Archive for November, 2006

Günter Freiherr von Gravenreuth verliert vermutlich weiteren Prozess

Vorgehen beleuchtet den derzeitigen Lebenserwerb Gravenreuths

2006-11-20, Quelle: Jörg Reinholz - ROTGLUT

Günter Freiherr von Gravenreuth wird wohl einen Prozess vor dem AG München verlieren. Er hatte zunächst eine einstweilige Verfügung durchgesetzt. Im Widerspruchsverfahren vor dem Amtsgericht scheint die Richterin jetzt zu einer anderen Sichtweise zu tendieren.

Gegendarstellung

Die Behauptung bei: http://www.blogspan.net/ unter der Überschrift: “Günter Freiherr von Gravenreuth verliert vermutlich weiteren Prozess” mit Datum vom 20. November 2006:

Günter Freiherr von Gravenreuth wird Wohl einen Prozess vor dem AG München verlieren. Er hatte zunächst eine einstweilige Verfügung durchgesetzt. Im Widerspruchverfahren vor dem Amtsgericht scheint die Richterin jetzt zu einer anderen Sichtweise zu tendieren.

ist falsch.

Hierzu erkläre ich:

In dem Verfahren vor dem Amtsgericht München (Az.: 161 C 24352/06) gab es der mündlichen Verhandlung vom 16. November 2006 keinen entsprechenden Hinweis der Richterin. Die Richterin erklärte vielmehr, dass sie die einstweilige Verfügung aufrechterhalten werden, was zwischenzeitig durch Urteil vom 30. November 2006 auch erfolgte. Alle anderen Widerspruchsverfahren gegen von mir vor dem Amtsgericht München erwirkten einstweilige Verfügungen wegen belästigender E-Mails waren vor dem 16. November 2006 abgeschlossen.

Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.ing.(FH)

Der bisherige Unterlassungsschuldner hatte nach Eintrag einer Mailadresse Gravenreuths ein Double-Opt-In-Bestätigungsmail ohne Werbung oder dergleichen versandt.

Zitat:

Wenn Sie dieser Mail bestätigen erhalten Sie die angeforderten Unterlagen.

Um sicherzustellen dass Sie unsere Daten auch wirklich wollen, bestätigen Sie den folgenden Link innerhalb der nächsten 4 Tage. Ansonsten verfällt Ihre Anforderung.
[Webadresse des Bestätigungsskriptes]

Wichtig:
Falls es um ein Mißverständnis handelt oder Sie diese Anforderung nicht selbst durchgeführt
bitte sofort an support@[...].com melden.
Mit freundlichen Gruessen

Nach Darlegung der Rechtsposition des Unterlassungsschuldners tendiert die Richterin -wie Gravenreuth bei Antispam.de selbst bestätigt- dazu diese Nachricht keineswegs als Spam, sondern als als Double-Opt-In-Mail zu betrachten und die Einstweilige Verfügung aufzuheben. Daran ist, wie auch an dem Bestätigungsmail, nichts auszusetzen.

Ein Leser bei antispam.de, wo Gravenreuth den Vorfall -wie bei ihm üblich- kurz nach Erlass der einstweiligen Verfügung als “Erfolg” und unter Nennung der betroffenen Firma in die Öffentlichkeit zerrte, teilt die Meinung des Autors und nach Lage der Dinge auch die der Richterin:

Die am Anfang von Dir gequotete eMail ist aber selbst vom Laien eindeutig als Double-Opt-In zu identifizieren. Vielleicht doch ein zu schwammiges Beispiel, um vor Gericht zu gehen.

Gravenreuth meint zum drohenden Verlust des Verfahrens, er wolle in die Berufung gehen - doch da wird nach Ansicht des Autors dem Günter Freiherr Gravenreuth, geb. Dörr, kein Erfolg beschieden sein:
Die Berufung wäre wohl nur am LG München zulässig. Das LG München hat den Gravenreuth mehr als einmal “alt” aussehen lassen, dem Autor selbst liegt ein Schreiben vor, in welchem Gravenreuth nach Verlust eines Verfahrens gegen den Autor vor diesem Gericht übel über Richter des LG herzieht. Aber der Autor hat natürlich keinen Einblick darin, wie die Richter in solchen Fällen reagieren… Zudem haben sich gerade die Richter der Zivilkammer am LG München oft genug als sehr klug und im Bereich der “neuen Medien” als keineswegs überfordert erwiesen. Es gibt da schlechtere Beispiele.

Eines wird aber immer klarer: Gravenreuth versucht sehr offensichtlich seinen Lebenserwerb dadurch zu bewerkstelligen, dass er in eigener Sache Spammer, oder wie im konkreten Fall Personen, denen er Spamming anhängen will, vor Gericht zu zerrt. Das mag positiv klingen, ist es aber nicht unbedingt:

Zum Ersten “erwischt” Gravenreuth, jene, bei denen wirklich jeder ein einfaches Spiel hätte. Dem Autor ist jedenfalls kein Fall bekannt, wo Gravenreuth sich an einem schwierigen Fall von Spammer zu schaffen gemacht hat. Selbst dann, wenn er seine Fälle unter voller Namensnennung in die Öffentlichkeit zerrt, benutzt Gravenreuth lieber die Server von dritten: Vermutlich will er sich selbst nicht dem Risiko aussetzen, wegen seiner Äußerungen vor den Kadi gezerrt zu werden. Das ist, wie Gravenreuth aus seiner Tätigkeit weiß, nämlich teuer.

Zum Zweiten finanziert Gravenreuth so auch Klagen gegen seine Kritiker.

Drittens - und das ist auch nicht unbeträchtlich, entsteht beim Autor immer mehr der Eindruck, dass Gravenreuth sich womöglich selbst Newsletter bestellt oder sogenannte Grußkarten zusenden lässt oder den “Seite einem Freund empfehlen”- Link anklickt, um nachfolgend gegen den Betreiber des Angebotes vorzugehen. Der Autor bekommt jedenfalls kaum Webcards, Seitenempfehlungen von “Freunden” oder Mails, er möge seine Eintragung in einen Newsletter bestätigen. Richtigen Spam bekommt er allerdings “zu Hauf”.

Natürlich ist auch davon auszugehen, dass Gravenreuth sich auf seinem Weg zu viel “Ehr” auch viel “Feind” gemacht hat. Wenn ich die “Tanja-Geschichte” erzähle, dann höre ich oft Worte, die das ganze Arsenal dessen umfassen, was volkstümlicherweise verwendet wird, um sehr, sehr wenig beliebte Mitmenschen zu bezeichnen. Überwiegend Begriffe aus der Tierwelt und dem Analbereich übrigens. Bei den Begriffen aus der Tierwelt ist sich der Autor aber nicht sicher, ob da nicht das Tier beleidigt wird, wenn es so willkürlich und bar jeden eigenen Verschuldens in einem Zusammenhang mit der Tätigkeit des Günter Freiherr von Grafenreuth gesetzt wird. Egal, jedenfalls ist es denkbar, dass da irgendwelche Oberschlaumeier Gravenreuths bekannte Adressen in solche Formulare eintragen. Eine gute Idee ist das nicht. Geschädigt wird nämlich nicht Gravenreuth, sondern der Betreiber des Angebotes.

Rekord erreicht.

http://www.imagenetz.de/f83d722b2/bild.PNG.html

SimpleUpload Besucher. Heute.

Dell präsentiert schnellen 20,1-Zoll-Breitbild-TFT

Mit dem Dell E207WFP genießen Anwender allerbeste Aussichten: Der neue 20,1-Zoll-Breitbild-TFT hat eine riesige Bildschirmdiagonale von 51 Zentimetern und liefert gestochen scharfe Bilder.

Der neue Dell E207WFP aus der Dell Value Line bietet superschnelle Reaktionszeiten von fünf Millisekunden und eignet sich damit hervorragend sowohl für 3D-Anwendungen als auch Video-, Bild- und Textbearbeitung.
Aufgrund seines riesigen 20,1-Zoll-Breitbildformats entfällt das lästige Verschieben von Fenstern oder Menüleisten, häufiges Scrollen und das Wechseln von einer auf die nächste Seite, da verschiedene Inhalte nun auf einer Arbeitsfläche sichtbar sind und größer dargestellt werden können.
Zudem können Anwender gleichzeitig DVDs in nativer Auflösung schauen und Anwendungen auf demselben Display bearbeiten.

Die Features des Dell E207WFP:

* Auflösung 1680 x 1050

* Kontrastverhältnis 800:1

* 160 Grad Einblickwinkel (horizontal und vertikal)

* DVI-Anschluss (Digital Video Interface) mit HDCP (High-Bandwidth Digital Copy Protection) erlauben das Abspielen geschützter HD-Inhalte, etwa HD-Videos

* Hohe Anwenderfreundlichkeit aufgrund seiner individuellen Einstellungsmöglichkeiten

* Drei Jahre Vor-Ort Austauschservice.

Erhältlich ist der Dell E207WFP für 393 Euro inklusive Mehrwertsteuer (339 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer). Nähere Informationen unter www.dell.de.

2