Archive for May, 2008

Markt für Kopierer und Kombigeräte legt zu

Markt für Kopierer und Kombigeräte legt zu

  • Multifunktionsgeräte erreichen 2008 ein Plus von 13 Prozent
  • Zunehmende Vernetzung der Bürotechnik
  • Druckindustriemesse Drupa in Düsseldorf gestartet

Berlin, 30. Mai 2008 - Der Markt für Multifunktionsgeräte wird im laufenden Jahr in Deutschland einen neuen Rekordwert erreichen. Die Zahl der verkauften Kombigeräte, die drucken, kopieren, scannen und faxen können, steigt im Jahr 2008 nach Berechnungen des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) um 13 Prozent im Vergleich zum Vorjahr auf 4,1 Millionen Stück. Die Umsätze legen wegen der sinkenden Preise der Geräte vergleichsweise moderat um 3 Prozent auf 460 Millionen Euro zu, teilt der BITKOM anlässlich der Druckindustriemesse Drupa in Düsseldorf mit. „Die Drupa zeigt deutlich, wie Digitaltechnik zunehmend klassische Technologien ersetzt“, sagte BITKOM-Präsident Prof. August-Wilhelm Scheer. „Farbdigitaldrucke sind heute sowohl preislich als auch qualitativ gegenüber den klassischen Druckverfahren wie Offsetdruck konkurrenzfähig.“

Ebenfalls kräftig im Plus ist der Markt für Kopiergeräte. Die verkaufte Stückzahl steigt im Jahr 2008 um 10 Prozent auf rund 700.000 bei einem Marktvolumen von 1,14 Milliarden Euro. Reine Drucker ohne Zusatzfunktionen verlieren dagegen Marktanteile zugunsten der multifunktionalen Geräte. Die verkaufte Stückzahl sinkt nach der BITKOM-Prognose um 10 Prozent auf rund 2,7 Millionen. Die Umsätze gehen in gleicher Größenordnung auf 516 Millionen Euro zurück. Unter dem Strich legt der Gesamtmarkt für Drucker, Multifunktionsgeräte und Kopierer um 3 Prozent auf 7,4 Millionen Stück zu, bei einem Umsatzvolumen von 2,1 Milliarden Euro.

Das steigende Interesse an Multifunktionsgeräten ist auf die höhere Leistungsfähigkeit, insbesondere aber auf die verbesserte Bedienung zurückzuführen. So ist bei vielen Geräten keine Steuerung mit dem Computer mehr notwendig. Sämtliche Funktionen wie drucken, scannen oder kopieren können direkt über Tasten, das Display oder angeschlossene Drittgeräte wir Digitalkameras vorgenommen werden. Kopierer, die heute in Büros auch als Drucker, Scanner und Fax eingesetzt werden können, sind zunehmend in ein größeres Netzwerk eingebunden. Sie können z.B. PDF-Dokumente erstellen und per E-Mail direkt versenden.

Akademiker befürworten Zuwanderung ausländischer Experten

Akademiker befürworten Zuwanderung ausländischer Experten

  • BITKOM-Umfrage: 60 Prozent der Hochqualifizierten sprechen sich für Einwanderung aus
  • Deutscher Arbeitsmarkt braucht Impulse aus dem Ausland
  • Reform des Zuwanderungsrechts notwendig

Berlin, 29. Mai 2008 - Eine Mehrheit der Hochqualifizierten in Deutschland befürwortet die Zuwanderung von Spezialisten aus dem Ausland. Das ergab eine repräsentative Umfrage des Marktforschungsinstituts Forsa im Auftrag des Bundesverbands BITKOM. Danach sprechen sich fast 60 Prozent der Bundesbürger mit Hochschulabschluss oder Abitur für mehr Zuwanderer aus, um den Fachkräftemangel in Deutschland zu lindern. 39 Prozent der Befragten sind dagegen. Weniger aufgeschlossen sind Menschen mit geringerem Bildungsniveau. Unter den Befragten mit einem Haupt- oder Realschulabschluss votieren nur 38 Prozent für die Zuwanderung Hochqualifizierter, 60 Prozent sind dagegen. Am geringsten ist die Zustimmung unter den Befragten ohne Schulabschluss mit 27 Prozent. „Der deutsche Arbeitsmarkt braucht dringend Impulse von außen“, sagte BITKOM-Präsident Prof. August-Wilhelm Scheer anlässlich einer aktuellen Bundestagsberatung zum Thema Zuwanderung. „Spezialisten aus dem Ausland bringen auch den Geringqualifizierten neue Arbeitsplätze. Im Schnitt schafft jeder zugewanderte Hochqualifizierte zwei bis drei zusätzliche Arbeitsplätze in seinem Umfeld. Hier müssen wir mehr aufklären.“

Derzeit fehlen in Deutschland Zehntausende Experten, insbesondere in den technischen Disziplinen. „Das deutsche Bildungssystem könne den Bedarf der Wirtschaft nicht decken“, sagte Scheer. Allein für IT-Spezialisten gibt es mehr als 40.000 offene Stellen. Nach einer Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft entstehen durch nicht besetzte Stellen in Deutschland insgesamt Wertschöpfungsverluste in Höhe von 18,5 Milliarden Euro. „Neben der Modernisierung des Bildungssystems ist die Zuwanderung von ausländischen Experten die wichtigste Maßnahme zur Verringerung des Expertenmangels“, sagte Scheer. Bisher verhindert das restriktive Zuwanderungsrecht eine stärkere Einwanderung von Spitzenkräften aus Nationen, die nicht zu den Kernländern der Europäischen Union gehören. Selbst IT-Spezialisten aus den Beitrittsländern Polen, Ungarn und Tschechien dürfen sich nicht dauerhaft in Deutschland niederlassen. Langfristig darf nur bleiben, wer mehr als 86.000 Euro pro Jahr verdient oder als Selbstständiger mindestens 500.000 Euro investiert und fünf Personen vom Tag der Unternehmensgründung an beschäftigt. „Diese Regelungen verhindern Zuwanderung statt sie zu fördern“, sagte Scheer.

Deutschland müsse für ausländische Spitzenkräfte attraktiver werden und ihnen eine langfristige Perspektive bieten. „Die Bundesregierung sollte die Zuwanderungsbestimmungen für Hochqualifizierte lockern und im Ausland aktiv für den Arbeitsstandort Deutschland werben“, betonte Scheer. Bei ihrer Klausurtagung in Meseberg im vergangenen Jahr hatte das Bundeskabinett ein Konzept angekündigt, wie die Zuwanderung Hochqualifizierter aus dem Ausland dauerhaft geregelt werden soll. Scheer: „Wir nehmen die Bundesregierung beim Wort und hoffen, dass sie ihre Ankündigung in die Tat umsetzt.“

Zur Methodik: Bei der Forsa-Umfrage wurden 1001 repräsentativ ausgewählte Personen befragt.

IT-Sicherheit ist Top-Thema bei Kundengesprächen

IT-Sicherheit ist Top-Thema bei Kundengesprächen

  • BITKOM: Schutz vor Gefahren ist wichtiges Verkaufsargument
  • Studie zeigt hohe Leistungsbereitschaft von Vertriebsmitarbeitern
  • Teilnehmer können sich mit Wettbewerbern vergleichen

Berlin, 29. Mai 2008 - IT-Sicherheit ist für die Kunden der deutschen Hightech-Branche derzeit das Thema Nummer 1. In einer Studie des Bundesverbandes BITKOM sagten 78 Prozent der befragten Vertriebsmitarbeiter, die IT-Sicherheit sei ein Schwerpunkt von Kundengesprächen. Weitere Top-Themen sind Anwendungsprogramme (63 Prozent) und eine leistungsfähige Hardware (61 Prozent), gefolgt von drahtloser Kommunikation (59 Prozent). Bei dem „Deutschen Vertriebs Performance Index“ (DVPI), der Erfolgsfaktoren im Vertrieb der ITK-Branche misst, wurden die Antworten von 840 Teilnehmern ausgewertet.

„Business-Anwender wollen nicht nur gute Hard- und Software für ihre Betriebsabläufe, sondern achten immer stärker auf Datensicherheit“, kommentiert BITKOM-Vizepräsident Heinz Paul Bonn das Ergebnis. „Passende Sicherheitslösungen sind zu einem Hauptargument bei der Kundengewinnung geworden – auch im Mittelstand.“

Thema der Studie sind auch interne Erfolgsfaktoren im Vertrieb der Hightech-Branche. „Die Mitarbeiter sind extrem motiviert“, betont Bonn. 94 Prozent identifizieren sich mit hohen Leistungsansprüchen in ihren Unternehmen. 85 Prozent der Teilnehmer sagten, sie würden von ihren Kunden als Berater und Problemlöser wahrgenommen.

Schwerpunkte des DVPI sind die Anforderungen von Markt und Kunden, die Vertriebsorganisation und die Arbeitsweise der Mitarbeiter. Interessenten können die Studie für 490 Euro erwerben; BITKOM-Mitglieder erhalten einen Rabatt von 100 Euro. Ansprechpartnerin im BITKOM ist Daniela Graf (d.graf@bitkom.org).

Kooperationspartner der BITKOM-Studie, die in Zusammenarbeit mit der Unternehmensberatung munich performance consulting GmbH entsteht, sind die Unternehmen Datev, Fujitsu Siemens Computers, IBM Deutschland, Materna, Oracle Deutschland, Software AG, TechniData, T-Mobile Deutschland, Toshiba Europe und T-Systems Enterprise Services. Alle Infos gibt es unter www.vertriebsindex.de.

Prämienprogramm PeterZahltAus.de in neuem Gewand

Prämienprogramm PeterZahltAus.de in neuem Gewand:
Bar und ab dem ersten Euro auf jedes Konto

München, 26. Mai  2008 – Die GoYellow Media AG hat ihr Online-Prämienprogramm PeterZahltAus.de jetzt deutlich vereinfacht. Neue anwenderfreundliche Sparmöglichkeiten sollen ab sofort noch mehr Internet-Shopper anziehen.

Mehr als 150 allgemein bekannte Online-Shops gewähren unter www.PeterZahltAus.de Prämien auf Einkäufe. Die Anbieter sind in übersichtliche Kategorien eingeteilt: Shops, die dem Kunden drei Prozent des Kaufpreises, drei Euro oder dreißig Euro gutschreiben. Für den PeterZahltAus-Nutzer bietet das neue Angebot zwei große Vorteile. Zum einen fallen die gewährten Rabatte jetzt im Vergleich zu anderen Prämienprogrammen teilweise zwei- bis dreimal höher aus, und zum anderen braucht der Einkäufer nicht mehr alle  Anbieter zu vergleichen, um herauszufinden, wo er welchen Betrag sparen kann. Alle Prämien werden wie bisher in bar und ab dem ersten Euro ausbezahlt.

Allen Nutzern, die häufig über PeterZahltAus.de einkaufen, wird ein höherer Bonus von bis zu fünf Prozent, fünf oder fünfzig Euro eingeräumt. Über einen sogenannten Aktivitätsindex kann jeder Online-Shopper seine Bonushöhe selbst beeinflussen. Dabei muss er nicht einmal selbst einkaufen. Er kann seinen eigenen Prämienwert ganz einfach steigern, indem er das Programm PeterZahltAus.de Bekannten und Freunden weiterempfiehlt.  
 
Eine weitere Neuerung ist das individuelle Shopping-Center, in dem jeder PeterZahltAus-Nutzer seine Lieblingsgeschäfte zusammenfassen und allen anderen Nutzern zugänglich machen kann. Kaufen dann andere in seinem Shop, wird der komplette Bonus dem Shopping Center-Besitzer gutgeschrieben - eine weitere Möglichkeit, die persönliche Prämienauszahlung zu erhöhen.

Die GoYellow Media-Aktie ist im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet. Die PeterPays AG betreibt als hundertprozentige Tochtergesellschaft der GoYellow Media AG die Online-Dienste PeterZahlt.de und PeterZahltAus.de. Des Weiteren vermarktet die Gesellschaft unter PeterPays Media Werbeformate auf den Online-Portalen GoYellow.de, GoLocal.de, PeterZahlt.de und PeterZahltAus.de.
 
Für weitere Informationen und Bildmaterial kontaktieren Sie bitte:
PeterPays AG – Cornelia Kleih –
cornelia.kleih@peterpays.com – Tel. 089 – 510895-259

Kostenloser Leitfaden zum Umgang mit dem Hackerparagrafen

Kostenloser Leitfaden zum Umgang mit dem Hackerparagrafen

  • BITKOM-Publikation richtet sich an IT-Sicherheitsexperten und Mitarbeiter von Strafverfolgungsbehörden  

Berlin, 23. Mai 2008 - In vielen IT-Unternehmen und Strafverfolgungsbehörden herrscht seit der Einführung IT-spezifischer Regelungen in das Strafgesetzbuch (StGB) im vergangenem Jahr Unsicherheit: Wann genau machen sich Nutzer strafbar, die Computerprogramme zum Aufspüren von Sicherheitslücken verwenden? Solche Lücken in IT-Systemen werden standardmäßig mit Hacker-Tools getestet. „Gerade für kleinere IT-Sicherheitsberater kann eine Strafanzeige aufgrund des § 202c StGB und ein nachfolgender, langer Rechtsstreit Existenz bedrohend sein“, sagt Lutz Neugebauer, Bereichsleiter Sicherheit beim BITKOM. Der BITKOM hat daher zu diesem Thema einen kostenlosen Leitfaden erstellt. IT-Sicherheitsexperten gibt er Hinweise für den Umgang mit den entsprechenden Programmen. Personen, die eine eventuelle Strafbarkeit bewerten (Ermittler, Gutachter, Staatsanwälte, Verteidiger und Richter), erhalten zudem einen detaillierten Überblick über die Funktionen und Einsatzgebiete von Software, die im Rahmen der IT-Sicherheit eingesetzt wird.

Mit der Einführung IT-spezifischer Regelungen – speziell des so genannten Hackerparagrafen § 202 c StGB – in das Strafgesetzbuch, hat der deutsche Gesetzgeber im August 2007 EU-Vorgaben zur Bekämpfung von Computerkriminalität umgesetzt. Seitdem steht nicht nur das unberechtigte Beschaffen oder Manipulieren von Daten Dritter unter Strafe, sondern bereits die reine Vorbereitungshandlung. Der Gesetzgeber zielt damit insbesondere auf die Herstellung, Beschaffung oder Verbreitung von Software ab, die dem Anwender auf strafbare Weise Zugang zu Daten verschafft. Der Wortlaut des § 202 c StGB lässt jedoch auch rechtschaffene Software-Anbieter und -Anwender in die Nähe der Kriminalität geraten. Der BITKOM-Leitfaden hilft dabei, diese rechtliche Gratwanderung zu bewältigen. Er kann unter
http://www.bitkom.org/de/publikationen/38337_52342.aspx heruntergeladen werden.

Aktionäre können online an Hauptversammlungen teilnehmen

Aktionäre können online an Hauptversammlungen teilnehmen

  • BITKOM begrüßt Gesetzentwurf des Justizministeriums
  • Aktienrecht wird dem Internetzeitalter angepasst
  • Einsparpotenzial von bis zu 50 Millionen Euro jährlich

Berlin, 22. Mai 2008 - Aktionäre können künftig per Internet an Hauptversammlungen teilnehmen und bei Abstimmungen online ihr Votum abgeben. Das sieht ein aktueller Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vor, der auf dem Höhepunkt der diesjährigen Hauptversammlungssaison veröffentlicht wurde. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) begrüßt die geplanten Neuregelungen. „Das Aktienrecht wird den Bedürfnissen des Internetzeitalters angepasst“, sagte Prof. August-Wilhelm Scheer, Präsident des BITKOM. „Der Einsatz von E-Mail und Internet bei Hauptversammlungen vereinfacht das Verfahren für alle Beteiligten und verringert die Kosten.“ Das Einsparpotenzial wird auf bis zu 50 Millionen Euro pro Jahr geschätzt. Scheer: „Nicht zuletzt besteht die Aussicht, dass mehr Aktionäre an Hauptversammlungen teilnehmen und ihre Rechte aktiv wahrnehmen.“

Laut Gesetzentwurf können sich Aktionäre in Zukunft per Internet an Hauptversammlungen beteiligen, in Echtzeit ihre Fragen übermitteln und an Abstimmungen teilnehmen. „Auch ausländische Aktionäre können sich live einer Hauptversammlung ihrer Gesellschaft zuschalten, ohne lange Anreisewege in Kauf nehmen zu müssen“, sagte Scheer. Voraussetzung dafür ist eine entsprechende Änderung der Satzung der Aktiengesellschaft. Weitere Vorteile: Die Einberufung der Hauptversammlung, die Tagesordnung und sämtliche Anträge müssen den Anlegern auf der Homepage des Unternehmens und nicht mehr wie bisher in Papierform bekannt gemacht werden. Abstimmungsergebnisse sind ebenfalls auf der Internetseite zu veröffentlichen. Hat der Aktionär sein Wertpapierdepot – wie heute üblich – bei einer Bank, kann die hierfür erforderliche Kommunikation zukünftig auch in elektronischer Form per E-Mail erfolgen. Mit den geplanten Gesetzesänderungen wird eine EU-Richtlinie (2007/36/EG) in deutsches Recht umgesetzt.

BITKOM überspringt die Marke von 900 Mitgliedern

BITKOM überspringt die Marke von 900 Mitgliedern

  • Höchster Stand seit Start des Bundesverbands im Jahr 2000
  • Google, StudiVZ und McAfee unter den Neumitgliedern

Berlin, 22. Mai 2008 - Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) hat erstmals die Marke von 900 Direktmitgliedern überschritten. Die neuen Mitglieder des Hightech-Verbands repräsentieren die Zukunft der digitalen Wirtschaft: Mit der Suchmaschine Google und dem Online-Netzwerk StudiVZ sind zwei führende Internetunternehmen dem BITKOM beigetreten. Weitere bedeutende Neumitglieder sind unter anderem die Anbieter von IT-Sicherheitstechnologie McAfee und G DATA, die IT-Dienstleister Materna und Computacenter sowie die Kommunikationsfirmen Sitel und Walter Services ComCare. „Von Verbandsmüdigkeit spürt der BITKOM nichts. Im Gegenteil: Die Schaffung innovationsfreundlicher Rahmenbedingungen, die Verbesserung unseres Bildungssystems, Datenschutz oder die Regulierung der Telekommunikationsmärkte sind Themen, die alle Hightech-Unternehmen betreffen“, sagte BITKOM-Präsident Prof. August-Wilhelm Scheer.

Seit Jahresbeginn sind bereits 65 Firmen dem BITKOM beigetreten. Sie erwirtschaften allein in Deutschland rund 3 Mrd. Euro Umsatz und beschäftigen hier zu Lande etwa 10.000 Mitarbeiter. BITKOM vertritt 900 Unternehmen direkt und bündelt darüber hinaus als Spitzenverband die Interessen von vier rechtlich eigenständigen Bundes- und Regionalverbänden. Damit vertritt BITKOM insgesamt mehr als 1.200 Hightech-Firmen.

6,3 Millionen geben 2008 ihre Steuererklärung online ab

6,3 Millionen geben 2008 ihre Steuererklärung online ab

  • Die elektronische Steuererklärung ist bequem, sicher und spart Zeit

Berlin, 20. Mai 2008 - Die elektronische Steuererklärung wird bei den Bürgern immer beliebter. Im Jahr 2007 wurden 5,51 Millionen Einkommensteuerklärungen online abgegeben. Das ist ein Anstieg um 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. „Inzwischen werden rund ein Fünftel aller Steuererklärungen von den Steuerpflichtigen oder ihren Steuerberatern mit Hilfe von Computer und Internet übermittelt“, sagt Prof. Dieter Kempf, Präsidiumsmitglied des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM). „Dieser Erfolg zeigt, dass elektronische Bürgerdienste gerne angenommen werden.“ Im laufenden Jahr werden nach BITKOM-Schätzung rund 6,3 Millionen Online-Steuererklärungen abgegeben. Das entspricht einem Plus von 15 Prozent. Grundlage der Zahlen sind aktuelle Daten des Internetdienstes der Finanzverwaltungen Elster.de. Elster steht für „Elektronische Steuererklärung“.

Die elektronische Steuererklärung bietet eine Reihe von Vorteilen. Der Nutzer macht seine Angaben bequem am Bildschirm. Dabei bleiben in ElsterFormular gespeicherte Daten aus dem Vorjahr erhalten. Die Software führt eine Plausibilitätsprüfung durch und weist den Anwender auf widersprüchliche Eingaben hin. Zudem erfolgt eine vorläufige Berechnung der Steuererstattung. Aber: ElsterFormular ist kein Ersatz für ein professionelles Steuerberatungsprogramm, das dem Nutzer Tipps gibt, wie er am besten Steuern sparen kann. Ein weiterer Vorteil ist die kurze Wartezeit. In der Regel kommt der Bescheid innerhalb von zwei bis drei Wochen, da die Finanzämter elektronische Steuererklärungen bevorzugt bearbeiten. 

BITKOM zeigt, wie das Online-Verfahren funktioniert. Die Abgabefrist für Steuererklärungen, die ohne Unterstützung eines Steuerberaters abgebeben werden, endet am 31. Mai 2008.

Das Programm ElsterFormular: Für die Abgabe der Steuererklärung per Internet stellt die Finanzverwaltung die kostenlose Software ElsterFormular zur Verfügung. Das Programm enthält die elektronischen Steuerformulare und die Funktion zum Versenden der Steuererklärung. ElsterFormular steht auf der Website www.elster.de als Download bereit oder kann bei den Finanzämtern als CD-Rom abgeholt werden. Zudem sind Elster-Komponenten häufig Bestandteil von marktüblichen Software-Programmen zur Erstellung einer Steuererklärung.

Technische Voraussetzungen: Voraussetzung für die Nutzung von ElsterFormular ist ein Computer mit 200 MB freiem Speicherplatz auf der Festplatte, 128 MB Arbeitsspeicher und einem Prozessor mit einer Leistung von mindestens 300 Megahertz. Unterstützt werden die Betriebssysteme Windows Vista,  Windows XP und Windows 2000. Apple-Besitzer benötigen das Betriebssystem Mac OS X und die Spezial-Software MS Virtual PC. Für die Übermittlung der Daten wird ein schneller Internetzugang empfohlen. Zudem ist ein Drucker für den Ausdruck der Steuererklärung und des Übertragungsprotokolls erforderlich.

Übermittlung der Daten: Die Daten werden von ElsterFormular verschlüsselt und mit Hilfe einer gesicherten Internetverbindung übertragen. Für die notwendige Authentifizierung des Antragstellers gibt es zwei Wege. Erstens: Per Unterschrift und Post. Nach der elektronischen Übermittlung der Daten mit ElsterFormular druckt der Anwender die „Komprimierte Steuererklärung“ aus. Dieses Formular sendet er unterschrieben an das zuständige Finanzamt. Der zweite Weg ist das elektronische Zertifikat, mit dem die Steuererklärung papierlos und ohne Unterschrift abgegeben werden kann. Das persönliche Zertifikat erhalten Steuerpflichtige kostenlos nach der Registrierung unter www.elsteronline.de. Hierfür ist neben den persönlichen Daten nur die Eingabe der Steuernummer erforderlich. Beide Verfahren gelten als sicher.
Die Belege wie Rechnungen oder Verträge müssen die Antragsteller übrigens nur dann beim Finanzamt einreichen, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Das ist zum Beispiel für Bescheinigungen über Lohnersatzleistungen oder Kinderbetreuungskosten der Fall. Sämtliche Belege müssen aber bereit gehalten werden, da die Behörden die Angaben jederzeit überprüfen können.

Derzeit arbeitet die Finanzverwaltung an der Erweiterung ihres Internetangebots. Über das Portal Elsteronline.de ist bereits in einigen Bundesländern E-Mail-Kommunikation mit der Finanzverwaltung und eine Steuerkontoabfrage möglich.

Hightech-Industrie warnt vor Verzögerungen bei Gesundheitskarte

Hightech-Industrie warnt vor Verzögerungen bei Gesundheitskarte

  • Aufträge der Betriebsorganisation für IT-Infrastruktur sind überfällig
  • Sicherheit der gespeicherten Informationen ist gewährleistet
  • BITKOM-Umfrage: 93 Prozent wollen medizinische Daten hinterlegen

Berlin, 20. Mai 2008 - Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) hat vor weiteren Verzögerungen bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte gewarnt. „Zeitkritisch ist derzeit die Ausschreibung der zentralen IT-Infrastruktur, insbesondere des Datennetzes, durch die Betriebsorganisation Gematik“, sagte BITKOM-Präsident Prof. August-Wilhelm Scheer anlässlich des 111. Deutschen Ärztetages. Bis zur Vergabe des Auftrags vergeht bei IT-Projekten dieser Größenordnung etwa ein Jahr. Ebenfalls überfällig sind Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und Ärzten darüber, wer die Kosten für die technische Ausrüstung der Arztpraxen übernimmt. Ursprünglich sollte die Karte schon im Jahr 2006 an die Versicherten ausgegeben werden. Gegensätzliche Interessen der Ärzte, Apotheker, Krankenkassen und Kliniken machten den Zeitplan aber zunichte. Der BITKOM forderte die Ärzteschaft auf, sich konstruktiv am Aufbau des Systems zu beteiligen. Viele Ärzte scheuen die notwendigen Investitionen in die Kartentechnik und fürchten, die Daten der Patienten seien nicht sicher.

„Die Sorgen der Ärzte sind unbegründet“, sagte Scheer. „Die Investitionskosten für die Praxen amortisieren sich mittelfristig. Und gegenüber den heute gängigen Verfahren im Umgang mit Patientendaten ist die elektronische Gesundheitskarte ein Quantensprung für mehr Sicherheit.“ Sollen Daten von der Karte abgerufen werden, greifen mehrere Schutzmechanismen. Zum einen muss sich der Arzt mit seinem elektronischen Heilberufsausweis beim Lesegerät anmelden, zum anderen der Patient mit seiner Gesundheitskarte. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass beide ihre persönliche PIN-Nummer eingeben – wie bei einem Geldautomaten. Ausgenommen davon sind nur Notfalldaten. Gerät der Versicherte in eine Notsituation, können Ärzte oder Sanitäter diese Informationen, zum Beispiel Arzneimittelunverträglichkeiten, sofort auslesen. Krankenkassen oder andere Institutionen dürfen die gespeicherten Informationen nicht abrufen.

Zudem kann jeder Einzelne individuell entscheiden, welche Informationen auf der neuen Karte hinterlegt werden und welcher Arzt sie nutzen darf. „Die gesetzlichen Bestimmungen gewährleisten, dass der Patient die Hoheit über seine Daten bekommt“, sagte Scheer. Nach Angaben der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern werden die Anforderungen des informationellen Selbstbestimmungsrechts durch die elektronische Gesundheitskarte geradezu vorbildlich umsetzt. Sie haben bereits 2003 in einer gemeinsamen Erklärung betont, dass die Gesundheitskarte und die gespeicherten Informationen der Verfügungsgewalt der Patienten unterliegen.

In der Bevölkerung stößt die elektronische Gesundheitskarte auf großes Interesse. Nach der Einführung der neuen Karte wollen 93 Prozent der Bundesbürger persönliche medizinische Daten auf der Karte speichern. Mit den bisherigen Chipkarten der Versicherten ist dies nicht möglich. Nur 5 Prozent der Deutschen lehnen die neuen Möglichkeiten ab, 2 Prozent sind sich unsicher. Das hat eine Erhebung des Marktforschungsinstituts Forsa im Auftrag des BITKOM ergeben. 1001 Bürger ab 18 Jahren wurden Ende 2007 repräsentativ befragt. „Die Gesundheitskarte wird die Versorgung der Patienten verbessern. Sind Daten zu eingenommenen Medikamenten gespeichert, verringern sich zum Beispiel die Gefahren durch Wechselwirkungen“, sagte Scheer. Leichte Unterschiede gibt es bei der Frage, welche Informationen hinterlegt werden sollen. Groß ist das Interesse besonders an Notfalldaten. Insgesamt 90 Prozent der Deutschen wollen sie speichern. Bei Impfungen sind es 84 Prozent, bei Medikamenten 78 Prozent, bei Rezepten 66 Prozent und bei Erkrankungen 62 Prozent. Nach konservativen Schätzungen ermöglicht die elektronische Gesundheitskarte Einsparungen von jährlich über 500 Millionen Euro im Gesundheitswesen.

Online-Kommunikation wird stärker überwacht

Online-Kommunikation wird stärker überwacht

  • Mehr Zugriffe auf Internet-Telefonate und E-Mails
  • Zahl der neu überwachten Rufnummern, Adressen und Internetzugänge steigt um elf Prozent

Berlin, 19. Mai 2008 - Staatliche Ermittler überwachen die Online-Kommunikation immer stärker. So hat sich im vergangenen Jahr die Zahl der abgehörten Internet-Rufnummern (Voice over IP) mehr als verdreifacht: In 141 Fällen schnitten die Behörden mit. Auch auf E-Mail-Konten und komplette Internetzugänge griffen die Ermittler deutlich häufiger zu als im Vorjahr – mit Steigerungsraten von 45 und 57 Prozent. Darauf hat der Hightech-Verband BITKOM in Berlin hingewiesen. Grundlage der Angaben sind neue Zahlen der Bundesnetzagentur. „Das Internet entwickelt sich derzeit zu einem festen Ziel von Ermittlungen“, analysiert Prof. Dieter Kempf vom BITKOM-Präsidium. „Der Staat orientiert sich offensichtlich neu, hin auf moderne Kommunikationsformen.“

Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 46.486 Rufnummern, E-Mail-Adressen und Internetzugänge neu überwacht. Das ist eine Steigerung um elf Prozent gegenüber 2006. Damals nahmen die Ermittler 41.985 Kennungen unter die Lupe, die Verlängerungen bereits bestehender Überwachungen nicht eingerechnet. Die weitaus meisten Zugriffe gelten nach wie vor Mobiltelefonen. So stieg die Zahl der überwachten Handys 2007 um neun Prozent auf 39.200. Die Zahl der abgehörten Festnetz-Nummern liegt mit 5.078 knapp unter dem Niveau von 2006.

Netzbetreiber und Internet-Provider sind gesetzlich zur Kooperation mit den Ermittlern verpflichtet. BITKOM-Präsidiumsmitglied Kempf erinnert die Bundesregierung an ein vier Jahre altes Versprechen, den Unternehmen die Kosten dafür zu erstatten. „Die Anbieter haben Millionen in teure Spezialtechnik und Personal investiert – und sind bisher auf ihren Ausgaben sitzen geblieben.“ Allein für die seit diesem Jahr geltende Vorratsdatenspeicherung müssen die Netzbetreiber bis zu 75 Millionen Euro in Technik investieren. Hinzu kommen jährliche Betriebskosten in zweistelliger Millionen-Höhe. „Der Gesetzentwurf für eine Entschädigung muss jetzt mit dem gleichen Elan in Kraft gesetzt werden wie im letzten Jahr die Vorratsdatenspeicherung“, fordert Kempf. Die Bundesregierung dürfe sich nicht länger ihrer verfassungsrechtlichen Pflicht entziehen, den Unternehmen ihre immensen Investitionskosten zu ersetzen. „Innere Sicherheit ist eine originäre Staatsaufgabe, die nicht die Wirtschaft finanzieren kann – schließlich sind auch nicht die Autohersteller verpflichtet, kostenlose Streifenwagen zu liefern.“

Kempf rief angesichts der steigenden Zahlen dazu auf, die Überwachung von Telefon und Internet maßvoll einzusetzen: „Eine Abhör-Aktion sollte das letzte Mittel sein, wenn sich schwere Straftaten nicht anders verhindern oder aufklären lassen.“ Auch mit Blick auf die geplante Online-Durchsuchung von Computern sagte Kempf: „Es muss sicher gestellt sein, dass man mit der Überwachung die Richtigen trifft: Schwerst-kriminelle und Mitglieder terroristischer Vereinigungen.“ Mehr Überwachungen an sich bedeuteten nicht automatisch mehr Sicherheit.

Zur Methodik: Die Daten basieren auf der Jahresstatistik der Bundesnetzagentur nach § 110 Abs. 8 TKG (Telekommunikationsüberwachung zur Strafverfolgung). Die Angaben beziehen sich auf Rufnummern, E-Mail-Adressen und Internetzugänge, die erstmals überwacht wurden. Verlängerungen bestehender Überwachungen aus den Vorjahren sind nicht enthalten. Weitere Informationen stellt der BITKOM gerne zur Verfügung.

Deutschland holt bei Breitband auf

Deutschland holt bei Breitband auf

  • Ende 2008 haben 58 Prozent aller Haushalte einen schnellen Internetzugang
  • Tipps: Was muss beim Breitband-Anschluss beachtet werden

Berlin, 19. Mai 2008 - Deutschland ist im Breitband-Boom. Nachdem deutsche Haushalte zuletzt unterdurchschnittlich mit Breitband versorgt warten, holt man international nun zügig auf. Inzwischen verfügt jeder zweite Haushalt über einen schnellen Internet-Zugang. Damit hat sich die Zahl der Breitband-Anschlüsse seit 2003 vervierfacht und Deutschland liegt erstmals klar über dem europäischen Schnitt, auf Rang 8. Dies gab der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) heute bekannt. Basis sind neue Zahlen von Eurostat. „Die Netzbetreiber investieren Milliarden in die Infrastruktur und fördern damit Standortqualität und Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland“, sagt BITKOM-Präsident Prof. Dr. Scheer. Nach BITKOM-Berechnungen werden Ende 2008 rund 23 Millionen Haushalte (58 Prozent) über einen Breitband-Anschluss verfügen.
 
Rund 96 Prozent aller Breitband-Zugänge basierten Ende 2007 auf DSL. Allerdings haben 2007 auch die Kabelnetzbetreiber kräftig bei den Breitbandkunden zugelegt und zudem ihre Netze in vielen Regionen für den breitbandigen Internetzugang aufgerüstet. „Für Zuwachs sorgen außerdem sinkende Preise bei gleichzeitig höheren Bandbreiten“, so Scheer. Nach dem Erfolg von DSL setzen sich schnelle Internetverbindungen auch im Mobilfunk durch. Zum Jahreswechsel gab es nach BITKOM-Schätzungen erstmals mehr als 10 Millionen UMTS-Anschlüsse in Deutschland. In diesem Jahr soll die Zahl um 60 Prozent auf fast 16 Millionen steigen.
In Deutschland gibt es allerdings noch rund 800 Kommunen, in denen Breitband nur über Satellit verfügbar ist. „Wenn wir eine generelle Lösung wollen, mit der ein Großteil der ländlichen Regionen preiswert mit schnellen Internetzugängen versorgt werden kann, brauchen wir zusätzliche Frequenzen“, sagte Scheer. Nach BITKOM-Angaben werden dafür Frequenzen unterhalb von 1 GHz benötigt. Nur dieser Bereich ermöglicht eine kostengünstige Versorgung großer ländlicher Gebiete. Entsprechende Frequenzen sind derzeit ungenutzt, werden aber von den Rundfunksendern reklamiert.

Der BITKOM gibt Tipps, wie der Umstieg oder Einstieg in die breitbandige Internetwelt funktioniert:

1. Welcher Zugang ist der beste?

In welchen Gegenden welche Zugänge angeboten werden, steht unter www.breitbandatlas.de

Bei DSL und Breitband via Kabel sind Flatrate-Tarife inzwischen Standard. Diese Angebote sind besonders allen Vielsurfern und Nutzern mit sehr hohem Datenaufkommen – etwa für Internet-Telefonie, Web-TV, Internet-Radio – zu empfehlen.

Auch UMTS-Tarife sind erheblich günstiger geworden und können für viele Nutzer das optimale Angebot sein. UMTS eignet sich zum einen für Regionen, in denen DSL oder Breitband-Kabel nicht zur Verfügung stehen, zum anderen auch als günstige Alternative für Surfer mit eher geringem Datenvolumen. Für Nutzer, die viel unterwegs sind, gibt es kaum eine Alternative zu UMTS.

2. Welche Geräte braucht man für die einzelnen Zugangsarten?

DSL: Für DSL braucht man neben dem Telefonanschluss ein DSL-Modem. Heute enthält das Modem in der Regel einen Router. Mit ihm können auch mehrere PCs über den DSL-Anschluss gleichzeitig surfen. Außerdem ist vielfach ein WLAN-Access-Point eingebaut. Mit ihm können die PCs drahtlos mit dem DSL-Modem/Router vernetzt werden. Damit entfällt eine  Netzwerkverkabelung.

Kabel: Für den Breitbandzugang via TV-Kabel braucht man neben einem rückkanalfähigen Kabelanschluss ein Kabelmodem. Das Modem enthält meist einen Router, um gleichzeitig mit mehreren PCs surfen zu können. Oft ist ein WLAN-Access-Point für die drahtlose Vernetzung integriert.

UMTS: UMTS-Modems werden entweder als Einschubkarte (PC-Card) für Notebooks oder als USB-Adapter angeboten. Für den gleichzeitigen Zugriff mehrerer PCs sind auch UMTS-Router erhältlich, die meist einen WLAN-Access-Point integriert haben. Natürlich können auch die meisten UMTS-Handys als Modem genutzt werden. Dazu wird die Verbindung zwischen Handy und Notebook per USB-Kabel, Bluetooth oder WLAN hergestellt.

Deutsche sparen bei Lebensmitteln – auch im Internet

Deutsche sparen bei Lebensmitteln – auch im Internet

  • Online-Umsatz mit Lebensmitteln sinkt erstmals um drei Prozent
  • Ladengeschäfte durch längere Öffnungszeiten wieder attraktiver
  • Delikatessen, Weine und Tiefkühlkost sind Top-Waren im Netz

Berlin, 18. Mai 2008 - Der Online-Handel mit Nahrungsmitteln und Getränken hat im vergangenen Jahr erstmals leicht abgenommen. Nach teils zweistelligen Zuwächsen in den Vorjahren gingen die Umsätze um drei Prozent auf 119 Millionen Euro zurück, wie der Hightech-Verband BITKOM in Berlin mitteilte. Grundlage für die Angaben ist eine exklusive Erhebung des Marktforschungsinstituts GfK. „Während der E-Commerce insgesamt an Bedeutung gewinnt, tun sich Lebensmittel-Anbieter im Netz derzeit schwer“, analysiert BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer. Einen Grund sieht Scheer darin, dass der stationäre Einzelhandel durch längere Öffnungszeiten wieder attraktiver geworden ist. „Seit der Ladenschluss-Reform vor einem Jahr ist es zumindest in Großstädten möglich, am Feierabend ohne Zeitdruck bis 22 Uhr einzukaufen.“

Der leichte Rückgang liegt nach Ansicht von Scheer indes vor allem an einer generellen Zurückhaltung der Kunden: „Weil Lebensmittel spürbar teurer geworden sind, sparen die Deutschen hier jetzt besonders – das betrifft Online-Anbieter genauso wie Ladengeschäfte.“ So ist der Lebensmittel-Umsatz im Einzelhandel im März 2008 um 4,4 Prozent gesunken, verglichen mit dem Vorjahresmonat. Das geht aus Daten des Statistischen Bundesamtes hervor.

Angeboten wird die Online-Bestellung von Lebensmitteln sowohl von klassischen Supermärkten als auch von spezialisierten Web-Shops. Im Sortiment finden sich häufig Delikatessen, die im stationären Handel nur schwer zu bekommen sind. Auch Tiefkühlkost und Weine gehören zu den Top-Waren. Die Lieferung von frischen Produkten wie Gemüse oder Eiern allerdings ist meist nur in Ballungsräumen möglich. Die Waren werden auf Wunsch noch am selben Tag an die Haustür gebracht, oft gegen eine geringe Gebühr.

Sony NWZ-A828 (Sony NWZ-A820 Serie Walkman)

Ich habe mir einen neuen MP3-Player gegönnt. Das ist der Sony NWZ-A828 WALKMAN® MP3 Player, der gerade per DHL zu mir unterwegs sein muss - und wahrscheinlich erst Montag eintreffen wird. Daher kann ich zur Qualität und Sonstiges noch nichts sagen, jedoch den Player einwenig vorstellen. Der Preis für mein bestelltes Modell “Sony NWZ A 828″ liegt bei 206 Euro.

 

 

Es ist die erste Walkman-Serie von Sony, die auch Bluetooth enthält. In vier Farben und mit Speicherkapazitäten von vier bis 16 Gigabyte bieten die Modelle der Serie NZW A820 Platz für bis zu 60 Stunden Video / über 3000 Songs.

 

 

Jetzt kommen die technischen Daten - in diesem Fall vom NWZ-A828:

  • Integriertes Bluetooth® (AVRCP1.3 A2DP) - einfache Übertragung Ihrer Musik auf kompatible Produkte (Caraudio, Mini-HiFi, kabellose Kopfhörer etc.) per Streaming
  • Hochwertige Wiedergabe von Videos mit 30 Bildern pro Sekunde für herausragende Klarheit auch bei schnell beweglichen Bildern
  • Sehr heller 2,4″-QVGA-Bildschirm (320 x 240) für herausragende Farbtiefe. Wiedergabe von Videos im Hoch- oder Querformat.
  • Attraktives neues Design und ein besonders leichtes, stabiles Aluminiumgehäuse
  • Überragende Klangqualität dank vierer integrierter Audiotechnologien: „Clear Stereo“- „Clear Bass“- und DSEE-Klangsysteme sowie EX-Kopfhörer für reinen und unverfälschten Klang.
  • 8 GB Speicherkapazität für bis zu 5050 Titel oder 30,5 Stunden Videowiedergabe
  • Wiedergabe der gängigen Musikformate: MP3, AAC (nicht DRM-geschützt), L-PCM und WMA (DRM-geschützt)
  • Kompatibel mit den bekannten Videoformaten MPEG4 und AVC (H.264/AVC)
  • Längerer Genuss: - unglaubliche Akkubetriebsdauer von 36 Stunden (Musik) bzw. 10 Stunden (Video)
  • Verleihen Sie Ihrer Persönlichkeit Ausdruck: Wählen Sie aus 4 verschiedenen Farben aus
    Intuitive Bedienung über mobiltelefonähnliche Schnittstelle und Menüs
  • Übertragen Sie Video- und Musikdateien aus Ihrer Sammlung per Drag & Drop, über den Windows Media® Player oder den benutzerfreundlichen Sony Media Manager
  • JPEG-Anzeige mit Diashow-Modus
  • Einfache Videolöschfunktion

 

 

Zum Glück unterstützt diese Serie das Drag&Drop für das Übertragen eigener Musik- und Videodateien, denn bei meinem alten MP3-Player: “Sony NW S 705 FB” war ein spezielles Programm erforderlich, um seine Lieder zu übertragen, was manchmal genervt hat. Außerdem können JPEG Fotos als Dia-Show angezeigt und mit Musik untermalt werden. Der Player misst 93,6 x 50,2 x 9,3 mm und wiegt 58 Gramm.

Bild: SONY

Thomas Godoj ist Deutschlands neuer Superstar. Bis zu 7 Millionen sahen Finale von “Deutschland sucht den Superstar”

Thomas Godoj ist Deutschlands neuer Superstar. Bis zu 7 Millionen sahen Finale von “Deutschland sucht den Superstar”

Die Zuschauer haben entschieden: Thomas Godoj (30) aus Recklinghausen ist Deutschlands neuer Superstar. Er gewann das spannende Finale von “Deutschland sucht den Superstar” am gestrigen Samstagabend (17.5) gegen seinen Mitkonkurrenten den gebürtigen Libanesen Fady Maalouf (29) aus Hamburg mit 62,20 Prozent der Zuschauerstimmen. Er habe keinen Plan B, hatte Thomas immer wieder beteuert. Jetzt geht Plan A für ihn in Erfüllung.

Bis zu 6,55 Millionen Zuschauer sahen das große Finale der erfolgreichen Showreihe bei RTL. Durchschnittlich 5,86 Millionen Zuschauer ab 3 Jahre (MA 20%) und starke 30,9 Prozent der 14- bis 49-Jährigen (3,28 Millionen) verfolgten die Show, mit den beiden Finalisten, die gegensätzlicher nicht sein konnten. Der Harte gegen den Zarten, der Rocker gegen den Schmusesänger. In dem spannenden Duell mussten die beiden jeweils drei Songs singen, einen Wunschtitel, den besten Song aus den Mottoshows und ihren individuellen Siegertitel.

Fady Maalouf sang “Careless Whisper” von George Michael, “She’s Like The Wind” von Patrick Swayze und seinen Song “Blessed” (produziert von Alex Christensen. Mit seiner Performance wurde er seinem Ruf als Schmusekönig wieder mehr als gerecht und bekam großes Lob von der Jury. Anja Lukaseder beförderte ihn gleich zum Schnulzengott und Dieter Bohlen meinte, “die Sonne kann sich einen neuen Job suchen, du bringst das Eis zum schmelzen”. Thomas Godoj sang als Wunschtitel “Fairytale Gone Bad” von Sunrise Avenue. Dann folgten “Chasing Cars” von Snow Patrol und sein Finaltitel: “Love Is You”, produziert von Valicon. Die Jury war begeistert und sich einig, dass Thomas gewinnen würde, Anja Lukaseder: “Für mich klang das nach Goldmedaille.” Dieter Bohlen: “Mach dich mit dem Gedanken vertraut, dass du das hier gewinnen wirst.” Bär Läsker: “Ich bin mir sicher, Freitag steht deine Single in den Läden”.

Um 23.59 fiel die Entscheidung dann auch auf Thomas Godoj, der auch für viele andere als der unumstrittene Favorit galt. Er wurde mit 60,2 Prozent zu Deutschlands neuem Superstar gewählt und gewann einen Plattenvertrag mit der Sony BMG.

Thomas Godoj war nach dem Sieg erstmal sprachlos und hatte Tränen in den Augen: “Ich weiß nicht was ich sagen soll, ich danke euch herzlich dafür.”

Bis zu 7 Millionen sahen die Entscheidungsshow von DSDS zu später Stunde. Durchschnittlich 5,86  Millionen Zuschauer ab 3 Jahre (MA:31,4 %) und 41,3 Prozent des jungen Publikums wollten wissen, wer Deutschlands neuer Superstar wird. Das Excusiv Spezial “Die Nacht der Superstars” mit Frauke Ludowig sahen durchschnittlich 3,42 Millionen Zuschauer ab 3 Jahr und 34,7 Prozent der 14- bis 49-Jährigen.

Am 23. Mai erscheint die erste Single des frischgebackenen Siegers, der bereits als Sänger und Frontmann einiger Rockbands wichtige Erfahrungen sammeln und Newcomer-Festivals gewinnen konnte. “Love Is You”, so der Titel, wurde speziell für Thomas von dem Songwriter-Team Michelle Leonard, Kiko Masbaum und Will Simms geschrieben. Die Produktion des Songs übernahm einmal mehr das Erfolgs-Team Valicon (Ingo Politz/Bernd Wendland), die u.a. auch mit Produktionen für Silbermond und Yvonne Catterfeld große Erfolge feiern konnten. Doch bevor die Single in den Handel kommt, steht für Thomas Godoj noch einiges an. Nach einigen Presse- und TV-Terminen geht es am Montag für den Vollblut-Musiker direkt zum Videodreh. Danach folgen Auftritte in diversen TV Shows wie “stern tv”, “VIVA live”, “Johannes B. Kerner”, “TV Total” und der “ARD Grand Prix Party”. Direkt im Anschluss beginnen bereits die Aufnahmen zu Thomas’ Debütalbum, das Ende Juni erscheinen wird.

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DAS GROSSE FINALE VON DSDS: THOMAS GODOJ – FADY MAALOUF

DAS GROSSE FINALE VON DSDS: THOMAS GODOJ – FADY MAALOUF

Sie sind die Besten von fast 30 000 Bewerbern bei DSDS: Thomas Godoj (30) aus Recklinghausen und der gebürtige Libanese Fady Maalouf (29) aus Hamburg singen am kommenden Samstag, 17. Mai, 20.15 Uhr bei RTL live um den Sieg bei “Deutschland sucht den Superstar” und einen Plattenvertrag bei der Sony BMG. In einem spannenden Duell müssen Rocker Thomas und Schmusesänger Fady ein Wunschlied, den Highlightsong der Staffel sowie ihren individuellen Siegertitel performen. Dieser Song des Gewinners wird dann als erste Single des neuen Superstars am Montag, den 26. Mai veröffentlich. Für die beiden Finalisten von DSDS geht es jetzt um alles. Wer holt sich den Sieg und wird Deutschlands neuer Superstar?

 

Thomas Godoj:

Wunschlied: “Fairytale gone Bad” von Sunrise Avenue

Higlightsong: “Chasing Cars” von Snow Patrol

Siegertitel: “Love is you” (produziert von Valicon)

 

Fady Maalouf:

Wunschlied: “Careless Whisper” von Wham

Higlightsong: “She’s like the Wind” von Patrick Swayze

Siegertitel: “Blessed” (produziert von Alex Christensen)

 

Zudem werden Thomas und Fady am Samstag im Duett auftreten und “My Way” von Frank Sinatra interpretieren. Das Besondere: Ihre Strophen werden die beiden Finalisten in verschiedenen Sprachen singen-Fady auf Französisch, Thomas auf Deutsch. Den Refrain performen beide in Englisch. Außerdem gibt es ein Wiedersehen mit vielen bekannten Gesichtern aus der Staffel. Neben den restlichen Top 10-Kandidaten wird auch ein Chor der “Casting-All Stars” anwesend sein. Beliebte “Casting-Chaoten” wie Menderes, Cosimo und Christian Neumann u.a., werden in der Entscheidungsshow “We are the Champions” von Queen zum Besten geben.

5,41 Millionen Zuschauer verfolgten am vergangen Samstag wie Thomas und Fady in das große Finale einzogen. Der Marktanteil bei den 14-49-jährigen lag bei starken 31,3 Prozent. Direkt nach dem Halbfinale erlebte Thomas Godoj eine besondere Überraschung. Der 30-jährige Recklinghäuser durfte direkt am nächsten Tag zum Großen Preis der Türkei nach Istanbul reisen und das dortige Formel 1-Rennen live verfolgen. Thomas konnte nicht nur die schnellen Boliden aus unmittelbarer Nähe bestaunen, sondern traf in der Boxengasse auch Rennlegende Niki Lauda. Für den Rocker ein besonderes Erlebnis. Thomas: “Das glaubt mir keiner, dass ich jetzt hier neben Niki Lauda stehen darf.” Konkurrent Fady konnte leider nicht mit zum Grand Prix in die Türkei reisen. Der 29-Jährige aus Hamburg musste sich wegen einer Kehlkopfentzündung zu Hause schonen.

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