Der EU-Führerschein – Möglichkeiten und Unmöglichkeiten -
Immer wieder sind Veröffentlichungen und Artikel zu finden, die das Thema EU-Führerscheintourismus neu beleben und die Thematik so aufbereiten, als ob eine Person, die derzeitig einen EU-Führerschein legal erwirbt, schon alleine deswegen straffällig würde.
In Übereinstimmung mit mehreren Verkehrsrechtlern muss diesen Aussagen widersprochen werden.
Auch wenn es den Regierungen und Verwaltungen mancher Länder ein Dorn im Auge ist, sind Fahrerlaubnisse, die vor dem 19.01.2009 legal in einem anderen EU-Staat erworben werden, gegenseitig anzuerkennen.
Und in einigen Staaten sind die Hürden bereits heute so hoch, das es für deutsche Interessenten uninteressant, wenn nicht sogar unmöglich ist, einen EU-Führerschein zu erwerben. Hierzu zählen zum Beispiel Italien, Spanien, Österreich und die Niederlande.
Dennoch bleibt der Erwerb noch vorläufig grundsätzlich legal.
Voraussetzungen für den Erwerb einer legalen EU-Fahrerlaubnis sind vor allem folgende Punkte:
1. Dass die Wohnsitzregelung nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) eingehalten wird, sprich: ein ordentlicher Wohnsitz vor Ort für mindestens 185 Tage nachgewiesen werden kann.
Das bedeutet: Sie müssen vor Ort gemeldet sein mit Aufenthaltsgenehmigung und einer Meldeadresse. Schon allein aus diesem Grunde ist Ihre persönliche Anreise zur Anmeldung und Beantragung Ihres Aufenthaltes zwingend erforderlich.
2. Dass im eigenen Land zum Zeitpunkt der Prüfung weder ein Fahrverbot noch eine Führerscheinsperre bestehen.
3. Zudem ist es wichtig, dass im Heimatland kein Verwaltungsakt zur (Wieder-) Erteilung einer (neuen) Fahrerlaubnis im Gange ist.
Für Interessenten eines EU-Führerscheines hier noch ein paar nützliche Tipps:
1. Ohne persönliche Anreise kann es sich nicht um einen legalen Führerschein handeln, denn Sie persönlich müssen einige Dokumente vor Ort bei Behörden unterzeichnen!
2. Lassen Sie sich nicht von Angeboten „leimen“, die Ihnen einen gültigen Führerschein bis hin zur Aushändigung innerhalb kurzer Zeit versprechen. Für diese Art Führerschein kann Ihnen kein Anbieter im Falle eines Falles Rechtssicherheit und Bestandschutz garantieren!
3. Bedenken Sie, dass bei der Umgehung der 185-Tage-Regelung die Nutzung Ihrer frisch erworbenen Fahrerlaubnis einen Straftatbestand darstellen kann!
4. Versichern Sie sich, dass keine versteckten Folgekosten entstehen können, lassen Sie sich schriftlich bestätigen, welche Leistungen in dem jeweiligen Angebot enthalten sind.
5. Bevorzugen Sie Anbieter, die ihren Firmensitz in Deutschland haben, ansonsten haben Sie im Falle einer Rechtsstreitigkeit schlechte Karten.
6. Wenn möglich, bestehen Sie vor Vertragsabschluss auf einem persönlichen Gesprächstermin mit Ihrem Berater oder Vermittler.
Fazit: Noch gibt es legale Möglichkeiten zum Erwerb eines EU-Führerscheines, achten Sie einfach darauf, dass Sie Ihr Geld sinnvoll investieren. Manchmal ist es insgesamt betrachtet günstiger, direkt ein gutes Produkt oder eine seriöse Dienstleistung zu einem auf den ersten Blick höheren Preis zu erwerben, als im Nachhinein festzustellen, dass Sie immer mehr Geld nachschießen müssen oder nicht das für Ihr sauer verdientes Geld erhalten, was Sie geglaubt haben zu erwerben.
Bodenstaff Consulting
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Der EU-Führerschein ist eine Fahrerlaubnis auf Bewährung. 50 Prozent der EU-Führerscheininhaber verlieren nach nicht einmal einem Jahr schon wieder Ihre Fahrerlaubnis
Der EU-Führerschein und die MPU
Die MPU ist das Schreckgespenst unter den Autofahrern, sie wird im Volksmund auch gerne Idiotentest genannt. Aber was wirklich passiert, kennen die meisten nur vom Hörensagen, solange sie nicht selbst in die Tretmühle gerieten.
Bei der MPU handelt es sich in Deutschland um ein schwieriges Unterfangen, welches auch noch recht zeitaufwändig ist. Im Verlaufe eines Tages wird der Verkehrssünder die 3 Teile der medizinischen – psychologischen Untersuchung durchlaufen. Oftmals leider ohne Erfolg. Die Durchfallquote liegt bei über 85%.
Zunächst wird man von einem Arzt befragt und im Hinblick auf sein Vergehen untersucht. Besonders will man hier feststellen, wie der Verkehrssünder es mit den Suchtmitteln hält. Daher gehören zum medizinischen Teil auch Drogen- und Alkohol Screenings.
Dann folgt ein Gespräch mit dem Verkehrspsychologen. Dies ist der schwerste Teil, denn dieser muss von der Ernsthaftigkeit der Absichten des Patienten überzeugt sein. Er möchte herausbekommen, ob man seine Tat bereut und von den Suchtmitteln wie Alkohol und Drogen Abstand genommen hat. Der Gutachter will die psychologische Fähigkeit zur sicheren Teilnahme am Straßenverkehr feststellen.
Zum Abschluss gibt es dann noch einen Reaktions- und Konzentrationstest, den besonders die älteren fürchten.
Alles in allem ist so eine MPU also nicht einfach. Viele Alkoholsünder gehen daher den Weg des geringeren Widerstandes und machen Ihren EU-Führerschein im Ausland. Aber ist dieser eigentlich gültig, wenn keine MPU vorliegt, die ja in Deutschland angeordnet wurde?
Zunächst einmal ist es so, dass man mit einem Verfahren wegen Fahrens ohne Führerschein rechnen muss, wenn man zwar mit einem richtig ausgefüllten EU-Führerschein, jedoch ohne Bestätigung der MPU erwischt wird.
Es empfiehlt sich also, mit dem EU-Führerschein eine MPU zu absolvieren. Die ist auch im Ausland möglich!
Agenturen wie die Agentur Struhar (www.eu-dienstleister.de) oder auch http://www.ohne-mpu.com haben sich auf solche Fälle spezialisiert. Im Gegensatz zu vielen eher unseriösen Agenturen, arbeiten diese beiden ausschließlich mit in Deutschland zugelassenen Stellen zusammen. Weiter wird der Kunde hier optimal durch Schulungen auf die MPU vorbereitet. Es ist nicht nur möglich sondern auch wahrscheinlich, mit einer Schulung die MPU in Deutschland im ersten Anlauf zu bestehen.