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January 31, 2007
Sony NW S 705 FB Walkman Tragbarer MP3-Player 2 GB schwarz
Hab mir mal nen schönes Mp3-Player gegönnt, sein Preis: 179,00 Euro
Der Sony NW S 705 Fb Player kann laut der Website “Amazon.de” , 50 Stunden lang ohne nachladen der Akkus, Musik abspielen, das mich sehr beeindruckt hat.
Nun kann ich schön meine Lieder auf den neuen Mp3 Player übertragen. Platz hat er ja genug (2GB)
Foto gibts auch.
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January 31, 2007
Abmahngefahr: E-Mails benötigen Impressum
Seit Anfang Januar müssen geschäftliche E-Mails die gleichen Angaben enthalten, wie auch Geschäftsbriefe. Das gilt für alle E-Mails, die geschäftlich versendet werden und betrifft nicht nur große Unternehmen, sondern auch Kleinunternehmer vom eBay-Powerseller bis zum Blumenhändler.
Quelle & Infos
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January 25, 2007
UseNeXT für Verletzung von Werken des GEMA-Repertoires verantwortlich
GEMA setzt ihr erfolgreiches Vorgehen gegen illegale Musikangebote mit einer einstweiligen Verfügung gegen den Betreiber des Dienstes UseNeXT fort
Gegen die illegale Nutzung ihres Repertoires ist der GEMA ein erneuter erfolgreicher Schlag gelungen: Das Landgericht Hamburg erließ am 18. Januar 2007 eine einstweilige Verfügung gegen die Betreiber des Dienstes UseNeXT - nach eigenen Angaben “Europas größter Anbieter für ungefilterten UseNet-Zugang”.
UseNeXT behauptete weiter, auf die ansehnliche Zahl von ca. 1 Mio. Musiktiteln im MP3-Format Zugriff zu gewähren. Der Dienst geriert sich selbst als reiner Zugangsvermittler zum UseNet, einem auf Diskussionsforen basierten Netzwerk, das im Vergleich zum herkömmlichen Internet als schneller und sicherer gilt. Zugleich bewarb der Dienstbetreiber seinen entgeltlichen Zugang aber mit eindeutigen Bezügen zu illegalen Tauschbörsen. Insbesondere die Anonymität, Schnelligkeit und Sicherheit des Zugriffs auf die im Rahmen des UseNet verfügbaren Inhalte wurden werbemäßig angepriesen. Darüber hinaus bietet der Dienst eine spezielle, ausgefeilte Such-Software an, um Musikwerke und sonstige urheberrechtlich geschützte Inhalte leichter auffindbar zu machen und komfortabler zu verwalten.
Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA: “Diese erfolgreiche Verfügung markiert einen weiteren wichtigen Schritt in unserer Bekämpfung der illegalen Online-Nutzung der Werke des GEMA-Repertoires. Sie stellt klar, dass die Rechteinhaber derartigen Rechtsverletzungen hierzulande nicht machtlos gegenüberstehen”. Das LG Hamburg untersagte dem Betreiber nicht nur die Bewerbung seines Dienstes unter Anlehnung an illegale Nutzungsoptionen sondern darüber hinaus auch den Betrieb des Dienstes als solchen mit Werken aus dem GEMA-Repertoire.
Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 60.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über 1 Mio. Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist mit einem Ertrag von EUR 865 Mio. (Geschäftsjahr 2006) weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.
Verantwortlich:
Dr. Hans-Herwig Geyer, Pressesprecher und Leiter GEMA-Kommunikation
Tel.: (0 89) 4 80 03-421, Fax: (0 89) 4 80 03-424, E-Mail: hgeyer@gema.de
GEMA • Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte • Kommunikation
Rosenheimer Str. 11 • 81667 München • Tel.: (089) 4 80 03-421 • Fax: (089) 4 80 03-424 • pr@gema.de
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January 24, 2007
Informationen zur Übertragung der Domain google.de
Die Domain google.de ist gestern Nacht (22. Januar 2006) durch einen unberechtigten Provider- und nachfolgenden Inhaberwechsel auf einen anderen Inhaber als Google Inc. übertragen worden. Im Zuge dieser Übertragung wurden auch die Nameservereinträge geändert, so dass bei Aufruf von google.de nicht deren Webseiten, sondern die Webseite des neuen Inhabers angezeigt wurde. Nachdem die unberechtigte Übertragung bemerkt worden war, wurde vom zuständigen Provider die DENIC informiert, die auf Veranlassung von Google die Nameserveränderungen wieder zurücksetzte. Die Domain wurde durch einen erneuten Providerwechsel wieder auf Google Inc. eingetragen.
Domains werden in der Regel von einem Provider für den Domaininhaber verwaltet. Dieser Provider ist entweder DENIC-Mitglied oder er arbeitet mit einem Mitglied zusammen. DENIC-Mitglieder können Domainaufträge direkt ins zugangsgesicherte Registrierungssystem der DENIC einspeisen. Natürlich ist es für einen Domaininhaber möglich, die Verwaltung seiner Domain von einem Provider auf einen anderen zu übertragen. Dies nennt man einen Providerwechsel. Die DENIC bearbeitet pro Monat mehrere zehntausend solcher Providerwechsel.
Der neue Provider schickt dazu einen Providerwechselauftrag an das automatische DENIC-Registrierungssystem. Dieses sendet eine Benachrichtigung an den derzeitigen Provider und fordert seine Bestätigung ein. Um den unberechtigte Providerwechsel zu verhindern, sind zwei Kontrollinstanzen vorgesehen. Zum einen hat der neue Provider vor dem Absenden des Auftrags zu prüfen, dass der Auftraggeber des Providerwechsels mit dem Domaininhaber identisch ist oder in dessen Auftrag handelt. Zum anderen hat auch der abgebende Provider die Verpflichtung, den Providerwechsel abzulehnen, wenn er nicht sicher ist, dass dieser dem Willen des Domaininhabers entspricht. Im konkreten Fall haben augenscheinlich beide Prüfungsmechanismen nicht funktioniert. Der Auftrag wurde gestellt, obwohl Google nicht die Absicht hatte, den Provider zu wechseln. Außerdem erfolgte vom verwaltenden Provider innerhalb der für diese Fälle üblichen Frist von fünf Werktagen keine Reaktion, was so interpretiert wird, dass dem abgebenden Provider keine Gründe vorliegen, die gegen einen Wechsel sprechen. Damit wurde der Providerwechsel durchgeführt, was jedoch zunächst nur die Auswirkung hatte, dass ein entsprechender Eintrag in der DENIC-Datenbank geändert wurde. Nach außen hin wurde die Änderung noch nicht wirksam.
In einem zweiten Schritt erhielt die DENIC dann vom neuen Provider einen Änderungsauftrag für die Daten des Inhabers und der Nameserver der Domain google.de. Auch hier ist es Aufgabe des Providers, sich zu versichern, dass solche Aufträge tatsächlich vom Inhaber der Domain stammen oder eine entsprechende Vereinbarung zwischen altem und neuem Inhaber vorliegt. Ebenso wie der Providerwechselauftrag wurde auch dieser Änderungsauftrag vom DENIC-Registrierungssystem vollautomatisch bearbeitet.
Die DENIC wird in Zusammenarbeit mit den betroffenen Providern im Detail klären, wie es trotz der doppelten Prüfung zu dieser nicht vom Domaininhaber autorisierten Änderung kommen konnte.
Pressekontakt
DENIC eG
Pressestelle
Dr. Klaus Herzig
Wiesenhüttenplatz 26
60329 Frankfurt
E-Mail: presse@denic.de
Telefon: +49 69 27 235 274
Fax: +49 69 27 235 235
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January 23, 2007
Google.de wieder in richtigen Besitz
Gestern Abend, gab es viele die ratlos in die Bildschirme guckten als Sie google.de besuchten. Anstatt der Startseite von Google, erscheinte dort ein Verweis von den Hoster goneo Internet GmbH aus Minden.
Bei der DENIC war zunächst goneo als technischer Ansprechpartner eingetragen. Domaininhaber war der Martin R. aus Frankfurt am Main. Etwa später stand laut Whois-Abfrage der Mario M. aus Wiesbaden, der stolze Besitzer und Zonenverwalter einer der begehrtesten Internetdomains der Welt. Dieser hat ein Online Angebot freshdomains.de bzw. favo.org der sich auf die automatische Domain-Registrierung spezialisiert hat. Auf seiner Seite steht: “Tragen Sie den gewünschten Domainnamen ein und sobald dieser frei wird erfolgt vollautomatisch eine Registrierung für Sie.”
Nachdem DENIC versuchte Google Deutschland und Mario M. zu erreichen, da diese jedoch nicht zu erreichbar waren, gab Marc Keilwerth, Geschäftsführer von goneo Auskunft zu dem Vorfall. Vermutlich war Martin R. Kunde bei goneo.de und hat die Domain google.debei goneo bestellt. Im Antrag für KK-Antrag, gab er sich als Inhaber der Domain aus. Der Umzug wurde dadurch durch goneo bei der DENIC ausgeführt. Auf Anfrage der DENIC bei Google habe es Keilwerth zufolge aber keine Antwort gegeben, so dass rund zehn Tage später der Umzug durchgeführt wurde. Als der Fehler gefunden wurde, bat die DENIC um die Freigabe der Domain Google von goneo, was dann auch kurze Zeit später passierte. Nun lag aber eine weiterer KK-Antrag vor, so dass die Domain nun automatisch an Mario M. ging der den Service favo.org betreibt.
Jedoch ist die Domain “Google.de” wiedr in vollen Besitz der Google Deutschland bzw. einen Mitarbeiter von Google.
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January 23, 2007
Google gehackt ?? Durch Fehler anderer Inhaber!
Grad musste ich staunen und mich an das Ebay Vorfall erinnern
Durch ein Fehler des Google.de Providers wurde die Domain “Google.de” übernohmen. Angeblich von den Dienst: favo.org
http://picz.to/show/2c164a8ab2 Whois-Daten und Google Screenshot: http://picz.to/show/b5f5f06c8a
Das wird mal spannend, warten wir mal auf reaktion von Google / News Seiten.
Edit: Weitere Infos
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January 22, 2007
2007: ProSieben is back!
22.01.2007 - 20:00 Uhr, ProSieben Television GmbH Unterföhring / Hamburg (ots)
Mit neuen Show- und Comedy-Flächen, einem zusätzlichen Serienabend mit neuen US-Produktionen, unschlagbaren Raab-Events, professionellem Boxsport und einem Blockbuster-Feuerwerk bleibt ProSieben die Entertainmentmarke Nr.1 bei der jungen Mediengeneration. Vor gut einem Jahr war Andreas Bartl als ProSieben-Geschäftsführer angetreten und drückte auf den imaginären Knopf: „Reload”. „Das Markenprofil des Senders muss wieder scharf gestellt werden”, so die Botschaft des neuen Chefs.
Jetzt präsentierte Andreas Bartl in Hamburg das Ergebnis nach 13 Monaten an der Senderspitze: „ProSieben is back! Das Reloading ist gelungen und neben der Entwicklung der Marktanteile bestätigt uns das auch eine aktuelle forsa.*-Umfrage: ProSieben ist der Sender mit der „besten Unterhaltung”, den „besten Spielfilmen”, den „besten Serien” und den „besten Wissensmagazinen.” Der Münchner Sender konnte im 2. Halbjahr 2006 im Vergleich zum - von sportlichen Großereignissen geprägten - 1. Halbjahr bei den 14- bis 49-jährigen Zuschauern von 11,2 Prozent auf 12,1 Prozent Marktanteil deutlich zulegen. Vom 4. Quartal 2005 auf das 4. Quartal 2006 verbuchte ProSieben ein Plus von 1,2 Prozentpunkten auf 12,4 Prozent Marktanteil.
In der Daytime, Access Prime und vor allem Prime Time zeigen die Trendkurven vom 4. Quartal 2005 bis zum 4. Quartal 2006 ebenfalls klar nach oben. 2007 möchte Andreas Bartl den Marktanteilstrend des letzten Quartals fortführen: „Die Jahreszahl ist ein gutes Omen und wir versprechen unseren Zuschauern mit unserem hervorragenden Programmangebot ein tolles TV-Jahr!” In der Daytime 2007 bietet ProSieben Erfolgreiches wie „Avenzio”, „sam” und „We are Family”, aber auch Neues wie „Besser Essen” und „Lebe Deinen Traum” (AT).
Die Access Prime bleibt verlässlich stark mit „taff”, „Galileo” und den „Simpsons”, die in diesem Jahr ihren 20. Geburtstag feiern und natürlich feiert ProSieben mit! Die Dating-Aktion „Liebe isst … Das Single-Dinner” wurde gerade bis auf weiteres verlängert. - In der Prime Time setzt ProSieben 2007 montags auf State of the Art-Comedy mit der „ProSieben Märchenstunde”, „Stromberg” und einer Neuauflage des ersten erfolgreichen Comedy-Formats des Senders: „Switch Reloaded”. Außerdem dürfen sich die Zuschauer auf die Krimi-Comedy-Serie „Dr. Psycho” mit Christian Ulmen freuen. Der Mystery-Montag kehrt ab Mai mit neuen Top-US-Serien wie „Jericho”, „Nemesis - Der Angriff”, „Blade” oder „Supernatural” zurück. „’Supernatural’ hat das Zeug dazu, zum ‚X-Files’ dieses Jahrzehnts zu werden”, ist sich Andreas Bartl sicher. Und natürlich gibt es die neuen Staffeln von „4400″, „Lost” und „Alias”. - Für die - vor allem weiblichen - Fans der Serien am Dienstag gibt es gleich zwei gute Nachrichten: Es geht nach Ende der aktuell ausgestrahlten Staffeln von „Desperate Housewives” und „Grey’s Anatomy” direkt mit den neuen Folgen weiter! Und: Es wird noch einen weiteren Serienabend geben - den Mittwoch. Hier zeigt der Sender die Neuzugänge „Cold Case” und „Weeds” sowie neue Staffeln von „Emergency Room”. „Shows ProSieben Style” heißt es dann am neuen Dienstag ab Mai: u.a. „Extreme Activity” mit Jürgen von der Lippe und die neue Show „Besserwisser” mit Oliver Welke und Oliver Kalkofe werden hier für viel Unterhaltung sorgen.
Außerdem wird Elton in seiner neuen Show „Maskerade” (AT) zur Massen-Pantomime laden, „Tramitz & Freinds” kommt mit der neuen, 3. Staffel und mit „Spoons” präsentiert der Sender eine neue Sketch-Comedy. Der Donnerstag hat sich mit „POPSTARS” endgültig als Contest-Abend etabliert und damit wird ProSieben auch 2007 fortfahren: die 2. Staffel „Germany’s next Topmodel”, die 6. Staffel „POPSTARS” im Herbst und die 2. Staffel „Stars auf Eis” im Winter stehen auf dem Programm. Nicht aufs Eis, aber auf die Spur großer Geheimnisse der Menschheit begibt sich freitags Aiman Abdallah in „Galileo Mystery” - und macht nur Pause für die „ProSieben Fight Nights”! Erstmals in seiner Geschichte zeigt ProSieben am 16. Februar live ab 20.15 Uhr vier Profi-Boxkämpfe. Als Expertin mit am Ring: Box-Weltmeisterin Regina Halmich. Nachdem sie die von Stefan Raab geforderte Revanche bisher ablehnt, „schlägt” sich der Entertainer auf ProSieben in anderen Disziplinen: 2007 tritt er sechs Mal bei „Schlag den Raab” an und kämpft bei der „WOK WM”, der „StockCar Crash Challenge” sowie dem „großen TV total Turmspringen” um den ersten Platz. Außerdem präsentiert er den „Bundesvision Song Contest” im Februar und die 1000. „TV total”-Sendung im April 2007. Movies made by ProSieben wird es auch in 2007 geben.
Neben der „ProSieben Premiere” (u.a. „War ich gut?”, „29 … und noch Jungfrau”, „Die Liebesflüsterin”) zeigt der Sender das Event-Movie „Feuersprung” und produziert „Die Schatzinsel” sowie eine Neuverfilmung des Bestsellers „Die Brücke”. Der Sender Nr.1 mit den „besten Spielfilmen”* ist ProSieben und wird es auch in 2007 bleiben. Mit der Einführung des Blockbuster-Double-Features am Sonntag, hat sich der Sender an diesem wichtigen Abend wieder an die Spitze vor die Mitbewerber gesetzt und präsentiert für dieses Jahr Top-Titel wie „Hitch - Der Date-Doktor”, „Million Dollar Baby”, „Ocean’s Twelve”, „Spider-Man 2″, „Shrek 2″, „Findet Nemo”, „Collateral”, „Blade Trinity”, Starsky & Hutch”, „Kill Bill Vol.2″ und viele mehr. ProSieben-Geschäftsführer Andreas Bartl: „Wir haben für 2007 vor allem ein Ziel: Wir möchten unseren Zuschauern herausragendes und innovatives Fernsehen bieten. ProSieben ist und bleibt DIE Entertainmentmarke Nr. 1 der jungen Mediengeneration!” Quelle: AGF/GfK, PC#TV, alle Haushalte (D+EU)/1.1.-31.12.2006/alle Marktanteilsangaben ohne Zielgruppennennung beziehen sich auf Z 14-49/* forsa. / SevenOne Media; Imagetracking 4. Quartal 2006/ SevenOne
Media Bei Rückfragen:
ProSieben Televsion GmbH
Petra Fink Unternehmenssprecherin
Leiterin Unternehmenskommunikation & Business Development
Tel: 089-9507-1176 petra.fink@prosieben,de
Fotoredaktion:
ProSieben Televsion GmbH
Susanne Karl, Arzu Yurdakul,
Wencke Nöthhorn
Tel: 089-9507-1173/-1161/-1182
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January 21, 2007
Microsoft Windows Vista Ultimate 64bit
Soeben habe ich bei Mindfactory AG, Vista bestellt: Microsoft Windows Vista Ultimate 64bit SB (DE) 1er Pack
Am anfang habe ich eher gedacht, das Vista nicht so mein geschmack ist. Jedoch habe ich mich nun besser informiert und paar einblicke geholt. Nun bin ein echter Vista Fan
Edit: http://photos1.blogger.com/x/blogger/2580/3042/0/707063/image-upload-3-784485.jpg angekommen
Pos Art-Nr. Beschreibung Stk. E-Preis G-Preis
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1 0024808 Microsoft Windows Vista Ultimate 64bit SB (DE) 1er Pack 1 166,87 166,87
Versandkosten 19.90
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Gesamtsumme 186,77
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Vielen Dank für Ihre Bestellung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Mindfactory Team
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January 19, 2007
RapidShare AG - RapidShare wehrt sich gegen Einstweilige Verfügung ohne Anhörung
RapidShare AG
RapidShare wehrt sich gegen Einstweilige Verfügung ohne Anhörung
Cham (ots) - Der Betreiber des Webhosting-Dienstes RapidShare.com wurde auf Antrag der GEMA vom Landgericht Köln durch einstweilige Verfügungen verpflichtet es zu unterlassen, einige spezifisch bezeichnete Musikwerke öffentlich zugänglich zu machen.
Da die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung allein auf Grundlage einer Antragsschrift der GEMA erlassen wurde, zeigt sich die für den Betrieb von Rapidshare.com verantwortliche RapidShare AG (Schweiz) überrascht, aber zugleich zuversichtlich, im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens eine Aufhebung der einstweiligen Verfügung erwirken zu können. “Das Gericht verbietet uns, Musikwerke öffentlich zugänglich zu machen - dabei findet eine solche öffentliche
Zugänglichmachung durch uns überhaupt nicht statt”, so der Geschäftsführer des Schweizer Webhosters, Herr Bobby Chang. Bemerkenswert sei darüber hinaus, dass das Gericht sich mit der Haftungsprivilegierung für Webhoster (§ 11 TDG) nicht auseinander gesetzt habe.
Entgegen den ersten Reaktionen seitens der GEMA sieht die RapidShare AG dem weiteren Fortgang des Rechtsstreits gelassen
entgegen. “Der Beschluss des Landgerichts Köln zeigt in bemerkenswerter Weise, wie leicht es gelingt, deutsche Gerichte durch einseitige Sachverhaltsdarstellungen zu beeinflussen”, so Chang. “Wir löschen alle Raubkopien, die uns bekannt werden, wir setzen darüber hinaus Software-Filter und ein ganzes Team von Abuse-Mitarbeitern ein. Damit leisten wir zur Bekämpfung von Raubkopien bereits mehr als die sonstigen Webhosting-Provider.”
Seinen Angaben zufolge wird RapidShare daher Rechtsmittel gegen den Beschluss einlegen. “Wir gehen davon aus, dass die für ihr aggressives Vorgehen bekannte GEMA dem Gericht den Sachverhalt nicht nur einseitig, sondern auch unvollständig dargelegt hat. Wir sehen es daher nunmehr als unsere Aufgabe an, diesen Fehler aus der Welt zu schaffen. Vielleicht gelingt es uns damit ja auch, in Deutschland wieder Rechtssicherheit für Webhosting-Provider herzustellen.”
Zugleich betonte Herr Chang, dass der Beschluss natürlich nicht das Ende von RapidShare sein werde. “Die Webhosting-Branche wird sich mit Sicherheit nicht durch eine gerichtliche Fehlentscheidung dazu zwingen lassen, alle Server in Deutschland abzustellen oder die Internet-Leitungen nach Deutschland zu kappen.”
Pressekontakt:
RapidShare AG
Herrn Bobby Chang
Tel.: +41/41/748′78′88
E-Mail: bchang@rapidshare.com
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January 19, 2007
Rapidshare wird gegen die erwirkte einstweilige Verfügung, die die GEMA erwirkt hat, vorgehen.
Wie heise berichtet, wird die Rapidshare AG Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung einlegen. Die von Gema erwirkte einstweilige Verfügung, untersagt Rapidshare einige Musikwerke weiter öffentlich zugänglich zu machen. Rapidshare Geschäftführer, Bobby Chang, erklärte in eine Mitteilung, das Rapidshare selbst keine geschützten Werke öffentlich anbietet. Jedoch erklärte er, dass auf vielen Links zu RapidShare Dateien, Filme oder Musik erhalten sind. Auserdem erklärte Bobby Chang: “Wir löschen alle Raubkopien, die uns bekannt werden, wir setzen darüber hinaus Software-Filter und ein ganzes Team von Abuse-Mitarbeitern ein”.
Es bleibt spannend, sobald was neues gibt, werde ich berichten.
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January 18, 2007
Orkantief “Kyrill” Deutschland liegt still, nur der Wind bläst
Die Deutsche Bahn hat den gesamten Zugverkehr eingestellt, Zehntausende Reisende sitzen fest. Alle Züge wurden in die Bahnhöfe gefahren. Weiterhin herrscht an der Küste Sturmflutwarnung, Flüge und Schiffsrouten mussten eingestellt werden. Bislang sind fünf Tote zu beklagen. In Bayern wurde ein 18 Monate altes Kind von einer Tür erschlagen.
MEHR - link
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January 18, 2007
Orkan “Kyrill” tobt und fordert erste Opfer
Offenbach/Bochum/London (dpa) - Einer der stärksten Stürme seit 20 Jahren fegt über Deutschland und Teile Europas hinweg: Der Orkan “Kyrill” erreichte am Nachmittag Windgeschwindigkeiten von mehr als 190 Stundenkilometern, mindestens zehn Menschen starben. ::MEHR::
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January 18, 2007
Orkantief “Kyrill” - Bahn stellt Verkehr in ganz Deutschland ein
Die Deutsche Bahn AG hat den gesamten Fernverkehr eingestellt, Zehntausende Reisende sitzen fest. Weiterhin herrscht an der Küste Sturmflutwarnung, Flüge und Schiffsrouten mussten eingestellt werden. Bisher gab es mindestens drei Tote. In Bayern wurde ein 18 Monate altes Kind von einer Terrassentür erschlagen. MEHR
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January 18, 2007
Tod und Zerstörung durch Kyrill Orkan-Chaos in Deutschland und Europa
In Bayern und Baden-Württemberg sind durch den Orkan «Kyrill» drei Menschen ums Leben gekommen. Auch in Deutschlands Nachbarländern hat der Sturm tödliche Folgen. Überall steht eine stürmische Nacht bevor. MEHR
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January 18, 2007
Doppelschlag gegen Rapidshare
Doppelschlag gegen Rapidshare
GEMA erwirkt einstweilige Verfügungen gegen die Betreiber der Dienste www.rapidshare.de und www.rapidshare.com
Die GEMA hat vor dem Landgericht Köln gegen die Betreiber der Dienste www.rapidshare.de und www.rapidshare.com jeweils eine einstweilige Verfügung wegen der rechtswidrigen Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires im Rahmen dieser Angebote erwirkt. Bei beiden Diensten handelt es sich um so genannte “Share-Hoster”. Deren Geschäftsmodell basiert darauf, Speicherkapazitäten zur Verfügung zu stellen, damit Nutzer beliebige Inhalte in diese Speicher einspeisen und anderen Nutzern öffentlich zugänglich machen können. Während das Abspeichern der Inhalte für die Nutzer kostenlos möglich ist, verlangt RapidShare für einen komfortablen und störungsfreien Abruf der Inhalte aus seinen Speichern über den “Premium-Download” ein monatliches Entgelt. Insbesondere der Dienst www.rapidshare.de hatte zeitweise damit geworben, aus seinen Speichern seien 15 Millionen Dateien abrufbar. Eine Lizenz hierfür wurde aber bei der GEMA nicht erworben.
RapidShare versuchte sich bislang stets jeglicher rechtlicher Verantwortung mit der Behauptung zu entziehen, sie hätten keine Kenntnis von den seitens der Nutzer abgespeicherten Inhalten und könnten diese auch nicht kontrollieren.
Die nunmehr von dem Landgericht Köln erlassenen einstweiligen Verfügungen machen hingegen ganz klar deutlich, dass “die Tatsache, dass der Dienstbetreiber die Inhalte nicht selbst einstellt, sondern diese durch Nutzer hochgeladen werden” rechtlich nichts daran ändert, dass die Dienstbetreiber für die im Rahmen des Dienstes stattfindenden Urheberrechtsverletzungen haften.
Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA: “Diese Entscheidungen sind auch für den künftigen Umgang mit Web 2.0-Diensten wie YouTube und MySpace von großer Bedeutung. Sie zeigen, dass die bloße Abwälzung der Nutzungshandlungen auf die Nutzer und die angebliche Unkontrollierbarkeit der Inhalte den Dienstbetreiber nicht von seiner urheberrechtlichen Verantwortlichkeit für die auf seiner Webseite zum Abruf gestellten Inhalte entheben.”
Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 60.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über 1 Mio. Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist mit einem Ertrag von EUR 865 Mio. (Geschäftsjahr 2006) weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.
Verantwortlich:
Dr. Hans-Herwig Geyer, Pressesprecher und Leiter GEMA-Kommunikation
Tel.: (0 89) 4 80 03-421, Fax: (0 89) 4 80 03-424, E-Mail: hgeyer@gema.de
GEMA • Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte • Kommunikation
Rosenheimer Str. 11 • 81667 München • Tel.: (089) 4 80 03-421 • Fax: (089) 4 80 03-424 • pr@gema.de

