollen sicherstellen, dass jedem anspruchsberechtigten Überlebenden, der in einem Ghetto war, ermöglicht wird, beide Zahlungen zu beantragen”, sagte der Vorsitzende der Claims Conference Julius Berman. “Sie stellen eine Anerkennung der Leiden und Entbehrungen dar, die Juden, die in den NS-Ghettos unter unvorstellbaren Bedingungen gearbeitet haben, ertragen mussten.”

Seit 2002 können Holocaust-Überlebende, die gegen jedwede Form von Vergütung während ihrer Inhaftierung in Nazi-Ghettos im Einflussgebiet des Dritten Reiches gearbeitet haben, Renten der Deutschen Sozialversicherung – kurz “Ghettorenten” – beziehen. Formal wird das Gesetz als ZRBG bezeichnet.

Informationen den Ghetto-Fonds betreffend sowie die Berechtigungskriterien sind auf der Webseite www.claimscon.org/ghettopension oder www.claims-conference.de/fonds-programme/ghetto-fonds/ zu finden. Beides sind keine Programme der Claims Conference. Überlebende müssen die Anträge bei den auf der Website der Claims Conference genannten zuständigen deutschen Behörden stellen.

Zurzeit überprüft die Deutsche Regierung 56.000 abgelehnte Anträge auf Ghettorenten. Antragsteller, deren Ansprüche nunmehr berücksichtigt werden können, werden proaktiv kontaktiert.

Die Claims Conference ist an der Implementierung, Verwaltung oder Antragsbearbeitung von Ghettorenten und Ghetto-Fonds nicht beteiligt. Die hier gegebenen Informationen sind lediglich Auskünfte allgemeiner Art. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und sind rechtlich nicht bindend. Es handelt sich lediglich um eine Zusammenfassung bestimmter Punkte und nicht um eine konkrete und vollständige Stellungnahme zu den Programmen und Regelwerken der zuständigen Behörden und Regierungen. Diese Informationen werden möglicherweise auch nicht den spezifischen Bedürfnissen, Interessen oder Lebensumständen einzelner Antragsteller gerecht. Die individuellen Zusammenhänge sind unterschiedlich und die Antragsteller sollten individuellen Rat einholen. Personen, die spezifische Informationen zu diesem Programm benötigen, sollten sich an ihre Sozialstelle oder an Mitarbeiter eines “help centre” wenden. Die Claims Conference gibt Informationen allgemeiner Art an die einzelnen Hilfs- und Unterstützungseinrichtungen weiter; allerdings ist jede Einrichtung für die von ihr weiter gegebenen Informationen verantwortlich. Diese obigen Informationen wurden nach unserem besten Wissen zum Zeitpunkt der Erstellung korrekt wiedergegeben; sie können sich jedoch jederzeit ab dem genannten Zeitpunkt ändern.

Pressekontakt:

Cornelia Levi
press@claims-frankfurt.de
069-97070832

Trackback URL

, , , , , , , ,

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Quelle Firmenname) verantwortlich. Dieser ist auch grundsätzlich Urheber, sowie auch für jegliche Bilder und weiteren Materialien in dieser Pressemitteilung.

Blogspan.net (Alexander Baumgärtner) übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

No Comments on "Antragsfrist abgeschafft – bestimmte Ghetto-Überlebende können neben der "Ghettorente" nun auch Zahlungen aus dem sogenannten Ghetto-Fonds erhalten"

Hi Stranger, leave a comment:

ALLOWED XHTML TAGS:

<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>

Subscribe to Comments