(pressebox) Berlin, 07.05.2009, Der Bundestag hat heute das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze mit dem zentralen Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) verabschiedet. Der Bundesverband WindEnergie begrüßt grundsätzlich die Verabschiedung als einen Schritt in die richtige Richtung. "Es ist zweifellos ein wichtiges Signal für die Windenergie, dass das Energieleitungsausbaugesetz auch bei den regionalen Zubringernetzen eine Möglichkeit zu Erdverkabelung einführt. Die große Koalition bleibt aber deutlich hinter einer dauerhaften Lösung zurück, wie sie etwa in Dänemark in einer Allparteienübereinkunft gewählt wurde", sagte Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands WindEnergie. "Das EnLAG greift leider zu kurz. Mutigere Schritte müssen in den nächsten Jahren folgen."
Die dänische Regelung sieht vor, dass Leitungen bis zur Hochspannungsebene generell als Erdkabel ausgeführt werden. Schließlich ist für den weiteren Ausbau der Windenergie und anderer dezentraler Erneuerbaren Energien die Hochspannungsebene viel wichtiger als die Höchstspannungsebene (220 und 380 Kilovolt), denn 85 Prozent der Erneuerbare Energien Anlagen werden in dieser Spannungsstufe oder darunter angeschlossen.
Nachdem schon das Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz in der Praxis nicht die gewünschten Erfolge zum schnellen Ausbau der Stromnetze gebracht hat, droht die Gefahr, dass auch das EnLAG nicht die notwendige Beschleunigungswirkung entfaltet. Zwar werden dem wichtigen Einsatz von Erdkabeln mehr Realisierungschancen eröffnet, in der Summe sind die Regelungen aber weiterhin zu restriktiv. Als Erfolg wertet es der Bundesverband WindEnergie jedoch, dass entgegen dem Regierungsentwurf künftig der Einsatz von Erdkabeln nun auch in der Hochspannungsebene (110 Kilovolt) ohne geographische Beschränkung auf einen Küstenstreifen möglich ist. "Die Regelung soll allerdings nur für Vorhaben gelten, bei denen noch kein Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren eingeleitet worden ist. Damit wird die praktische Auswirkung in den nächsten Jahren sehr gering bleiben", so Albers.
Ferner konnte sich der Bundestag leider nicht dazu durchringen, den schon im Jahre 2006 gesetzlich vorgeschriebenen Anschluss von Offshore-Windparks in diesem Gesetz trotz der schlechten Erfahrungen in der Praxis noch einmal rechtlich zu präzisieren. "Hier hat der Gesetzgeber eine große Chance zur Integration der künftigen Offshore-Windenergie verpasst. Die jetzt geplante untergesetzliche Regelung wird keine so deutliche Wirkung entfalten, wie es im Energieleitungsausbaugesetz möglich gewesen wäre", kritisierte der BWE-Präsident.
Positiv bewertet der BWE die zeitweise Freistellung neuer Pumpspeicher und anderer Stromspeicher von den Netznutzungsentgelten sowie die Möglichkeit von Planfeststellungsverfahren für neue Seekabelverbindungen für den Stromhandel. "Der Ausbau von Speichern in Deutschland sowie die Nutzung der großen Speicherwasserkraftpotenziale in Skandinavien sind ein wesentliches Element für den vom BWE angestrebten Anteil der Windenergie am Stromverbrauch von 25 Prozent im Jahr 2020", erläuterte Albers.
Trotz Licht und Schatten im EnLAG geht der BWE davon aus, dass der Ausbau der Windenergie in den nächsten Jahren nicht an Netzengpässen scheitern wird. "Es stehen genug technische Optimierungs- und Verstärkungsmöglichkeiten für das vorhandene Netz zur Verfügung, um den schon eingetreten Verzug beim Ausbau der Netze in der nahen Zukunft zu überbrücken. Aber die nächste Regierungskoalition wird sich sofort wieder mit dem Thema beschäftigen müssen. Deutschland braucht eine schlüssige Strategie für den Ausbau der inländischen Netze, der Speicher und der Grenzkuppelstellen, die über den Tag hinaus Bestand hat", betonte Albers.
Weitere Informationen unter www.wind-energie.de.Über Bundesverband WindEnergie e.V.
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