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February 28, 2007
Saarbrücker Informatiker warnen vor einer neuen digitalen Bedrohung
Saarbrücken, 28.02.2007 - Der Alptraum jedes PC-Nutzers sind Viren, die die gesamte Festplatte löschen. Informatiker der Universität des Saarlandes haben jetzt herausgefunden, dass nicht nur manipulierte Programme, sondern auch harmlos erscheinende Textdokumente den Computer attackieren können. Zum Beispiel können präparierte Textdokumente Dateien auf der Festplatte eines Benutzers löschen. Außerdem ist es möglich, ein Textdokument so zu manipulieren, dass auf verschiedenen Rechnern das gleiche Dokument unterschiedlich angezeigt wird. Dadurch kann beispielsweise der Preis eines Kaufvertrages nachträglich geändert werden. Prinzipiell sind diese Manipulationen auch bei den weit verbreiteten PDF-Dokumenten möglich. Die Informatiker werden ihre Forschungsergebnisse auf der CeBIT 2007 (15. bis 21. März) am Stand der Universität des Saarlandes (Halle 9, Stand B 65) und im Future Talk vorstellen.
Die Informatiker am Saarbrücker Lehrstuhl für Informationssicherheit und Kryptographie haben untersucht, wie Textdokumente im Viewer, also dem Programm, mit dem die Textdateien angesehen werden, bestimmte Prozesse auslösen können. Am Beispiel eines elektronischen Kaufvertrages konnte folgendes Problem aufgezeigt werden: Ein Käufer unterzeichnet einen elektronischen Kaufvertrag mit Hilfe einer elektronischen Signatur. Dieser Kaufpreis sollte nun nicht mehr nachträglich geändert werden können, ohne dabei die Signatur zu zerstören. Es sei jedoch möglich, den Kaufvertrag bereits vorher so zu präparieren, dass das signierte Dokument auf verschiedenen Rechnern unterschiedliche Kaufpreise anzeige. Man könne außerdem in den Quellcode der Textdateien Befehle einschleusen, die auf dem Rechner des Betrachters Aktionen auslösten, im Extremfall das Formatieren der Festplatte.
Ein weiteres Problem betrifft die anonyme Begutachtung von wissenschaftlichen Texten. Die Saarbrücker Informatiker zeigten, dass es möglich ist, in ein Textdokument Schreibfehler einzubauen, die bei verschiedenen Betrachtern – in diesem Fall den Gutachtern – unterschiedlich erscheinen. Üblicherweise kommentieren die Gutachter anonym den eingereichten Text. Durch geeignet präparierte Texte kann später anhand der Kommentare auf den einzelnen Gutachter zurück geschlossen werden. Die Anonymität dieses Begutachtungsprozesses kann also über solche Manipulationen außer Kraft gesetzt werden. Das Forschungsteam von Prof. Dr. Michael Backes an der Universität des Saarlandes wird seine Forschungsergebnisse auf der größten internationalen Konferenz für Sicherheitsthemen, dem “IEEE Symposium on Security and Privacy” in Oakland (USA) im Mai 2007 vorstellen.
Auf der CeBIT 2007 wird Markus Dürmuth am Montag, 19. März um 12.30 Uhr im Future Talk (Halle 9, Stand A 60) einen Vortrag zum Thema “Sind jetzt sogar schon unsere Textdokumente böse? Sich selbst verändernde Textdokumente als neue digitale Bedrohung” halten. Er steht außerdem vom 16. bis 19. März am Messestand der Universität des Saarlandes (Halle 9, Stand B 65) für Interviews zur Verfügung.
Kompetenzzentrum Informatik ein Ort im „Land der Ideen“
Am 19. März wird außerdem das Kompetenzzentrum Informatik der Universität des Saarlandes auf der CeBIT 2007 als einer von 365 Orten im „Land der Ideen“ ausgezeichnet. Die Initiative „Deutschland - Land der Ideen“ wird von der Bundesregierung und der bundesdeutschen Wirtschaft getragen und will zeigen, welcher Einfallsreichtum und welches visionäre Denken in Deutschland zu finden ist. Aus diesem Anlass präsentieren Wissenschaftler der Universität des Saarlandes, des Max-Planck-Instituts für Informatik in Saarbrücken und des Deutschen Forschungszentrums für Künstliche Intelligenz (DFKI) an den Messeständen und im Future Talk ihre aktuellen Forschungsergebnisse. Im Kompetenzzentrum Informatik arbeiten die Informatikforschung der Universität und die außeruniversitären Forschungsinstitute im Saarland eng zusammen.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter
http://www.informatik-saarland.de
Ansprechpartner:
Frau Friederike Meyer zu Tittingdorf
E-Mail: presse@cs.uni-sb.de
Telefon: 0681/302-58099
Frau Prof. Dr. Michael Backes
E-Mail: backes@cs.uni-sb.de
Telefon: +49-681-302-3259
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February 28, 2007
FT 60 von beurer misst die Temperatur sekundenschnell an der Stirn
Fieber messen kinderleicht gemacht - Ulm, 28.02.2007 - Das FT 60 Stirn-Thermometer misst die Temperatur direkt an der Stirn. Neben der Körpertemperatur zeigt das elegante Messgerät auch Umgebungs- und Oberflächentemperatur auf dem großen, einfach ablesbaren Display an. Ist die Temperatur erhöht (ab 37,5°C) leuchtet ein rotes Licht, bei normaler Temperatur gibt das Thermometer grünes Licht.
Einfache Rekonstruktion des Gesundungsprozesses
Das FT 60 kann bis zu neun Temperaturen speichern, um die Temperaturentwicklung zu verfolgen. Die Temperatur wird mit einer Messgenauigkeit von ± 0,3°C in Grad Celsius oder in Fahrenheit angezeigt. Das Thermometer lässt sich leicht reinigen und ist durch die einfache Handhabung für die Fiebermessung bei Kindern geeignet. Eine Kappe schützt die sensible Sensorspitze. Ist ein Batteriewechsel fällig, wird dies durch ein Symbol im Display signalisiert.
Preis und Verfügbarkeit
Das FT 60 ist ab April im Handel für 41,49 € erhältlich.
Über Beurer GmbH & Co.:
Beurer wurde 1919 gegründet und steht für Gesundheit und Wohlbefinden. Angefangen mit den ersten Heizkissen in Deutschland umfasst das Produktportfolio derzeit über 120 Produkte, darunter Heizdecken, Blutdruckmessgeräte, Fieberthermometer, Personen- und Küchenwaagen, Fußbäder und Luftbefeuchter sowie Pulsuhren. Das Unternehmen mit Hauptsitz in Ulm unterhält weltweit Niederlassungen und beschäftigt derzeit ca. 350 Mitarbeiter. Weitere Informationen finden Sie unter www.beurer.de.
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February 27, 2007
Monatlich 50.000 Parkscheine werden mit dem Mobiltelefon bezahlt
Handyparken ohne Automat ist bereits in zehn Städten möglich
Autofahrer können Gebühren minutengenau abrechnen
Deutschland hinkt skandinavischen Ländern noch hinterher
Berlin, 27. Februar 2007 – In Deutschland werden Gebühren auf öffentlichen Parkplätzen zunehmend mit dem Mobiltelefon bezahlt. Für die neue Option entscheiden sich Autofahrer derzeit mehr als 50.000 Mal pro Monat. Möglich ist das so genannte Handyparken bereits in zehn Städten – ganz ohne Automat und Papierausdruck. Dazu zählen unter anderem Berlin, Duisburg, Hannover, Paderborn, Saarbrücken, Wiesbaden und Flensburg. Weitere Städte wie Detmold und Görlitz planen die Einführung. Das hat eine Erhebung des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) ergeben. Sie wurde heute in Berlin vorgestellt. „Für alle Beteiligten ist das Handyparken mit Vorteilen verbunden. Autofahrer müssen nicht nach Kleingeld suchen und können ihre Parkzeit minutengenau abrechnen. Kommunen haben die Möglichkeit, ihren Bürgern moderne Dienste anzubieten“, sagte BITKOM-Vizepräsident Jörg Menno Harms.
Die einzelnen Systeme zum Handyparken ähneln sich. So müssen sich Nutzer meist einmalig im Internet anmelden – unter anderem mit ihrer Mobilfunknummer, der Kontoverbindung und dem Kennzeichen. Damit sind sie registriert. Wollen sie später ihr Auto parken, rufen sie zu Beginn eine Servicenummer von ihrem Handy aus an. Das System erkennt dabei automatisch das Mobiltelefon, ordnet das Auto zu und startet die Zeit. Bei der Rückkehr zum Wagen wählt der Nutzer erneut die Servicenummer, um den Parkvorgang zu stoppen. Die aufgelaufenen Gebühren werden am Ende des Monats minutengenau vom Konto abgebucht. Dank Taschencomputer und Nummernschild können Politessen bei abgestellten Fahrzeugen jederzeit prüfen, ob der Halter bezahlt hat.
In einigen Städten erreichen Handytickets bereits einen Anteil von 5 Prozent unter allen Parkscheinkäufen. Von den Erfolgen skandinavischer Länder ist Deutschland aber noch weit entfernt. Die Quote liegt dort teilweise bei über 20 Prozent. Hier zu Lande haben die Kommunen das Thema in der Vergangenheit äußerst behutsam vorangetrieben. Sie waren verunsichert – bis heute ist Handyparken nur auf Grund einer Ausnahmeregelung in der Straßenverkehrsordnung möglich. Sie endet am 31. Dezember 2007. Das Bundesverkehrsministerium arbeitet jetzt allerdings daran, das Handyticket dem gedruckten Parkschein vollständig gleichzustellen. Bis Jahresende soll die neue Regelung stehen. Damit können die Städte nun langfristig planen und investieren. Harms: „Die jüngsten Entwicklungen ebnen den Weg für weitere mobile Anwendungen in Deutschland. Das Lösen eines Parkscheins ist erst der Anfang.“
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February 26, 2007
Umsatz mit Musik-Downloads klettert auf 50 Millionen Euro
Umsatz mit Musik-Downloads klettert auf 50 Millionen Euro
Vergangenes Jahr mehr als 26 Millionen Downloads in Deutschland
Zwei Drittel aller Stücke von Männern heruntergeladen
Käufer digitaler Musik im Schnitt acht Jahre jünger als CD-Käufer
BITKOM veröffentlicht Online-Leitfaden für Autoren und Künstler
Berlin, 26. Februar 2007 - Im vergangenen Jahr haben die Deutschen so viel Musik auf ihre Computer heruntergeladen wie nie zuvor. Die Anzahl der Downloads von Einzelsongs und Alben kletterte auf 26 Millionen, der Umsatz auf 48 Millionen Euro. Damit ist der Markt gegenüber 2005 um rund ein Drittel gewachsen. Das teilte der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) heute in Berlin mit. Grundlage für die Angaben ist eine Erhebung des Marktforschungsinstituts GfK Panel Services für den BITKOM. „Mit 60 Millionen Euro werden die Umsätze 2007 nun voraussichtlich erstmals die Marke von 50 Millionen Euro knacken. Wir rechnen mit 33 Millionen herunter geladenen Einzelsongs und Alben in Deutschland“, sagte BITKOM-Vizepräsident Jörg Menno Harms.
Der Erfolg des digitalen Musikmarkts geht vor allem auf die Nachfrage von Männern zurück. Nur jedes dritte Stück wird derzeit von einer Frau heruntergeladen. Ähnlich deutlich ist das Bild bei der Altersstruktur. Etwa 45 Prozent aller Käufer digitaler Musik sind jünger als 30 Jahre. Das Durchschnittsalter liegt bei 31 Jahren. Zum Vergleich: Bei physischen Tonträgern wie CDs beträgt das Durchschnittsalter der Kunden im Moment etwa 39 Jahre. Käufer digitaler Musik sind damit im Schnitt acht Jahre jünger als CD-Käufer
Mit einfachen Bezahlsystemen versuchen die Anbieter, noch mehr Menschen für Musikdownloads zu begeistern. So lassen die meisten Online-Shops ihre Kunden zwischen mehreren Zahlungsarten wählen. Neben Kreditkarte, Lastschrift oder Vorkasse haben sich im Web spezielle Internet-Bezahlsysteme etabliert. Wie sie funktionieren, erklärt der BITKOM in einem neuen Leitfaden. Darin wird auch beschrieben, wie Künstler und Verleger die Nutzung ihrer Werke im Internet regulieren können. „Ein modernes digitales Rechte-Management ermöglicht es, Inhalte flexibel zu vermarkten. Das gilt nicht nur für große Medienkonzerne“, sagte BITKOM-Vizepräsident Jörg Menno Harms.
Der Leitfaden „Online-Content: Vertrieb, Vergütung und DRM“ steht auf der Homepage des BITKOM zum kostenlosen Download bereit unter: http://www.bitkom.org/de/politik/43618_43789.aspx
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February 26, 2007
Würmer in USB-Sticks und MP3-Playern
Würmer in USB-Sticks und MP3-Playern - Der Panda Software Malware Wochenrückblick
Duisburg, 26.02.2007 - Die Auswertungen der Infizierungen der vergangenen Woche haben einmal wieder gezeigt, dass proaktive Erkennungstechnologien ein notwendiger Bestandteil von Sicherheitslösungen sind: Bei allen drei Schädlingen, die aufgrund ihrer Verbreitung in der vergangenen Woche aufgefallen sind, handelt es sich um nicht identifizierte, neue Exemplare, die zu keiner bekannten Malware-Familie gehören. Diese sind der Trojaner Burglar.A sowie die beiden Würmer USBToy.A und Naiba.A.
Der Burglar.A Trojaner kann für betroffene User auf vielfältige Weise schädlich sein. Er erschleicht sich die Aufmerksamkeit des Anwenders, indem er angibt, eine Eilmeldung über den Gesundheitszustand des Premierministers von Australien zu überbringen. Einige bekannte Betreffzeilen lauten: „Prime Minister survived a heard attack“ oder „The life of the Prime Minister is in grave danger“. Der Trojaner nutzt zwei verschiedene Verbreitungswege. Er versteckt sich entweder im Anhang einer ausführbaren Datei in einer E-Mail Nachricht oder auf einer Webseite, die über einen Link in einer Junk Mail angeklickt wird. Wird die angehangene Datei geöffnet oder der Link angeklickt, installiert sich Burglar.A selbständig auf den entsprechenden Computer. Der Programmierer der Malware erhält daraufhin vom Trojaner Informationen zum infizierten Rechner (IP, Standort, etc) über Google Maps. Sobald er die entsprechende Karte öffnet, bekommt er alle nötigen Details, um den Rechner zu lokalisieren.
Zudem lädt Burglar.A folgende Trojaner herunter:
- Keylog.LN: Auf der Suche nach User-Logins protokolliert er Tastaturanschläge mit.
- Banker.CLJ: Verhindert das Laden von Webseiten zu Online Bankdiensten und ersetzt diese durch eine von ihm generierte Seite, auf der Anwender zur Eingabe von vertraulichen Daten aufgefordert werden.
- FileStealer.A: Installiert einen Webserver auf dem infizierten Rechner. Indem der Programmierer über eine Webseite Zugriff auf diesen Webserver erhält, kann er den Computer ferngesteuert kontrollieren.
- Step.P: Hindert den User daran, Webseiten von Sicherheitsunternehmen zu öffnen.
Die beiden aktivsten Würmer der vergangenen Woche waren USBToy.A und Naiba.A. Beide Eindringlinge verbreiten sich über USB-Sticks, MP3-Player und weitere USB-Geräte.
Wenn zwischen dem verseuchten USB-Stick und einem Computer eine Verbindung aufgebaut wird, kopiert USBToy.A sich in eine versteckte Datei und infiziert den Computer. Bei jedem Neustart öffnet sich auf dem Windows Desktop ein Fenster, in dem chinesische Schriftzeichen angezeigt werden.
Der Naiba.W Wurm kopiert hingegen nicht nur seinen eigenen Code, sondern ebenso die Datei „autorun.exe“ auf den infizierten Computer, und zwar auf allen Laufwerken. Er deaktiviert Prozesse von Sicherheits-Tools und verändert die Windows Registry Einträge. Eine dieser Veränderungen betrifft den Cryptsvc Service, der den User darüber informieren soll, dass Modifikationen stattgefunden haben. Der Naiba-Wurm hindert den User beispielsweise daran, den Notepad zu öffnen und die Option versteckte Dateien anzuzeigen.
Ansprechpartner:
Frau Margarita Mitroussi
E-Mail: mmi@panda-software.de
Telefon: 02065 / 961 - 320
Fax: 02065 / 961 - 195
Zuständigkeitsbereich: Presse und PR
Über bydata AG, Panda Software Deutschland:
Das Unternehmen wurde 1990 in Bilbao, Spanien, gegründet. Heute verfügt Panda Software weltweit über Niederlassungen und vertreibt seine Produkte über ein Partner-Netzwerk in über 50 Ländern.
Panda Software legt großen Wert auf einen kostenfreien 24-Stunden Service, auch an Sonn- und Feiertagen.
Über PandaLabs, das Panda Software Forschungslabor
Seit 1990 ist es Aufgabe des Panda Virenlabors neue Bedrohungen so schnell wie möglich zu analysieren, um alle Kunden zuverlässig schützen zu können.
Mehrere verschiedene Teams, jedes auf eine bestimmte Malware Art (Viren, Würmer, Trojaner, Spyware, Phishing, Spam, usw.) spezialisiert, arbeiten 24 Stunden 7 Tage die Woche, um einen weltweiten Schutz zu gewährleisten.
Um dies zu erreichen, werden die Teams durch die TruPrevent™ Technologie unterstützt. Diese arbeitet wie eine Art weltweites Früh-Warnsystem, bestehend aus strategisch verteilten Sensoren, um neue Bedrohungen zu neutralisieren und sie an PandaLabs zur Detailanalyse zu senden.
(Weitere Informationen unter www.pandasoftware.com/…).
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February 26, 2007
Besser arbeiten im Büro!
Es gibt immer neue Möglichkeiten, die Büroarbeit effektiver und besser zu gestalten. Das große deutsche Internetportal Buero.info präsentiert alles, was man wissen muss, um Büroarbeit und -alltag zu optimieren.
Seevetal, 26.02.2007 - Auch im Büro gilt: Man kann nicht alles wissen - aber wenn man weiß, wo man Wissen findet, macht die Büroarbeit einfach mehr Spaß. Das große deutsche Internetportal Buero.info präsentiert eine riesige Menge Informationen, die den Büroalltag optimieren und erleichtern. Die große Informationsmenge wird übersichtlich in den Bereichen Büro-/Arbeitswelt, Recht & Steuern, Büro-Wissen, Computer & Internet und Infothek präsentiert.
Unter Büro-/Arbeitswelt werden unter anderem Tipps zur effektiven Büroarbeit und Ergonomie gezeigt. Und wenn im Büro nur die Köpfe rauchen sollen, empfiehlt sich ein Klick auf Das rauchfreie Büro.
Sich als Laie wirklich mit Recht und Steuern auszukennen, ist wohl kaum möglich. In vielen Fällen lohnt sich ein Besuch der umfangreichen Rubrik Recht & Steuern, in der zahlreiche Gerichtsurteile und Steuertipps für Arbeitnehmer und Selbständige zu finden sind.
In den meisten Büros wird Windows und das Office-Paket genutzt. Unter dem Menüpunkt Büro-Wissen werden leicht verständliche Tipps u. a. für Word, Excel und Windows präsentiert. Zum Beispiel auch, wie die automatische Großschreibung am Anfang jeder Zeile ganz einfach wieder ausgeschaltet werden kann.
Mit Virus ins Büro, muss manchmal sein - ein Virus im Computer, sollte niemals sein. Computer & Internet widmet sich unter dem Menüpunkt Aktueller Virenschutz dem Thema Viren. Aber auch E-Learning, Computerliteratur, Voice over IP, Softwaretests und Domaininformation kommen zum Zuge.
Die Infothek bietet Informationen, die Büromenschen ständig brauchen, wie Verzeichnisse von Büro-Bringdiensten und Restaurants, sowie Informationen, von denen man gerade im Notfall wissen sollte, wo man sie finden kann, wie z.B. EC-Automaten, sowie Bank- und Postleitzahlen. Und wer bei der Arbeit ein bisschen Abwechslung braucht, dem sei die amüsante Zeitreise mit vielen historischen Bildern von Computern, Büroalltag und Büromaschinen ans Herz gelegt.
Pressekontakt, ID Medien Verlag, Verlag für Internetdienste und digitale Medien e.K., Doris Fraccalvieri, Fleestedter Ring 5, 21217 Seevetal, Telefon: 0180 / 3 203 323, E-Mail: post@buero.info, Webseite: http://www.buero.info Ansprechpartner: Frau Doris Fraccalvieri
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February 26, 2007
Erfolgreiche Siemens-Forschung: Passives optisches Zugangsnetz mit schnellerer Datenübertragung und größerer Reichweite
Erfolgreiche Siemens-Forschung: Passives optisches Zugangsnetz mit schnellerer Datenübertragung und größerer Reichweite
München, 19.02.2007
Im Rahmen eines von der Europäischen Union geförderten Innovationsprojektes ist es einem Forscherteam von Siemens Networks erstmalig gelungen, über ein passives optisches Zugangsnetz eine Datenübertragungsrate von 10 Gigabit pro Sekunde fehlerfrei zu übertragen. Das ist eine Vervierfachung der bisher möglichen Geschwindigkeit. Gleichzeitig konnte zum ersten Mal eine Entfernung von 100 Kilometern zwischen Netzknoten und Teilnehmer, der sogenannten letzten Meile, überbrückt werden. Heute können Subscriber im Umkreis von bis zu 20 Kilometern angeschlossen werden. Mit diesen Forschungserfolgen rückt die nächste Generation von Teilnehmeranschlusstechnik, die optische Netze leis-tungsfähiger und kostengünstiger macht, in greifbare Nähe.
Schon vor kurzem hat Siemens Networks im Zusammenhang mit optischen Netzen einen Weltrekord gemeldet: Innerhalb eines Versuchaufbaus wurden im optischen Kernnetz eines Betreibers 107 GBit pro Sekunde übertragen. Im kommerziellen Betrieb sind momentan in diesem Netzbereich Datenraten von bis zu 40 GBit pro Sekunde möglich. Nun hat das Forscherteam von Siemens eine neue Höchstgeschwindigkeit erreicht – diesmal im optischen Zugangsnetz.
Die derzeit bekannteste Technologie für das Zugangsnetz ist Digital Subscriber Line (DSL). Sie bietet Datenraten von bis zu 50 MBit pro Sekunde. DSL nutzt die bereits ver-legte Kupfer-Doppelader des Telefonnetzes. Zukünftige Dienste wie Video-on-Demand, Videokonferenzen, Triple Play, Voice-over-IP, digitales Fernsehen und HDTV (High De-finition TV) erfordern jedoch Zugangsnetze mit noch höheren Datenraten. Der Glasfaserteilnehmeranschluss ermöglicht die notwendigen Bandbreiten.
Heutige GPON (Gigabit PON)-Zugangsnetze arbeiten mit Datenraten von 2,5 Gigabit pro Sekunde aus dem Netz zum Teilnehmer (downstream) und 1,2 Gigabit pro Sekunde vom Teilnehmer ins Netz (upstream). Über eine zentrale Einrichtung können Teilneh-mer im Umkreis von bis zu 20 Kilometern angeschlossen werden. Sollen Teilnehmer erreicht werden, die weiter entfernt wohnen, wird ein zusätzliches System benötigt – selbst dann, wenn die Kapazität des ersten Knotens noch nicht ausgelastet ist. Zudem ist die Zahl der Teilnehmeranschlüsse pro Knoten auf 64 beschränkt.
Um PON-Systeme weiter zu optimieren, beteiligt sich Siemens Networks an dem von der Europäischen Union geförderten Innovationsprogramm „Multi Service Access Everywhere“. Für das Teilprojekt „Extended Reach PON Systems“ hat Siemens den Prototypen eines neuen PON-Systems entwickelt. Mit diesem System gelang es, die Daten-übertragungsraten auf 10 Gigabit pro Sekunde downstream und 2,5 Gigabit pro Sekunde upstream zu erhöhen. Gleichzeitig wurde die Reichweite zwischen Netzknoten und Teilnehmer auf 100 Kilometer ausgebaut und die Anzahl der Teilnehmeranschlüsse pro Verteilerknoten auf 512 ausgeweitet.
Mit dem neuen PON-System können Netzbetreiber ihren Kunden pro Knoten sowohl mehr Bandbreite zur Verfügung stellen als auch Teilnehmer in dünner besiedelten Ge-bieten kostengünstig anschließen. Zudem lassen sich über den höheren Teilerfaktor in Stadtgebieten wesentlich mehr Teilnehmer an ein System anbinden. Gleichzeitig macht das neue System die heute üblichen Konzentrator-Einrichtungen überflüssig, die den Datenverkehr lokal zusammengefasst und verteilt haben. Künftig können Teilnehmer direkt an das Kernnetz angeschlossen werden.
„Vor dem Hintergrund des erhöhten Bandbreitenbedarfs hat der Markt für optische Net-ze in den letzten Jahren einen enormen Aufschwung erfahren“, erklärte Christian Un-terberger, President Fixed Networks bei Siemens Networks. „Das beflügelt nun auch Forschung und Entwicklung. Wir sind sehr zuversichtlich, dass wir bis zum Jahr 2009 die Systeme der nächsten PON-Generation bis zur endgültigen Marktreife weiterentwi-ckeln können.“
Bei der Forschung zum neuen PON-System hat Siemens einen optischen Verstärker eingesetzt, den sogenannten Erbium-doped Fiber Amplifier (EDFA). Nur damit kann die hohe Reichweite und eine große Teilnehmerzahl erreicht werden. Die mit dem Element Erbium dotierten Glasfasern verstärken das Signal breitbandig und erlauben die Realisierung langer Übertragungsstrecken mit hoher Bandbreite. Diese Einrichtung wurde von Siemens so entwickelt, dass eine rein optische bi-direktionale Verstärkung möglich wird. Das Resultat: Mit einem einzigen kompakten Gerät werden sowohl die optischen Signale vom Endkunden zur Zentrale als auch die Signale von der Zentrale zum Teil-nehmer verstärkt.
Hintergrund Passive Optische Netze:
Passive Optische Netze (PON) bilden die Grundlage für moderne, bandbreitenstarke Zugangsnetze. Sie werden zur Realisierung der sogenannten Fibre to the Home-Technik (FTTH) benötigt. Dabei wird anstelle des üblichen Kupferkabels ein Glasfasernetz bis zum Endkunden verlegt. Durch die optische Übertragung von Signalen per Glasfaser lassen sich höhere Übertragungsraten und größere Reichweiten erzielen. Bei PON sind alle Teilnehmer über einen Leistungsteiler (Splitter) mit einer einzigen zentralen Einrichtung verbunden. Zudem arbeitet das Netz mit rein passiven Elementen und ist daher wartungsarm und energiesparend. PON ermöglichen neue Anwendungen wie Video-on-Demand in HDTV-Qualität.
Hintergrund zu „Extended Reach PON Systems“
Extended Reach PON Systems ist eines der Teilprojekte von „Multi Service Access
Everywhere“ (MUSE). MUSE ist ein Innovationsprojekt innerhalb des gerade laufenden sechsten Rahmenprogramms der Europäischen Kommission, FP6, zur Förderung von Forschung und Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologien.
Ziel des Teilprojekts Extended Reach PON Systems war, die Datenübertragungsraten auf 10 Gigabit pro Sekunde downstream und 2,5 Gigabit pro Sekunde upstream zu er-höhen. Gleichzeitig sollte die Reichweite auf 100 Kilometer ausgebaut und die Anzahl der Teilnehmeranschlüsse pro Verteilerknoten auf 512 ausgeweitet werden. Das Projekt startete 2006 und wird bis April 2007 offiziell beendet sein. An Extended Reach PON Systems sind neben Siemens auch die Universitäten von Eindhoven und Essex, Heinrich-Hertz-Institut Berlin der Fraunhofer Gesellschaft sowie führende europäische Netzbetreiber beteiligt. Die Universitätsinstitute untersuchen dabei spezielle technologische Teilaspekte, die Betreiber spezifizieren die Eigenschaften des Systems und dessen Ap-plikationen. Das vereinbarte Ziel konnte nun vor kurzem mit dem PON-Prototypen erreicht werden. Als nächster Schritt werden gemeinsame Tests mit den beteiligten Netz-betreibern durchgeführt.
Weiterführende Links:
MUSEwww.ist-muse.org/
Siemens Networks GmbH & Co KG
Siemens Networks* schafft im Dialog mit seinen Kunden zukunftsweisende Kommunikationslösungen, die Netzbetreiber und Service Provider bei der Umsetzung ihrer Geschäftsziele optimal unterstützen. Dabei bringt Siemens Networks Innovationskraft, weltweite Erfahrung und unübertroffene Umsetzungskompetenz in allen Bereichen der Sprach- und Datenkommunikation ein. Als Innovationsführer setzt Siemens Networks Trends für eine Kommunikation, die heute und in Zukunft zum Erfolg der Kunden beiträgt. Siemens Networks ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Siemens AG und ist in rund 100 Ländern aktiv.
* Siemens Networks wird in ein 50:50 Joint Venture mit der Netzwerksparte der Firma Nokia übergehen. Das neue Unternehmen, Nokia Siemens Networks, wird ein führendes Unternehmen in der Telekommunikationsbranche sein und starke Positionen in den wichtigen Wachstumsfeldern Infrastruktur und Services für Fest- und Mobilfunknetze einnehmen. Nokia Siemens Networks wird insbesondere bei der Konvergenz von Festnetz- und Mobilkommunikation entscheidende Akzente am Markt setzen. Nokia Siemens Networks wird seine Geschäftstätigkeit voraussichtlich im ersten Quartal 2007 aufnehmen. Dies steht unter dem Vorbehalt, dass die Bedingungen für das Closing vollständig erfüllt sind und sich die Vertragspartner in den Detailfragen zur Umsetzung geeinigt haben.
Mehr über Siemens Networks unter: http://www.siemens.de/networks - Informationsnummer: SN FN 2007 02.05 d, Pressereferat Siemens Networks GmbH & Co KG, Marion Bludszuweit, 81359 München, Tel.: +49-89 722 37237 ,marion.bludszuweit@siemens.com
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February 23, 2007
Fastix frei: Fünf Ordnungsstrafen abgesessen
29 Tage Ordnungshaft aus 5 Verfahren sind abgesessen, Fastix wieder auf freiem Fuß und die Rotglut.org wieder erreichbar. Gegen den streitbaren Webautor wurde wegen mehrerer Aussagen und unterlassener Gegenerklärungen bzw. Löschungen Ordnungshaft verhängt. Fastix vermeldet beste Gesundheit, Freiheit von Zahnschmerz und Gerichtsbescheide über abgelehnte EVs seiner Gegner in großer Zahl, zugeschickt von Gerichten überall in Deutschland. Quelle & Infos
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February 23, 2007
Neue Sommerzeit in den USA kann IT, Buchungen und Reisen beeinflussen
Kalenderfunktionen, Finanztransaktionen und Reisen in die USA besonders betroffen
Unternehmen sollten Mitarbeiter auf mögliche Probleme hinweisen
Berlin, 23. Februar 2007 – Die in diesem Jahr veränderte Zeit-Umstellung in den USA von Winter- auf Sommerzeit im März kann Auswirkungen auf die IT in Unternehmen und bei Verbrauchern haben. Darauf weist der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) hin. „Die veränderte Zeitumstellung ist zwar bei weitem nicht mit dem Jahr-2000-Problem vergleichbar. Aber Kalenderfunktionen, Reisen und Finanztransaktionen von Unternehmen und Verbrauchern können in der Übergangszeit bis Ende März betroffen sein“, sagt Stephan Ziegler, Software-Experte beim BITKOM. Software-Updates würden zwar viele Risiken ausschließen, doch keine hundertprozentige Sicherheit vor Fehlern garantieren. So können mit Zeitstempeln versehene Datensätze wie beispielsweise Finanztransaktionen bei der Prüfung – mangels plausibler Zeitangabe – automatisch abgewiesen werden oder eingetragene Fristen und Termine in Kalenderfunktionen auf PDAs oder Computern um eine Stunde verschoben sein. Zudem kann es bei automatisch generierten Reiseplänen für Nordamerika zu falschen Zeitangeben kommen. „Unternehmen sollten sich bei den Herstellern der eingesetzten Software erkundigen, inwieweit ihre Systeme betroffen sein können und ob Updates verfügbar sind“, sagt Ziegler. Bei von dem Problem betroffenen geschäftskritischen Systemen sollte die verantwortliche IT-Abteilung der Unternehmen die Mitarbeiter darauf hinweisen, dass am 11. und 12. März Störungen auftreten können.
Zum Hintergrund: Aufgrund des „Energy Policy Act of 2005“ beginnt seit diesem Jahr die Sommerzeit in den USA drei Wochen früher als in den vergangenen Jahren, nämlich am zweiten Sonntag im März statt am ersten Sonntag im April. Sie endet zudem am ersten Sonntag im November statt am letzten Sonntag im Oktober. Der Start verschiebt sich also in diesem Jahr auf den 11. März. Damit verändert sich bis zum Beginn der Sommerzeit in Europa am 25. März auch die Zeitdifferenz beispielsweise zwischen Deutschland und der amerikanischen Ostküste von bislang sechs auf dann sieben Stunden.
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February 23, 2007
Neue GEZ-Regeln für Computer verwirren PC-Nutzer
BITKOM klärt auf, welche Geräte gebührenpflichtig sind und was Privatnutzer und Unternehmen beachten müssen Niedrige Pauschalabgabe könnte Bürokratie verringern Berlin, 21. Februar 2007 – Mittelständler und Freiberufler klagen seit Jahren über zu viel Bürokratie und eine hohe Abgabenlast – doch neuerdings müssen mehrere Hunderttausend von ihnen einen weiteren Obolus entrichten: Für internetfähige Computer und Handys verlangt die GEZ seit Anfang 2007 Rundfunkgebühren. „Wegen der unübersichtlichen Gebührenstruktur ist vielen aber noch nicht klar, ob sie betroffen sind“, sagt Thomas Mosch, Mitglied der Geschäftsleitung des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM). „Viele müssen extra zahlen, obwohl sie das magere Internet-Angebot von ARD und ZDF nicht nutzen.“ Der BITKOM erklärt, wie die neuen Regeln zu verstehen sind und welche Rechte die PC-Nutzer haben. 1. Alle PC-Nutzer werden GEZ-Kunden Wer bereits GEZ-Kunde ist, kommt zwar um die neue Monatsgebühr von 5,52 Euro herum. Doch viele Selbstständige nutzen im Büro weder Radio noch TV – deshalb werden sie jetzt für den PC zur Kasse gebeten. Gleiches gilt für Rundfunk-Muffel mit privatem Computer. Wohn- und Betriebsräume betrachtet die GEZ dabei streng getrennt: Ein angemeldeter Fernseher im Wohnzimmer entbindet Freiberufler nicht von der PC-Gebühr im Home Office. 2. Auch moderne Handys und PDAs sind gebührenpflichtig Dieselben Regeln gelten für Handys der neuesten Generation: Für UMTS-Telefone ist die PC-Gebühr ebenfalls fällig, wenn nicht bereits ein anderes Gerät bei der GEZ registriert ist. Auch internetfähige Taschencomputer haben die Gebührenfahnder im Visier. 3. Jede Firmen-Filiale muss extra zahlen Die PC-Gebühr wird nicht pro Rechner fällig, sondern pro Standort. Betriebe mit mehreren Filialen müssen den Obolus für jedes Firmengrundstück extra zahlen. Wichtiger Hinweis: Handys und Laptops sollten einem Betriebsgrundstück zugeordnet und am besten im Inventarverzeichnis eintragen werden. Nur dann sind die mobilen Geräte von einer separaten Gebühr befreit. 4. Für Betriebe gibt es keinen Ausweg Technische Tricks helfen nicht gegen die GEZ: So spielt es für die Gebühreneintreiber keine Rolle, ob der Rechner tatsächlich ans Netz angeschlossen ist. Rechtlich zählt allein, ob er es sein könnte – und prinzipiell ist heute jeder Computer internetfähig. Auch spezielle Blockier-Programme ändern nichts an der Gebührenpflicht, ebenso wenig der Ausbau von Lautsprechern oder Soundkarten. Außerdem: Firmen müssen ihre Steuererklärung elektronisch abgeben. Daher kann die GEZ getrost annehmen, dass jeder noch so kleine Betrieb einen PC nutzt. 5. Bei privaten Nutzern tut sich die GEZ schwerer Privatpersonen kann die GEZ schwerer nachweisen, dass sie Gebühren zahlen müssen. Der Grund: Die GEZ ist keine Behörde, sondern ein Dienstleister der Rundfunkanstalten. Deshalb darf sie zum Beispiel keine Wohnungen durchsuchen – niemand muss ihre Fahnder reinlassen. So lange die GEZ kein Gericht bemüht, kann sie auch niemanden zu einer Auskunft zwingen, ob er zu Hause Radio hört oder fernsieht. Das Gleiche gilt für die Computer-Nutzung. Doch aufgepasst: Wer eine Homepage betreibt, dürfte als Gebührenverweigerer auf dünnem Eis stehen. Denn dann liegt der Verdacht nahe, dass ein privater Internet-PC im Spiel ist. Die Hightech-Branche fordert seit langem, die komplizierten GEZ-Regeln zu vereinfachen. So plädiert der BITKOM für eine niedrige Rundfunkabgabe, die alle Haushalte und Unternehmen zahlen. „Ein wissenschaftliches Gutachten des Bundestags hat gezeigt, dass diese Medienabgabe bei neun bis elf Euro liegen könnte“, erklärt Geschäftsleiter Thomas Mosch. Das ist weniger als der heutige GEZ-Volltarif von 17,03 Euro. „Damit könnte man die überbordende Bürokratie der GEZ abbauen und die Schnüffelpraxis einstellen“, betont Mosch. „Auch müsste man nicht ständig die Regeln ändern, wenn neue Hightech-Geräte auf den Markt kommen.“ Ergebnis der Proteste von Verbänden und Bürgerinitiativen: Die Ministerpräsidenten der Länder haben im Oktober angekündigt, dass sie die Rundfunkfinanzierung zum Jahr 2008 neu regeln wollen.
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February 23, 2007
IT-Spezialisten bei Zeitarbeitsfirmen besonders gefragt
Wirtschafts-Informatiker und Wirtschaftsingenieure haben momentan besonders gute Chancen / Übernahmechancen für IT-Fachkräfte besser als für den Durchschnitt der Zeitarbeiter
München, 23.02.2007 - Der wirtschaftliche Aufschwung der vergangenen Monate hat der Zeitarbeit Aufwind gebracht. Zunehmend bedeutender wird die Arbeitnehmerüberlassung dabei gerade auch in hoch qualifizierten Berufen. So sind neben Ingenieuren und Finanzexperten derzeit vor allem IT-Fachkräfte besonders gefragt. Das berichtet die IT-Wochenzeitung COMPUTERWOCHE in ihrer aktuellen Ausgabe (8/2007).
Bedarf an flexiblen Beschäftigungsverhältnissen melden die Unternehmen momentan in allen Bereichen der IT. Die Personalvermittler suchen vor allem nach IT-Fachkräften mit Ausbildung oder Studium, die mindestens zwei bis drei Jahre Berufserfahrung mitbringen. „Die Kunden wollen Produktivität vom ersten Tag an“, sagt Petra Timm, Sprecherin des Personaldienstleister Randstad gegenüber der COMPUTERWOCHE.
Besonders gute Perspektiven haben derzeit auch Wirtschafts-Informatiker und Wirtschaftsingenieure, denn „alles, was mit der Schnittstelle zwischen IT und BWL zu tun hat, gehört zu den Themen, die immer wichtiger werden“, so Christina Mankus, Leiterin des Geschäftsbereichs IT beim Personaldienstleister DIS AG. Auch für Hochschulabsolventen, die Praktika absolviert haben, oder für Umschüler bieten Zeitarbeitsfirmen oft einen geeigneten Markt.
Die Übernahmechancen stellen sich für die IT-Fachkräfte besser dar als für den Durchschnitt der Zeitarbeiter, die bei den Personaldienstleistern und nicht bei den Unternehmen selbst angestellt sind. „Im Laufe eines Jahres verlieren wir ungefähr die Hälfte unserer Mitarbeiter“, berichtet Thorben Clausen, der bei Randstad für die Vermittlung von IT-Fachleuten zuständig ist, der COMPUTERWOCHE.
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February 21, 2007
TELE2 geht gegen WISO-Beitrag ZDF vor
TELE2 geht gegen WISO-Beitrag vor
21.02.2007 - 18:37 Uhr, TELE2 [Pressemappe]
Düsseldorf (ots) - Das Düsseldorfer Telekommunikationsunternehmen
TELE2 setzt sich gegen das ZDF Verbrauchermagazin WISO zur Wehr. In
der Sendung vom vergangenen Montag, 19. Februar 2007, zum Thema
“Telefonwerbung” greift das TV-Magazin WISO den Fall eines Ehepaares
auf, das TELE2 unterstellt, ohne Auftrag den Telefonanschluss auf die
Sparvorwahl 0 10 13 umgestellt zu haben. Fakt jedoch ist: Der Bericht
basiert auf falschen Aussagen, denn in dem von WISO geschilderten
Fall liegt nachweislich ein Auftrag vor.
“Wir sind immer bereit, zu Fehlern zu stehen, die wir zu
verantworten haben”, sagt Hermann Riedl, Geschäftsführer von TELE2
Deutschland. “Nicht bereit sind wir aber, Aussagen einzelner
Verbraucher auf uns sitzen zu lassen, die nachweislich nicht korrekt
sind.” Aus diesem Grund hat TELE2 bereits rechtliche Schritte gegen
das Verbrauchermagazin WISO eingeleitet und auch das Ehepaar Schelenz
aus Oberbayern abgemahnt. Denn die in dem WISO-Beitrag erhobenen
Vorwürfe des Ehepaares Monika und Klaus Schelenz, keinen Auftrag
erteilt zu haben, trotzdem aber auf die TELE2 Sparvorwahl 0 10 13
voreingestellt worden zu sein und grundlos Rechnungen von TELE2
erhalten zu haben, sind falsch. Die Ehefrau des Anschlussinhabers,
Monika Schelenz, erteilte TELE2 bereits im Januar 2006 einen
telefonischen Auftrag. Nachweisen kann TELE2 diese Auftragserteilung
durch eine Tonbandaufzeichnung, die bei TELE2 grundsätzlich für jeden
telefonischen Auftrag existiert. Auch für das Ehepaar Schelenz liegt
TELE2 ein solcher Tonbandmitschnitt vor, der unter
http://www.tele2.de/downloads/070221_schelenz.mp3 angehört werden
kann.* Dieser Tonbandmitschnitt beweist deutlich: Monika Schelenz hat
TELE2 unmissverständlich ihr explizites Einverständnis zur
Voreinstellung des Telefonanschlusses auf TELE2 gegeben.
In einem Massengeschäft wie dem Telekommunikationsmarkt bleiben
einzelne Beschwerden bedauerlicherweise nicht aus. Bei TELE2 liegt
diese Beschwerderate bei weniger als 0,01 Prozent. Umso enttäuschter
ist TELE2 von der Redaktion des Verbrauchermagazins WISO, die den
inzwischen über ein Jahr alten Einzelfall des Ehepaares Schelenz
scheinbar ungeprüft übernommen und auch TELE2 nicht die Möglichkeit
zur Aufklärung gegeben hat. “Als zweitgrößter alternativer
Telekommunikationsanbieter mit über 2,5 Millionen
Pre-Selection-Kunden kann TELE2 es sich gar nicht leisten, unseriöse
Werbung zu betreiben” konstatiert Hermann Riedl. “Es ist für uns
darum vollkommen unverständlich, dass uns bei solch massiven
Vorwürfen nicht einmal die Möglichkeit zur Aufklärung des Falls
gegeben wird.” Da es sich bei den Vorwürfen des Ehepaares Schelenz
nachweislich um falsche Aussagen handelt, fordert TELE2 von WISO
jetzt eine Gegendarstellung.
* Aus Datenschutzgründen wurden in diesem Tonbandmitschnitt einige
persönliche Angaben unkenntlich gemacht.
Abdruck honorarfrei. Belegexemplar erbeten.
Hintergrundinformationen:
Tonbandmitschnitte dienen dem Nachweis einer mündlichen Auftragserteilung. Ähnlich
wie in einem schriftlichen Auftragsformular ist darum der Wortlaut
einer telefonischen Auftragserteilung eingehend rechtlich geprüft und
auch mit der Deutschen Telekom AG abgestimmt. Denn sie muss als
Anschlussbetreiberin die Voreinstellung auf eine Sparvorwahl
vornehmen. Aus Datenschutzgründen wird nur die Auftragserteilung
mitgeschnitten - und nicht das gesamte Informationsgespräch. Jeder
Verbraucher wird vor der Aufzeichnung seiner Auftragserteilung vorab
um sein Einverständnis gebeten. Nur, wer dieses Einverständnis
erteilt, kann telefonisch einen Auftrag erteilen. Wer sich gegen eine
Aufzeichnung seines Auftrags ausspricht, kann TELE2 nur auf
schriftlichem Weg einen Auftrag erteilen.
Ehefrauen können für ihre Ehemänner Verträge abschließen. Danach kann jeder
Ehepartner Geschäfte des täglichen Lebens abschließen.
Telekommunikationsverträge gehören zu solchen Geschäften des
täglichen Lebens.
Telefonmarketing ist nicht grundsätzlich verboten. Zu Werbezwecken angerufen werden
dürfen Verbraucher, die ihre Zustimmung gegeben haben, zu
Marketingzwecken auch telefonisch kontaktiert werden zu dürfen - so
sagt es der Gesetzgeber in der Bundesrepublik Deutschland im UWG, §7,
Absatz 2. Nur solche Verbraucher werden von TELE2 kontaktiert. TELE2
betreibt folglich keine vom Verbrauchermagazin WISO so bezeichneten
“Cold calls”. Dass für jeden kontaktierten Kunden eine
Einwilligungserklärung vorliegt, sichern TELE2 renommierte
Adresslieferanten vertraglich zu, bei denen TELE2 die Adressen
erwirbt. Entsprechend sind sämtliche, für TELE2 tätige
Vertriebspartner vertraglich verpflichtet, nur solche Verbraucher zu
Marketingzwecken telefonisch zu kontaktieren, bei denen eine solche
Einwilligungserklärung vorliegt. Jeder Verbraucher, der generell
nicht an Direktwerbemaßnahmen interessiert ist, hat die Möglichkeit,
sich einerseits in die TELE2 eigene Robinson-Liste oder aber - sofern
überhaupt keine telefonische Werbung gewünscht wird - in die
bundesweit geführte Robinson-Liste eintragen zu lassen.
Für weitere Informationen, Fotos, Screenshots oder Interviews wenden
Sie sich bitte an:
TELE2 Pressebüro
c/o cayenne PR
Vivian Stürmann/Brita Schirrmeister
Rheinallee 9, 40549 Düsseldorf
Telefon: 0211 - 97769 - 146
Telefax: 0211 - 97769 - 410
Mail: presse@TELE2-Business.com
Web: www.TELE2.de
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February 21, 2007
Host Europe schaltet mp3flat.com ab
Heute gegen 17 Uhr ist der Webradiodienst mp3flat abgeschaltet worden. Die Betreiber sehen den Betrieb der Plattform durch das Recht auf Privatkopie gedeckt. Ein Urteil wird auf den 28.2. erwartet, eine Woche davor knickte Hoster HostEurope vor der GEMA ein, die mit einer einstweiligen Verfügung gedroht hatte. Mehr&Quelle
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February 21, 2007
FTPWelt Betreiber Bewährungsstrafen
Wie heise berichtet, ist heute der Strafprozess in Sache FTPWelt am Landgericht Mühlhausen zum Abschluss gekommen. Die beiden Brüder Daniel und Thomas R. wurden von der 6. großen Wirtschaftsstrafkammer des Gerichts als Haupttäter für schuldig befunden, die illegale Warez Seite (Portal FTPWELT) gegründet und betrieben zu haben. Der Rechtsanwalt Bernhard S. wurde in dem Urteil als Beihelfer erkannt, jedoch hatte Bernhard S. bestritten, dass er Kenntnis von den Inhalten der Webseite gehabt hat.
Der 22 jährige Daniel R. bekam eine Haftstrafe von 23 Monaten, die zu Bewährung ausgesetzt ist. Er muss zusätzlich 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und 6000 EURO Strafe bezahlen, dabei wand das Gericht Jugendstrafrecht an.
Der andere Bruder Thomas R. bekam eine Haftstrafe von 16 Monate die auch zu Bewährung ausgesetzt wurde, jedoch muss er 70.000 EURO Strafe zahlen. Der Anwalt Bernhard S. erhielt 10 Monate Haftstrafe zur Bewährung, er muss zusätzlich 90.000 EURO Strafe zahlen, die wie auch die Geldstrafen von den beiden Brüdern soll an gemeinnützigen Organisationen zugute kommen.
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February 21, 2007
Überraschung bei der Berechnung der Lebenserwartung übers Internet
Überraschung bei der Berechnung der Lebenserwartung übers Internet
Nicht alles wird kostenlos angeboten - nicht alles muss aber auch bezahlt werden.
Versteckt sich die Zahlungspflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste.
Die Klägerin betreibt diverse Internetprojekte und bietet auf Ihren Internetseiten verschiedenste Dienstleistungen an. Auf einer Webseite bot sie bis zum Oktober letzten Jahres die Möglichkeit, die eigene Lebenserwartung berechnen zu lassen. Nach Beantwortung bestimmter Fragen wurden diese Informationen unter Heranziehung wissenschaftlicher Statistiken ausgewertet und das Ergebnis in Form einer Urkunde zum Download bereitgehalten.
Bei Aufruf der Seite gelangte der Internetnutzer zunächst auf die Startseite. Dort wurde die Dienstleistung beschrieben und auf Gewinnspiele hingewiesen. Auf der Anmeldeseite wurden die Leistungen und Werbemittel (Gewinne und Gutscheine) nochmals dargestellt und ein Registrierungsformular bereitgehalten. Unter der Eingabemaske für die Nutzerdaten befand sich ein Link zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen, darunter befand sich der Anmeldebutton. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen mussten zunächst durch extra Anklicken akzeptiert werden, dann war eine Anmeldung möglich. Etwas unterhalb des Anmeldebuttons befand sich ein mehrzeiliger Text, indem unter anderem auch auf den Nutzerpreis in Höhe von 30 Euro hingewiesen wurde. Die genaue Regelung dazu befand sich innerhalb der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Beklagte ließ sich ihre Lebenserwartung berechnen. Als sie jedoch eine Rechnung über 30 Euro bekam, verweigerte sie die Zahlung mit der Begründung, sie habe nicht erkennen können, dass die angebotene Leistung auch etwas koste. Die Klägerin war der Ansicht, durch die Erklärung, die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben, sei der Preis wirksam vereinbart worden.
Das AG München, vor dem die Klage erhoben wurde, wies diese ab.
Die Richterin nahm die betreffende Internetseite selbst in Augenschein und kam zu dem Ergebnis, dass dem Besucher zunächst bewusst vorenthalten wird, dass es um eine kostenpflichtige Leistung gehe. Er würde mit einem Gewinnspiel und einem Gutschein gelockt, ohne dass auf die Kosten hingewiesen würde. Ein Hinweis auf einen „kommerziellen“ Zweck allein reiche dafür nicht aus. Damit könnten auch Werbepartner gemeint sein, die durch die Adressensammlung aus dem Gewinnspiel profitieren. Eine Anmeldung sei ohne weiteres möglich, ohne die Mitteilung über den Preis, die sich unterhalb des Anmeldebuttons befand, gesehen zu haben. Beim Anklicken und Bestätigen der allgemeinen Geschäftsbedingungen müsse nicht damit gerechnet werden, dass gerade hier sich versteckt die Zahlungspflicht befindet. Zwar können grundsätzlich auch Zahlungspflichten in allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt werden, aber in diesem konkreten Fall werde in den allgemeinen Geschäftsbedingungen die Vereinbarung erstmals als kostenpflichtiger Vertrag dargestellt. Insgesamt sei die Regelung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nach den gesamten Umständen, dem Aufbau und dem äußeren Erscheinungsbild der Webseite der Klägerin so ungewöhnlich und daher überraschend, dass sie unwirksam sei.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Urteil des AG München vom 16.1.07, AZ 161 C 23695/06

