Pflegetagegeldversicherungen: Einige Versicherungen im Test sind „gut“
Bei einem Test von 30 Pflegetagegeldtarifen, die von privaten Krankenversicherern angeboten werden, gibt es in allen vier Modellfällen jeweils „gute“ Angebote für Beiträge zwischen 40 und 70 Euro im Monat. Die Zeitschrift Finanztest rät in ihrer Februar-Ausgabe zum Abschluss einer solchen Versicherung, wenn gewährleistet ist, dass man die Beiträge dauerhaft bezahlen kann. Denn Pflegebedürftige müssen auch in Zukunft viel selbst zahlen und sollten deshalb vorsorgen.
Das beste Gesamturteil für Frauen erhielt der Tarif PET der DKV, vor allem wegen seines günstigen Preis-Leistungs-Verhältnisses. Für Männer schnitt der Tarif PZTBest der Allianz etwas besser ab, weil seine Bedingungen zu den besten im Test gehörten. Frauen müssen für vergleichbare Leistungen viel höhere Beiträge zahlen als Männer. Das liegt u. a. daran, dass sie eine höhere Lebenserwartung haben und deshalb weitaus häufiger auf professionelle Hilfe im Pflegefall angewiesen sind. Wer beim Abschluss der Versicherung schon älter ist, zahlt erheblich mehr als jüngere Neukunden.
Finanztest rät nicht nur deshalb, die Pflegetagegeldversicherung möglichst in jungen Jahren abzuschließen. Leidet jemand bereits an einer schweren oder chronischen Krankheit, ist es für ihn nahezu unmöglich, noch einen Vertrag zu bekommen. Man sollte jedoch sicher sein, den Beitrag auch dauerhaft bezahlen zu können. Es handelt sich um Risikoverträge. Wer die Versicherung nicht mehr bezahlt, verliert den Schutz und hat alle bis dahin gezahlten Beiträge umsonst aufgebracht.
Welchen Anspruch Bedürftige von der gesetzlichen Pflegeversicherung haben und was sie tun müssen, um diese auch zu erhalten, ist in Finanztest ebenfalls detailliert aufgeführt.
Der ausführliche Test Pflegetagegeldversicherung ist in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de/pflegezusatzversicherung veröffentlicht.
Strom und Gas: Mit einem Anbieterwechsel mehr als 1.000 Euro sparen
Strom- und Gaskunden in Leipzig können mehr als 1.000 Euro im Jahr sparen, wenn sie den Anbieter wechseln. Das hat die Februar-Ausgabe von Finanztest ausgerechnet. Grundlage war ein Jahresverbrauch von 24.000 kWh Gas und 4.000 KwH Strom. Der Wechsel ist kinderleicht: Einfach beim neuen Lieferanten einen Vertrag unterschreiben, und der kümmert sich um den Rest. Aber auch Kunden in anderen Städten holen locker einen Kurztrip raus.
Von Tarifen mit Vorkasse oder Kaution rät die Stiftung Warentest eher ab. Geht der Anbieter pleite, ist das Geld weg. Mit Hilfe von Wirtschaftsauskunfteien hat sich die Zeitschrift auch die Bonität der Anbieter, die Vorkassetarife anbieten, angesehen: Nur wenige hatten eine gute Prognose.
Am leichtesten ist der Wechsel für alle, die bisher nur einem Anbieter treu waren. Sie sind im Grundtarif, der auch Basistarif oder allgemeiner Tarif heißt. Aus diesem kommt man mit einer Frist von einem Monat zum ersten des übernächsten Monats raus. Alle anderen haben einen Sondertarif und müssen erst in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nachlesen. Durch den Neukundenbonus kann es sinnvoll sein, jährlich zu wechseln. Deshalb rät Finanztest, die Kündigungstermine nicht aus den Augen zu verlieren und dann die Preise zu vergleichen. Wie das geht, siehe www.test.de/stromwechsel-check.
Am Mittwoch, 26. Januar, stehen die Experten der Stiftung Warentest unter www.test.de/chat-stromundgas von 13 bis 14 Uhr im Chat Rede und Antwort. Dort können User schon ab Mittwoch, 19. Januar ihre Fragen stellen.
Mehr zum Thema Strom- und Gasanbieter(wechsel) und Tabellen für die Modellstädte finden sich in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und im Internet unter www.test.de/strom.
Patientenverfügung: Worte für Leben und Tod
Seit September 2009 ist die Patientenverfügung im Gesetz verankert. Jeder Erwachsene kann seitdem verbindlich festhalten, welche medizinische Behandlung er wünscht oder ablehnt, für den Fall, dass er sich einmal nicht mehr äußern kann. Doch wie geht ein Mensch mit so viel Verantwortung um? Finanztest erläutert in der Februar-Ausgabe an einigen Beispielen, welche Wünsche jeder zu Papier bringen kann und erklärt, was dabei zu beachten ist.
Eine Patientenverfügung ist nur sinnvoll, wenn sich der Verfasser über die Folgen im Klaren ist. Wichtig ist daher das Gespräch mit einem Arzt und den Angehörigen. Auch Anmerkungen zu Werten, Erlebnissen, Wünschen und Ängsten in der Patientenverfügung helfen nach dem Willen des Patienten zu handeln. Schließlich sollte aus der Verfügung hervorgehen, in welchem Fall sie genau gelten soll.
Das Pilotprojekt „beizeiten begleiten“ testet Patientenverfügungen in drei Seniorenheimen. Dort verrät zum Beispiel ein roter Aufkleber auf dem Bett einer Patientin, dass Ärzte nur Schmerzen lindern, nicht aber ihr Leben verlängern dürfen. Nur wenn sich die Patientin noch anders äußert, dürfen die Ärzte sie retten. Bis Ende des Jahres wollen die Projektleiter von „beizeiten begleiten“ ihren Bericht veröffentlichen. Finanztest beschreibt, wie die Bewohner dort und andere Interessierte die Fragen für sich geregelt haben.
Mehr zum Thema Patientenverfügung ist zu lesen in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de.
Offene Immobilienfonds: Bankberatung in der Kritik
Risikolos und mündelsicher. So wurden offene Immobilienfonds von Bankberatern angepriesen. Dann wurden die ersten Fonds geschlossen. Viele Eigentümer fühlen sich von ihrer Bank falsch beraten. Besonders groß ist der Ärger über die Commerzbank. Das ergab eine Leserumfrage der Stiftung Warentest, die in der Februar Ausgabe von Finanztest erscheint.
Die meisten Leser haben auf ausdrückliche Empfehlung ihrer Bank-Berater in die offenen Immobilienfonds investiert. Dabei kassierte die Bank in der Regel Provisionen von bis zu fünf Prozent. Die meisten Leserzuschriften galten dem SEB Immoinvest, gefolgt von Degi Europa und Kanam Grundinvest. Bei allen drei ist zur Zeit keine Rückgabe der Anteile möglich. Die Fonds wurden geschlossen. Der Degi Europa wird sogar aufgelöst.
Im Visier der Leserkritik ist auch die Commerzbank, deren Mitarbeiter vielen Kunden, den erst im Jahr 2008 aufgelegten Premium Management Immobilien Anlagen (PMIA) empfohlen haben. Heute nimmt der Fonds keine Anteile mehr zurück. Die Anteile können jetzt nur noch über die Börse verkauft werden, mit zum Teil hohen Verlusten Die Kunden sind zu Recht empört. Der Fonds wurde als sicher verkauft. Finanztest sieht offene Immobilienfonds seit jeher nicht als Basisanlage, sondern nur als Beimischung für ein breit aufgestelltes Wertpapierdepot.
Der ausführliche Artikel zu offenen Immobilienfonds ist in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de/immobilienfonds veröffentlicht.
Steuererklärung 2010: So gibt es vom Finanzamt Geld zurück
823 Euro – so viel holen Arbeitnehmer im Schnitt vom Finanzamt zurück, wenn sie eine Steuererklärung abgeben. Durch neue Regelungen sparen diesmal vor allem Krankenversicherte und Personen, die an Ex-Ehepartner oder Angehörige Unterhalt zahlen. Finanztest nennt die besten Spartipps und hilft beim Ausfüllen der neuen Formulare.
Neu ist, dass die meisten Versicherten zum ersten Mal alle Beiträge für die Grundversorgung in der Kranken- und Pflegeversicherung absetzen können. Vor allem Selbstständige, Rentner und einige privatversicherte Arbeitnehmer erhalten die neuen Steuervorteile oft erst über die Steuererklärung, weil ihre Beiträge letztes Jahr noch nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Arbeitnehmer mit geringem Lohn sparen auch, wenn sie Ausgaben für Zahnzusatz-, Haftpflicht- oder Unfallversicherungen geltend machen.
Für Eltern ist günstig: Sind Mutter und Vater berufstätig, so können sie für jedes Kind bis 14 Jahren bis zu 4.000 Euro Betreuungskosten absetzen. Studieren die Kinder, können Eltern ihre Einkommensteuer neuerdings drücken, wenn sie die Beiträge ihrer Kinder zur studentischen Kranken- und Pflegeversicherung übernehmen.
Für alle Steuerzahler gilt: Kirchensteuern, Spenden, Löhne für Handwerker oder Reinigungskräfte im Haushalt – wer diese Ausgaben in der Steuererklärung für 2010 angibt, spart ganz leicht Steuern.
Die ausführlichen Tipps für die Steuererklärung 2010 stehen in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und im Internet unter www.test.de/steuererklaerung.
Tierkrankenversicherung: Tierisch teuer
Eine Krankenvollversicherung fürs Haustier kann ins Geld gehen: Für einen älteren Hund kostet sie je nach Anbieter schnell über 400 Euro im Jahr. Preisvergleiche lohnen, betonen die Experten der Zeitschrift Finanztest, die für die aktuelle Ausgabe zwölf Tarife verglichen haben.
Mindestens 234 Euro kostet die Krankenvollversicherung für einen jungen Hund bei der Axa Assistance – teurere Anbieter verlangen fast das Doppelte. Katzen werden zu einem geringeren Beitrag versichert. Ab 129 Euro kostet der Krankenschutz hier. Je nach Rasse, Alter und Art der Haltung klettert der Preis. Manche Versicherer lehnen einzelne Rassen ganz ab, andere wollen keine Tiere, die älter sind als sieben Jahre.
Trotz Krankenvollversicherung sind Vorsorgemaßnahmen wie Impfungen oft nicht oder nur teilweise eingeschlossen. Generell sollten Tierhalter daher abwägen, ob es nicht sinnvoller ist, für Behandlungen zu sparen. Günstiger als eine Krankenvollversicherung ist eine OP-Kostenversicherung, die aber nur Operationskosten abdeckt. Für Hunde kostet sie ab 131 Euro pro Jahr (Axa Assistance), bei Katzen macht die Helvetia für 100 Euro das günstigste Angebot.
Viel wichtiger als eine Krankenversicherung für das Tier ist für Hundebesitzer eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung, so die Tester. Sie zahlt, wenn der Hund einen Schaden anrichtet. Für Halter von Katzen genügt eine Privathaftpflichtversicherung.
Der ausführliche Test Tierkrankenversicherung ist in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de veröffentlicht.
